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EFRE/JTF - Forschung InfraProNet 2021-2027

Förderung anwendungsorientierter Forschungsprojekte und –netzwerke sowie Ausbau und Verbesserung von Forschungsinfrastrukturen an Hochschulen und außeruniversitären öffentlichen Wissenschaftseinrichtungen

KONTAKT

Servicehotline Wirtschaft

Montag: 9:00 - 16:00 Uhr, Dienstag: 9:00 - 18:00 Uhr, Mittwoch: 9:00 - 13:00 Uhr, Donnerstag: 9:00 - 18:00 Uhr, Freitag: 9:00 - 16:00 Uhr (Hinweis: Täglich außer mittwochs telefonfreie Zeit von 12:00 - 13:00 Uhr)
0351 4910-4910
E-Mail

Wichtiger Hinweis des Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus

Jegliche Angaben zur Förderrichtlinie stehen unter dem Vorbehalt der Kabinettsbefassung der Förderrichtlinie am 22. August 2023 in der dem Kabinett vorgelegten Fassung und dienen der Information und zur Vorbereitung der Antragssteller. Ab Montag, den 28. August 2023, können Sie Vorhabenideen über diese Seite einreichen. Zum Stichtag 29. September 2023 werden die bis dahin eingegangenen Vorhabenideen erstmalig hinsichtlich Förderfähigkeit und Förderwürdigkeit bewertet. Die Antragsteller werden voraussichtlich im Oktober 2023 über das Ergebnis informiert.
Am 1. August um 16:30 Uhr Link zur Videokonferenz am 01.08.2023  und 4. August um 10 Uhr Link zur Videokonferenz am 04.08.2023 wird die Förderrichtlinie per Videokonferenz vorgestellt. Eine Anmeldung zur Teilnahme an der Veranstaltung unter den angegebenen Links wird vorausgesetzt. Es besteht die Möglichkeit, im Anschluss an die Präsentation Ihre Fragen an die Vortragenden zu richten. Bitte sehen Sie bis zum voraussichtlichen Inkrafttreten der Förderrichtlinie am 23. August 2023 von Fragen an die SAB zur Förderrichtlinie oder zum Förderverfahren ab. Aufgrund des Vorbehalts der Einführung der Förderrichtlinie sind bis zu diesem Zeitpunkt keine verbindlichen Aussagen möglich.

 

Wichtige Hinweise

Herzlichen Dank für die Teilnahme am Wettbewerbsverfahren zur Förderrichtline InfraProNet 2021-2027 und die Einreichung Ihrer Vorhabenideen zu den Förderaufrufen vom 28.08.2023 für EFRE und JTF Förderung. 
Insgesamt wurden über 400 Skizzen im EFRE und JTF eingereicht. Diese werden aktuell auf Ihre Förderfähigkeit geprüft und anschließend wird eine Gremienentscheidung herbeigeführt. 
Aufgrund der extrem hohen Nachfrage kann aktuell noch keine Aussage getroffen werden, wann zu welchem Vorhaben eine Förderentscheidung getroffen wird.
Weitere Ausschreibungen für die Mitte des Jahres 2024 sind bereits in Vorbereitung.
 
Wir bitten dafür um Verständnis und bedanken uns herzlich für Ihre Geduld. 

Wichtiger Hinweis des Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus

Jegliche Angaben zur Förderrichtlinie stehen unter dem Vorbehalt der Kabinettsbefassung der Förderrichtlinie am 22. August 2023 in der dem Kabinett vorgelegten Fassung und dienen der Information und zur Vorbereitung der Antragssteller. Ab Montag, den 28. August 2023, können Sie Vorhabenideen über diese Seite einreichen. Zum Stichtag 29. September 2023 werden die bis dahin eingegangenen Vorhabenideen erstmalig hinsichtlich Förderfähigkeit und Förderwürdigkeit bewertet. Die Antragsteller werden voraussichtlich im Oktober 2023 über das Ergebnis informiert.
Am 1. August um 16:30 Uhr Link zur Videokonferenz am 01.08.2023  und 4. August um 10 Uhr Link zur Videokonferenz am 04.08.2023 wird die Förderrichtlinie per Videokonferenz vorgestellt. Eine Anmeldung zur Teilnahme an der Veranstaltung unter den angegebenen Links wird vorausgesetzt. Es besteht die Möglichkeit, im Anschluss an die Präsentation Ihre Fragen an die Vortragenden zu richten. Bitte sehen Sie bis zum voraussichtlichen Inkrafttreten der Förderrichtlinie am 23. August 2023 von Fragen an die SAB zur Förderrichtlinie oder zum Förderverfahren ab. Aufgrund des Vorbehalts der Einführung der Förderrichtlinie sind bis zu diesem Zeitpunkt keine verbindlichen Aussagen möglich.

