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ESF Plus - Förderung von Technologiegründungsstipendien

Förderung von Technologiegründungsstipendien

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Was bietet mir das Förderprogramm?

  • ​​​​Stipendium für Gründerinnen und Gründer zur Unterstützung bei der Gründung eines jungen innovativen Unternehmens aus der Wissenschaft

  • Stipendium für den Lebensunterhalt (Technologiegründungs-Stipendium), um ein innovatives Unternehmen in zukunftsträchtigen Technologiebereichen im Freistaat Sachsen zu gründen. 
  • Als innovativ gilt ein Unternehmen, dessen FuE-Aufwendungen laut Businessplan mindestens 15 % seiner gesamten Betriebsausgaben ausmachen.

Förderfähig sind natürliche Personen, die im Gründungsteam ein innovatives Unternehmen gründen und folgende Voraussetzungen erfüllen:
 
  • Sie sind Studierende, Hochschulabsolventen und Absolventen von Berufsakademien, wissenschaftliches Personal der Hochschulen, der Berufsakademien oder Forschungseinrichtungen oder ehemaliges wissenschaftliches Personal.
  • Sie haben ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz im Freistaat Sachsen.
  • Sie müssen Mitglied in einem Gründungsteam sein. 
    Max. drei Mitglieder des Gründungsteams können gefördert werden. Die Geförderten müssen über unterschiedliche Fachkompetenzen (in der Regel unterschiedliche Ausbildungen) verfügen, die sich gegenseitig ergänzen oder aber im Unternehmen unterschiedliche Aufgaben übernehmen. Mind. eine Person des Gründungsteams muss über kaufmännische Kenntnisse verfügen (Qualifikation oder Praxiserfahrung).

Von der Förderung ausgeschlossen sind: 
 
  • Personen, deren Gründungsprojekt einer Berufsausübung in freiberuflicher Tätigkeit nach § 18 Absatz 1 Nummer 1 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Oktober 2009 (BGBl. I S. 3366, 3862), das zuletzt durch Artikel 27 des Gesetzes vom 20. August 2021 (BGBl. I S. 3932) geändert worden ist, dient, wie insb. von Ärzten, Designern, Rechtsanwälten, Steuerberatern, Architekten, Apothekern, Bau- und Planungsingenieuren, Künstlern oder Unternehmensberatern.
  • Personen, die einen Gründungszuschuss nach §§ 93, 94 Drittes Buch Sozialgesetzbuch – Arbeitsförderung – (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594, 595), das zuletzt durch Artikel 12a des Gesetzes vom 10. Dezember 2021 (BGBl. I S. 5162) geändert worden ist, erhalten.
  • Personen, die ein Einstiegsgeld nach § 16b des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – Grundsicherung für Arbeitsuchende – in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Mai 2011 (BGBl. I S. 850, 2094), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 22. November 2021 (BGBl. I S. 4906) geändert worden ist, erhalten.
  • Personen, die zeitgleich oder mehrfach in verschiedenen Gründungsprojekten gefördert wurden/werden.
  • Personen, die während des Bewilligungszeitraums eine andere entgeltliche Tätigkeit ausüben.

  • Das Gründungsvorhaben muss als Hauptgeschäftsgrundlage mind. einen der nachfolgenden Punkte zum Gegenstand haben: 
    - technische Produkt- oder Prozessinnovation (einschließlich Fertigung, Vermarktung/Vertrieb) oder
    - neuartige innovative Dienstleistungen, die einen gesteigerten Kundennutzen und die Realisierung von etwas Neuem mit Marktpotenzial erwarten lassen.
  • Das Unternehmen darf zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht gegründet sein, sondern ist erst innerhalb von sechs Monaten nach Beginn des Bewilligungszeitraumes zu gründen.
  • Das zu gründende Unternehmen muss seinen Hauptsitz im Freistaat Sachsen nehmen.
  • Bei dem zu gründenden Unternehmen muss es sich um ein Kleinst- oder um ein kleines Unternehmen handeln. Ein Unternehmen gilt als Kleinst- bzw. als kleines Unternehmen, wenn es zum Zeitpunkt der Förderentscheidung den Voraussetzungen der Empfehlung der Europäischen Kommission betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen in der jeweils geltenden Fassung entspricht.
  • Die angestrebte Gründungsidee muss nachhaltige Erfolgsaussichten erkennen lassen. Zum Nachweis ist ein beurteilungsfähiger, tragfähiger und mit Meilensteinen versehener Businessplan vorzulegen, der die erfolgreiche Durchführung des Gründungsprojektes und dessen wirtschaftliche Tragfähigkeit erwarten lässt. Der Businessplan sollte vorzugsweise im Rahmen der Gewährung eines EXIST-Gründerstipendiums entwickelt worden sein.

Der Businessplan muss insbesondere enthalten:

  • Beschreibung des innovativen Produkts oder des Verfahrens der ihnen zugrundenliegenden Erfindung, Software oder des Knowhows enthalten. Damit eine innovative Geschäftsidee vorliegt, müssen laut Businessplan in den ersten drei Geschäftsjahren mind. 15 Prozent der gesamten Betriebsausgaben FuE-Aufwendungen sein. Der FuE-Anteil der Personalkosten ist als Teil der Betriebsausgaben, entsprechend der Geschäftsjahre des gegründeten Unternehmens, anzugeben.
  • Stand der Vorarbeiten im Hinblick auf die Entwicklung und das Endprodukt (z. B. Vorliegen eines Prototyps).
  • Aussagen über das Kosten/Zeit-Verhältnis der Entwicklung.
  • Unternehmensplanung mit Finanzierungskonzept für die ersten drei Geschäftsjahre (Bewilligungszeitraums zzgl. zwei Jahre). Hierzu gehört auch die Darstellung des Kapitalbedarfs und der Kapitalbeschaffung. 
  • Vorstellungen über den Marktzugang, die Marktfähigkeit und -reife des Produkts oder Know-hows und die Durchsetzungsmöglichkeiten im Hinblick auf bestehende Konkurrenzsituationen.
  • Erklärung zum Beitrag zu grünen Kompetenzen und Arbeitsplätzen und zur grünen Wirtschaft: Ziel der ESF Plus-Förderung ist eine zielgruppengerechte Integration von Umweltthemen in geförderte Vorhaben, wie z. B. die Förderung einer nachhaltigen Nutzung vorhandener Ressourcen, Klimaschutz und Klimawandel, die Stärkung des Umweltbewusstseins sowie die Entwicklung von Kompetenzen und Qualifikationen für eine umweltorientierte und ressourcenschonende Wirtschaft sein. Im Rahmen von Technologiegründungen können Startup-Gründer z. B. nachhaltige Geschäftsmodelle verfolgen, wie Produkte aus recycelten Materialen, Energiemanagement-Software für Wohnquartiere, Sensorik zum detektieren umweltschädlicher Stoffe. 
  • Erklärung zum Beitrag zur Entwicklung digitaler Kompetenzen und Arbeitsplätze: Die ESF Plus-Förderung will dazu beitragen, dass Unternehmen und ihre Mitarbeiter digitale Kompetenz erwerben und ausbauen. In Technologiegründungen können Startup-Gründer neue digitale Anwendungen auch für den regionalen Mittelstand, u.a. durch die Kombination von IT-Lösungen und klassischen Technologien bzw. Geschäftsmodellen, entwickeln. Beispiele sind Datenanalysesysteme in Produktionsprozessen, Plattformökonomie, Robotik, KI-basierte Produkte. Startups führen ihre Produkte z. B. durch Pilotprojekte mit mittelständischen Kunden am Markt ein und transferieren dabei digitales Know-How an etablierte Unternehmen.

  • Zuschuss im Rahmen der Projektförderung als Festbetrag mittels Kosten je Einheit (personengebundenes Stipendium)
  • Der Bewilligungszeitraum beträgt maximal zwölf Monate.
  • Die Förderung kann nur einmalig für ein Gründungsprojekt in Anspruch genommen werden.

Die Höhe des Stipendiums orientiert sich an der Graduierung der Gründerin / des Gründers:

  • bei abgeschlossenem grundständigen Hochschulstudium (Bachelor oder Vordiplom): 1.000 Euro pro Monat,
  • bei abgeschlossenem weiterführenden Hochschulabschluss (Master oder Diplom) bzw. Abschluss an der Berufsakademie: 2.500 Euro pro Monat,
  • bei abgeschlossener Promotion: 3.000 Euro pro Monat.
 

Beihilferechtliche Regelungen

Die Zuwendung unterliegt der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (ABl. L 187 vom 26. Juni 2014, S. 1), zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) Nr. 2021/1237 der Kommission vom 23. Juli 2021 (ABl. L 270 vom 29. Juli 2021, S. 39) (AGVO), in der jeweils geltenden Fassung.

Kombination mit anderen Fördermitteln

Eine zeitgleiche Kombination mit einer Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1952; 2012 I S. 197), das zuletzt durch Artikel 15 des Gesetzes vom 22. November 2021 (BGBl. I S. 4906) geändert worden ist, einem anderen Stipendium, einem anderen Beschäftigungsverhältnis, einem Förderprogramm oder einer anderen Fördermaßnahme zur Finanzierung des Lebensunterhalts des Unternehmensgründers ist ausgeschlossen.

  • Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB).
  • Der Antrag ist über das SAB-Förderportal einzureichen. 
  • Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens zu stellen. Bitte beachten Sie die Hinweise in der Posteingangsbestätigung.

Der Förderantrag beinhaltet insbesondere:

  • Einen Businessplan über das Gründungsprojekt mit den vorgenannten Inhalten.
  • Einen ausführlicher Lebenslauf des Antragstellers, einschließlich persönlicher Qualifikation in Bezug auf den Inhalt des geplanten Projektes.
  • Nachweis der kaufmännischen Kenntnisse im Gründungsteam.
  • Nachweis des jeweiligen Studien- oder Promotionsabschlusses.
Die vollständige Aufstellung aller Unterlagen, die dem Antrag beizufügen sind, erhalten Sie bei Ihrer Antragstellung im Förderportal.
 

Wie geht es nach der Bewilligung weiter?

  • Das Stipendium wird für die ersten sechs Monate in monatlichen Raten ohne gesonderte Anforderungen ausgezahlt. 
  • Die restlichen Monatsraten werden nur nach dem von der Bewilligungsstelle geprüften Zwischennachweis ausgezahlt. Wird das Unternehmen nicht innerhalb von sechs Monaten nach Beginn des Bewilligungszeitraumes gegründet, besteht kein Anspruch auf das weitere Stipendium.
  • Der Zwischennachweis ist nach den ersten sechs Monaten des Bewilligungszeitraums einzureichen.

Der Zwischennachweis besteht aus:

 
  • Der Verwendungsnachweis ist spätestens zwei Monate nach dem Ende des Bewilligungszeitraums einzureichen. Er besteht aus monatlichen Tätigkeitsnachweisen und einem Sachbericht, der eine Beschreibung der wirtschaftlichen Entwicklung des gegründeten Unternehmens und seiner Perspektive enthält. 
  • Sowohl der Zwischennachweis als auch der Verwendungsnachweis sind ebenfalls über das Förderportal der SAB einzureichen. Die vollständige Aufstellung aller Unterlagen, die jeweils beizufügen sind, wird Ihnen im Förderportal zur Verfügung gestellt. 
    

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