Gesellschaftliches Engagement

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          Wenden Sie sich bei Fragen gern an uns:

„Wir geben Ideen Kraft – für ein lebenswertes und zukunftsfähiges Sachsen“ - auch durch unser gesellschaftliches Engagement

Die SAB unterstützt über ihr gesellschaftliches Engagement in Form von Sponsoring Ihre Projekte, Vorhaben oder Initiativen nach festen Voraussetzungen.

Das gesellschaftliche Engagement der SAB konzentriert sich auf Projekte mit Schwerpunkten in Wirtschaft, Sport, Bildung & Soziales, Kunst & Kultur sowie Nachhaltigkeit & Umweltschutz. Die Themen Innovation, Zusammenhalt und Diversität sind uns besonders wichtig. Damit baut die SAB die öffentliche landesweite Wahrnehmung ihrer Angebote und Leistungen aus und leistet einen gesellschaftlichen Beitrag für alle Bürgerinnen und Bürgern im Freistaat Sachsen.

Die SAB ist gern Partner von Vereinen, Initiativen und nichtkommerziellen Institutionen, die mit ihren Projekten die Attraktivität der Regionen, den gesellschaftlichen Zusammenhalt und somit die Lebensqualität in Sachsen stärken.

Wenn Sie mit Ihrem Vorhaben unsere unten erläuterten Voraussetzungen erfüllen, bitten wir Sie,
das folgende Formular ausgefüllt an marketing@sab.sachsen.de zu senden.

Übergeordnete Leitlinien

Für das gesellschaftliche Engagement der SAB in Form von Sponsoring gelten die folgenden übergeordneten Leitlinien, deren Einhaltung die Beantragung einer Unterstützung grundsätzlich ermöglicht.

  • Projekte und Veranstaltungen im oder für den Freistaat Sachsen, die grundsätzlich zeitlich befristet sind.
  • Projekte und Veranstaltungen von Vereinen, Initiativen und nicht-kommerziellen Institutionen oder Projekte von Unternehmen, durch die Vereine, Initiativen oder nicht-kommerzielle Institutionen gefördert werden (z. B. Weiterleitung von Sponsoring-Mitteln).
  • Regionale Ausgewogenheit der Projekte und Veranstaltungen.
  • Sponsoring-Engagements der SAB sind auf maximal drei Jahre begrenzt. Vor Ablauf dieser Frist erfolgt eine Evaluierung, von der eine Verlängerung des Engagements abhängt.
  • Die Förderung von Einzelpersonen, Amtsträgern i. S. v. § 11 Abs. 1 Nr. 2 StGB, politischen Parteien, Politikern, Mandatsträgern sowie parteinahen Stiftungen und für von diesen ausgerichteten Veranstaltungen ausgeschlossen.
  • Falls für den konkreten Fall ein Förderprogramm besteht, dürfen Inhalt und Zielsetzung der zugrundeliegenden Richtlinie nicht unterlaufen werden, kein Konflikt mit der Förderpolitik des Freistaats bestehen (d. h. falls für das Vorhaben ein Förderprogramm besteht und ein Unternehmen/Person/Institution/Projekt nicht die Fördervoraussetzungen dafür erfüllt, darf diese/r/s nicht mit Spenden bedacht werden).
  • Keine aktuell laufende Förderung des Projekts oder Idee und damit keine Doppelförderung entsteht.
  • Anerkennung gesellschaftlich-sozialer Standards der Sponsoringbegünstigten u. a.: demokratischer Grundwerte, Respekt und Diskriminierungsfreiheit.

 Sponsoring

Als Sponsoring gilt die Gewährung von Geld oder geldwerten Vorteilen der SAB für Projekte, die auf die im Schwerpunkt der SAB befindlichen Themen fokussieren, mit der regelmäßig auch eigene unternehmensbezogene Ziele der Öffentlichkeitsarbeit verfolgt werden.

Die Sponsoring-Aktivitäten der SAB basieren auf dem Prinzip von Leistung und Gegenleistung und beziehen sich auf materielle oder immaterielle Leistungen, welche die SAB Dritten gewährt und dafür eine (i. d. R.  kommunikative/medial-wirksame) Gegenleistung erhält.

Entsprechende Gegenleistungen können dabei sein:

  • Sponsoringpakete
  • Mitwirkung-und Teilnahmerechte an vereinbarten (gemeinsamen) Veranstaltungen
  • Erbringung von Kommunikationsleistungen durch den Gesponserten:
    • Erwähnung der SAB auf Plakaten, Website des Geförderten, in Pressemitteilungen, Präsentationen, Unterlagen, Social Media Plattformen
    • Verlinkungen auf Webseite, abgestimmte Kommunikationsstrategien

 

Voraussetzungen

  • dient der Erreichung mind. eines Kommunikationsziels der SAB
  • hat direkten Bezug zu den Schwerpunktthemen Wirtschaft, Sport, Bildung & Soziales, Kunst & Kultur, Nachhaltigkeit & Umweltschutz sowie Innovation, Zusammenhalt und Diversität
  • führt zumindest regionale Aufmerksamkeit für das in bzw. für Sachsen umgesetztes Projekt.
  • dient zur Ansprache von mindestens einer Zielgruppe und besitzt zu dieser/n eine hohe Passfähigkeit
  • führt zu einer Gegenleistung
  • wird der Vielfalt Sachsens aus Stadt und Land durch eine angemessene Verteilung des Sponsorings gerecht

Hinweis

Bitte beachten Sie, dass unsere Verantwortlichen für das „Gesellschaftliche Engagement der SAB“ einmal pro Quartal über Sponsoring-Engagements nach den Leitlinien und Voraussetzungen der SAB vergleichend entscheiden. Aufgrund der beschränkten finanziellen Mittel und den hohen Anforderungen an die Verwendung dieser Mittel werden nicht alle eingegangenen Anfragen positiv entschieden werden können.

Wir bitten um Ihr Verständnis.

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