 

Wichtige Hinweise

Neuer Förderaufruf des SMWK:

Der Förderaufruf für Forschungsnetzwerke an öffentlich geförderten Wissenschaftseinrichtungen in Sachsen wurde gestartet. Der Stichtag für die Einreichung der Vorhabenideen wurde auf den 26.04.2024 festgelegt. 
Das SMWK wird die öffentlich geförderten Wissenschaftseinrichtungen über den Förderaufruf informieren und damit verbunden zeitnah eine Informationsveranstaltung für Februar 2024 ankündigen. Eine Teilnahme der Einrichtungsleitungen bzw. der die Förderaktivitäten der Einrichtungen koordinierenden Personen oder Einheiten wird zur Vermeidung von nicht passfähigen Vorschlägen für Forschungsnetzwerke ausdrücklich empfohlen.
Über die Förderung der zum benannten Stichtag eingereichten Projektvorschläge wird im Wettbewerbsverfahren entschieden.

Hier finden Sie den aktuellen Aufruf:

Förderaufruf EFRE Forschungsnetzwerke vom 25.01.2024
FAQ zu den Forschungsnetzwerken 2024
Förderaufruf EFRE/JTF Kofinanzierung Pilotlinien vom 28.02.2024

Bereits geschlossene Förderaufrufe aus dem Jahr 2023:

Förderaufruf EFRE
Förderaufruf JTF 
FAQ zur Richtlinie und zu den Förderaufrufen 2023


Für die Antragstellung gilt ein zweistufiges Verfahren:

1. Schritt: Erstellung einer Vorhabenidee inkl. Vorhabenbeschreibung. Bitte verwenden Sie für die Vorhabenbeschreibung ausschließlich das unter Formulare/Antragstellung vorgegebene Formular, das separat erstellt und dann im Förderportal hochzuladen ist.
2. Schritt: Antragstellung

Was bietet mir das Förderprogramm?

  • ​​​​Zuschuss zur Förderung von anwendungsnahen Forschungsinfrastrukturen, -projekten und -netzwerken an öffentlichen Wissenschaftseinrichtungen.

Maßnahmen zur Verbesserung der anwendungsorientierten Forschungsinfrastruktur

Gefördert werden Neu- und Umbaumaßnahmen für die durch das Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus institutionell geförderten außeruniversitären Forschungseinrichtungen.

Gefördert werden Geräteinvestitionen an:
  • Hochschulen sowie Forschungszentren gemäß des Sächsischen Hochschulgesetzes,
  • durch Bund und / oder Land institutionell geförderte außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit einer Forschungsstätte im Freistaat Sachsen,
  • gemeinnützigen Forschungseinrichtungen im Status eines An-Instituts gemäß des Sächsischen Hochschulgesetzes,
  • den Staatlichen Studienakademien der Berufsakademie Sachsen gemäß dem Sächsisches Berufsakademiegesetz,
  • Hochschulallianzen, deren Aufgabe Forschung und Transfer ist und die weder einen beihilferelevanten noch einen wirtschaftlichen Zweck verfolgen.

Anwendungsorientierte Forschungs- und Entwicklungsprojekte

Gefördert werden anwendungsnahe Forschungs- und Entwicklungsprojekte als Einzelprojekte oder als Verbundvorhaben.

Gefördert werden:
  • wissenschaftliche Themenstellung die eine hohe wissenschaftliche Qualität aufweisen,
  • die zur Umsetzung der Innovationsstrategie des Freistaates Sachsen beitragen,
  • die anwendungsorientierte Bezüge haben das heißt, dass konkrete Perspektiven für eine Nutzung beziehungsweise einen Transfer in die Wirtschaft vorliegen und
  • von besonderem forschungspolitischem Interesse für den Freistaat Sachsen sind.

Wissenschaftliche Informationsinfrastruktur
  • Gefördert werden Projekte wissenschaftlicher Bibliotheken zur Erschließung, Bereitstellung und der langfristigen Sicherung von digitalen Informationen, einschließlich der dafür notwendigen technischen Ausstattung.

