Gründungsfinanzierung
Startup Hotline
0341 70292-1671 / -1675Sachsen unterstützt tatkräftig Gründende im Aus- und Aufbau ihrer Unternehmen. Dafür stellt der Freistaat Fördermittel in Form von Darlehen oder Zuschüssen zur Verfügung und begleitet Unternehmen aus ihrer Startup- in die Markteinführungs- und Expansionsphase. Aus diesem Grund ist die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB) ihr Rundum-Partner für die Unternehmensfinanzierung.

Förderprogramme für Gründerinnen und Gründer
Beachten Sie bitte: Aufgrund der ausgelaufenen Förderperiode stehen derzeit in einigen Programmen keine Fördermittel zur Verfügung. Möglicherweise ist eine Beantragung ab Herbst 2022 wieder möglich.
Gemeinschaftsaufgabe (GRW) - Investitionszuschuss
Das Förderprogramm unterstützt Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Tourismusgewerbes mit überwiegend überregionalem Absatz (Radius >50 km) und gemeinnützige außeruniversitäre wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen. Gefördert werden Investitionsvorhaben (Sach- oder Lohnkosten), die zur Schaffung zusätzlicher Dauerarbeitsplätze oder zur Sicherung vorhandener Dauerarbeitsplätze beitragen mit einem Zuschuss auf förderfähige Ausgaben in Höhe von 10 bis max. 45 Prozent (abhängig von Fördergebiet und Unternehmensgröße).
Gründungsberatung
Das Programm unterstützt bei der Vorbereitung der Gründung oder der Übernahme eines wettbewerbsfähigen Unternehmens mit einer Beratung zum Start in die Selbständigkeit zu wirtschaftlichen, technischen, finanziellen und organisatorischen Fragen. Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Pauschale.
InnoStartBonus
Gründerinnen und Gründer in der Phase vor und zu Beginn ihrer innovativen Existenzgründung mit dem Ziel einer tatsächlichen Unternehmensgründung innerhalb von 12 Monaten werden mit einem Zuschuss zwischen 1.000 EUR und 3.000 EUR pro Monat für max. 12 Monate gefördert.
Mikrodarlehen für Existenzgründer und junge Unternehmen (MKD)
Die Mikrodarlehen dienen zur Unterstützung von Existenzgründerinnen und -gründern sowie junger Kleinstunternehmen innerhalb einer fünfjährigen Existenzgründerphase. Gefördert werden die zur Aufnahme bzw. Festigung einer selbstständigen wirtschaftlichen Tätigkeit betrieblich bedingten Investitionen und Betriebsmittel mit einer Darlehenshöhe bis maximal 20.000 EUR bis zu 6 Jahre Laufzeit.
Regionales Wachstum
Gefördert werden Ausgaben für Sachinvestitionen (z. B. in Gebäude, Anlagen, Maschinen) und immaterielle Wirtschaftsgüter (z. B. Patente, Lizenzen) von kleinen Unternehmen des produzierenden Gewerbes, des Handwerks, des Einzelhandels, der Beherbergung und Gastronomie, des Dienstleistungsbereiches sowie der freien Berufe mit regionalen Absatz (Radius < 50 km). Die Förderung beträgt in der Regel 30 Prozent der förderfähigen Investitionssumme.
Sachsenkredit „Gründen und Wachsen“
Das Förderprogramm unterstützt Existenzgründende (natürliche Personen), Angehörige der Freien Berufe und kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der Anschaffung von Investitionsgütern und Betriebsmitteln mit Darlehen in Höhe von 20 TEUR bis zu 5,0 Mio. EUR bis zu 20 Jahre Laufzeit, mit einem Tilgungszuschuss bis zu 10 Prozent.
TUClab – Wir bringen Startups weiter
Unterstützung zur Koordination und Verbesserung von Beratungs- und Unterstützungsleistungen für (potentielle) Gründer, insbesondere die Beratung bzw. Betreuung und die Finanzierung von Startups während und nach der Gründung (ab 6 Monate vor Gründung bis zum Abschluss des 1. Geschäftsjahres). Der Wettbewerb mit anschließender Siegerprämierung fördert dabei die Kernkompetenzfeldern der TU Chemnitz (Ressourceneffiziente Produk-tion und Leichtbau, Intelligente Materialien und Systeme sowie Mensch und Technik).
FAQ
Sie haben Fragen zur Gründungsfinanzierung?
Hier finden Sie die Antworten zu häufig gestellten Fragen.
1. Was ist bei der Antragsstellung zu beachten?
1. Nach Antragstellung und Antragseingang bei der SAB darf mit dem Vorhaben begonnen werden.
2. Es sind entsprechende Vorlage (vorgegebene Form) zu verwenden.
3. Vorlagen sind gründlich auszufüllen und auf Vollständigkeit zu überprüfen.
2. Welche allgemeinen Voraussetzungen muss ich als Gründer erfüllen, um von der SAB gefördert zu werden?
1. Haupt- oder Nebenwohnsitz oder/und Betriebsstätte müssen sich im Freistaat Sachsen befinden.
2. Die Antragstellerin oder der Antragsteller muss volljährig sein.
3. Die Zuwendung darf nur zur Erfüllung des im Zuwendungsbescheid bestimmten Zwecks verwendet werden.
3. Wie lange dauert die Zu- oder Absage nach Einreichung des Antrages?
1. Die Förderzusage ist abhängig vom allgemeinen Antragsaufkommen.
2. Die Vollständigkeit der eingereichten Förderunterlagen bedingt Förderzusage.
3. Eine Vorabprüfung erfolgt innerhalb von zwei Wochen.