Forschungsnetzwerke an öffentlichen Wissenschaftseinrichtungen
  • Gefördert werden wissenschaftliche Netzwerke die über Grenzen der Fachbereiche und Institutionen hinweg etabliert werden, um die beiden Säulen der RIS3 (regional innovation strategy), intelligente Spezialisierung und Diversifizierung zu verbinden.
  • Ziel der Forschungsnetzwerke soll neben strategischer Kooperation und Verbesserung der Sichtbarkeit auch die Entwicklung disruptiver Innovationen zur Verbesserung der Drittmittelfähigkeit sein.

 

  • Es werden ausschließlich nicht gewinnorientierte Forschungseinrichtungen und Hochschulen gefördert.

  • Es werden ausschließlich beihilfefreie, nichtwirtschaftliche Tätigkeiten gefördert.
  • Eine angemessene Nutzungsmöglichkeit der Forschungsergebnisse für Dritte innerhalb der Europäischen Union unter nichtdiskriminierenden Bedingungen muss gewährleistet werden.
  • Die Zuordnung des Vorhabens zu einem der 17 Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals) der Vereinten Nationen ist darzulegen.
Bei einer JTF-Förderung zusätzlich:
  • Darstellung des Nutzens für den Strukturwandel sowie der Beitrag zur Transformation der Wirtschaft zur Klimaneutralität in den JTF-Regionen.

  • Anteilfinanzierung mit einer Förderquote bis zu 100 Prozent in Form eines nicht rückzahlbareren Zuschusses.

I. Maßnahmen zur Verbesserung der anwendungsorientierten Forschungsinfrastruktur (EFRE, JTF)
 
  • a)    Ausgaben für Baumaßnahmen, einschließlich der dafür erforderlichen Planung und Bauvorbereitung sowie Planungsleistungen, die im Vorfeld der Antragstellung entstehen und für die Erstellung der Anträge auf Durchführung von Maßnahmen erforderlich sind,
  • b)    Ausgaben für Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände,
  • c)    Ausgaben für Fremdleistungen,
         sofern sie in unmittelbarem Zusammenhang mit der Maßnahme stehen, notwendig und angemessen sind.

II. Anwendungsorientierte Forschungs- und Entwicklungsprojekte (EFRE, JTF)
  • a)    Personalausgaben für Forscherinnen und Forscher, Technikerinnen und Techniker und sonstiges Personal, soweit dieses für das Projekt eingesetzt wird. Die Abrechnung erfolgt als vereinfachte Kostenoption (Kosten je Einheit).
         Die konkreten Regeln für die jeweilige Variante finden Sie auf dieser Website unter dem Reiter
         „Merkblätter/Infoblätter/Flyer“.

 
  • b)    Ausgaben für Ausstattung (Geräte, Ausrüstung, Instrumente),
  • c)    Ausgaben für Fremdleistungen,
  • d)    Ausgaben für die Anmeldung oder den Erwerb von Schutzrechten,
  • e)    sonstige Sachausgaben, wie zum Beispiel Verbrauchsmaterial,
  • f)    indirekte Ausgaben (Gemeinkosten) pauschal in Höhe von 25 Prozent bezogen auf die förderfähigen direkten Ausgaben gemäß der Buchstaben a, b, d und e.

Bei Förderung auf Kostenbasis können als zuwendungsfähige Kosten anerkannt werden:
 
  • a)    Personalkosten für Forscherinnen und Forscher, Technikerinnen und Techniker und sonstiges Personal, soweit dieses für das Projekt eingesetzt wird.
           Die Abrechnung erfolgt als vereinfachte Kostenoption (Kosten je Einheit) personenbezogen auf Basis eines vorab ermittelten                 individuellen Monats- oder Stundensatzes auf Basis des steuerpflichtigen Bruttolohns gemäß Arbeitsvertrag oder                                     Lohn-/Gehaltsnachweis zuzüglich einer Pauschale für den Arbeitgeberanteil zu den Sozialversicherungsbeiträgen und der                       tatsächlich geleisteten Arbeitszeit („Personenbezogene Personalkostenpauschale“).

          Die konkreten Regeln für die jeweilige Variante finden Sie auf dieser Website unter dem Reiter
         „Merkblätter/Infoblätter/Flyer“.

 
  • b)    Kosten für Abschreibungen auf projektgebundene Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände,
  • c)    Kosten für Fremdleistungen,
  • d)    Kosten für die Anmeldung oder den Erwerb von Schutzrechten,
  • e)    sonstige Sachkosten, wie zum Beispiel Verbrauchsmaterial,
  • f)    die durch das Projekt entstehenden Gemeinkosten; soweit die vereinfachte Abrechnung nach Nummer 6 der NBest-EU-Kosten zur Anwendung kommt, werden die Gemeinkosten pauschal in Höhe von 25 Prozent der förderfähigen direkten Kosten gemäß der Buchstaben a, b, d und e gewährt.

Die Bewilligungsstelle kann bei einer Abrechnung auf Kostenbasis auf Antrag anstelle der vereinfachten Abrechnung gemäß Nummer 6 der NBest-EU-Kosten auch eine Abrechnung nach Selbstkosten gemäß Nummer 5 der NBest-EU-Kosten zulassen. In diesem Fall erfolgt die Abrechnung als vereinfachte Kostenoption auf Basis der Kosten- und Leistungsrechnungspraxis des jeweiligen Begünstigten. Die hierbei zugrunde gelegten förderfähigen Kosten je Einheit werden für jeden Begünstigten im Rahmen des Antragsverfahrens bestimmt und im Bewilligungsbescheid festgelegt. Die Berechnung erfolgt anhand der im aktuellsten testierten Jahresabschluss des Begünstigten enthaltenen Angaben zu den förderfähigen Kostenarten. Die konkreten Regelungen zu dieser vereinfachten Kostenoption („Pauschale bei Abrechnung nach Selbstkosten gemäß Nr. 5 NBest-EU-Kosten“) sind auf der Internetseite der Bewilligungsstelle veröffentlicht (www.sab.sachsen.de).

III. Wissenschaftliche Informationsinfrastruktur (EFRE)

Hinweis:
Für die Sächsische Landes- und Universitätsbibliothek (SLUB) ist das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus die Bewilligungsstelle.
 
  • a)    Personalausgaben für Forscherinnen und Forscher, Technikerinnen und Techniker und sonstiges Personal, soweit dieses für das Projekt eingesetzt wird.
          Die Abrechnung erfolgt als vereinfachte Kostenoption (Kosten je Einheit). Wird das Personal des Zuwendungsempfängers nach            dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) oder dem Tarifvertrag öffentlicher Dienst (TVöD) vergütet, erfolgt            die Abrechnung auf Basis eines Monats- oder Stundensatzes gemäß Zuordnung in eine Personalkostenkategorie und dem                      projektbezogenen Stellenanteil bzw. der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit („TV-L/TVöD Personalkostenpauschale“). 

          Die konkreten Regeln für die jeweilige Variante finden Sie auf dieser Website unter dem Reiter
         „Merkblätter/Infoblätter/Flyer“.

 
  • b)    Ausgaben für Ausstattung (Geräte, Ausrüstung, Instrumente),
  • c)    Ausgaben für Fremdleistungen,
  • d)    Ausgaben für die Anmeldung oder den Erwerb von Schutzrechten,
  • e)    sonstige Sachausgaben,
  • f)    indirekte Ausgaben (Gemeinkosten) pauschal in Höhe von 25 Prozent bezogen auf die förderfähigen direkten Ausgaben gemäß der Doppelbuchstaben a, b, d und e.

IV. Forschungsnetzwerke an öffentlichen Wissenschaftseinrichtungen (EFRE)
  • a)    Personalausgaben für Forscherinnen und Forscher, Technikerinnen und Techniker und sonstiges Personal, soweit dieses für das Projekt eingesetzt wird.
          Die Abrechnung erfolgt als vereinfachte Kostenoption (Kosten je Einheit).

          Die konkreten Regeln für die jeweilige Variante finden Sie auf dieser Website unter dem Reiter
         „Merkblätter/Infoblätter/Flyer“.

 
  • b)    Ausgaben für Ausstattung (Geräte, Ausrüstung, Instrumente),
  • c)    Ausgaben für Fremdleistungen,
  • d)    Ausgaben/Kosten für Auftragsforschung,
  • e)    Ausgaben für die Anmeldung oder den Erwerb von Schutzrechten,
  • f)    sonstige Sachausgaben, wie zum Beispiel Verbrauchsmaterial,
  • g)    indirekte Ausgaben (Gemeinkosten) pauschal in Höhe von 25 Prozent bezogen auf die förderfähigen direkten Ausgaben gemäß der Buchstaben a, b, d und e.

Bei Förderung auf Kostenbasis können als zuwendungsfähige Kosten anerkannt werden:
  • a)    Personalkosten für Forscherinnen und Forscher, Technikerinnen und Techniker und sonstiges Personal, soweit dieses für das Projekt eingesetzt wird.
          Die Abrechnung erfolgt als vereinfachte Kostenoption (Kosten je Einheit) personenbezogen auf Basis eines vorab ermittelten                individuellen Monats- oder Stundensatzes auf Basis des steuerpflichtigen Bruttolohns gemäß Arbeitsvertrag oder                                      Lohn-/Gehaltsnachweis zuzüglich einer Pauschale für den Arbeitgeberanteil zu den Sozialversicherungsbeiträgen und der                      tatsächlich geleisteten Arbeitszeit („Personenbezogene Personalkostenpauschale“).

          Die konkreten Regeln für die jeweilige Variante finden Sie auf dieser Website unter dem Reiter
         „Merkblätter/Infoblätter/Flyer“.
  • b)    Kosten für Abschreibungen auf projektgebundene Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände,
  • c)    Kosten für Fremdleistungen,
  • d)    Kosten für die Anmeldung oder den Erwerb von Schutzrechten,
  • e)    sonstige Sachkosten, wie zum Beispiel Verbrauchsmaterial,
  • f)    die durch das Projekt entstehenden Gemeinkosten; soweit die vereinfachte Abrechnung nach Nummer 6 der NBest-EU-Kosten zur Anwendung kommt, werden die Gemeinkosten pauschal in Höhe von 25 Prozent der förderfähigen direkten Kosten gemäß der Buchstaben a, b, d und e gewährt.

Die Bewilligungsstelle kann bei einer Abrechnung auf Kostenbasis auf Antrag anstelle der vereinfachten Abrechnung gemäß Nummer 6 der NBest-EU-Kosten auch eine Abrechnung nach Selbstkosten gemäß Nummer 5 der NBest-EU-Kosten zulassen. In diesem Fall erfolgt die Abrechnung als vereinfachte Kostenoption auf Basis der Kosten- und Leistungsrechnungspraxis des jeweiligen Begünstigten. Die hierbei zugrunde gelegten förderfähigen Kosten je Einheit werden für jeden Begünstigten im Rahmen des Antragsverfahrens bestimmt und im Bewilligungsbescheid festgelegt. Die Berechnung erfolgt anhand der im aktuellsten testierten Jahresabschluss des Begünstigten enthaltenen Angaben zu den förderfähigen Kostenarten. Die konkreten Regelungen zu dieser vereinfachten Kostenoption („Pauschale bei Abrechnung nach Selbstkosten gemäß Nr. 5 NBest-EU-Kosten“) sind auf der Internetseite der Bewilligungsstelle veröffentlicht (www.sab.sachsen.de)

  • Veröffentlichung von Aufrufen des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Kultur und Tourismus zur Einreichung von Projektvorschlägen zu einem benannten Stichtag.
  • Entscheidung über deren Förderung im Wettbewerbsverfahren.
  • Nähere Informationen enthalten die Aufrufe, die im Sächsischen Amtsblatt veröffentlicht und auf der SAB-Website eingestellt werden.
  • Die Antragstellung erfolgt im Förderportal der SAB.
Wichtige Hinweise:
  • Mit dem Vorhaben darf noch nicht begonnen worden sein.
  • Als Vorhabenbeginn gilt jede Maßnahme, mit welcher der Antragssteller seine Entschlossenheit zur Durchführung des Vorhabens zeigt. Hierzu zählen u.a. Vertragsabschlüsse oder die An- und Bezahlung einer Rechnung.
  • Investitionen und Baumaßnahmen dürfen nicht in einem Hochwasserrisikogebiet liegen.

Vereinfachte Kostenoptionen (VKO)
 
  • Abrechnung auf Ausgabenbasis nach NBest-EU für Zuwendungsempfänger, die nach Tarifverträgen für den öffentlichen Dienst vergüten (TVL-TVöD-Personalkostenpauschale):
Infoblatt Dokumentation VKO TVL TVöD Personalkosten
 
  • folgende Rechenschemata sind zu beachten:
TV-L_Anlage zur Dokumentation VKO Personal-TV_Personalkosten

TVöD-Bund_Anlage zur Dokumentation VKO Personal-TV_Personalkosten

TVöD-VKA_Anlage zur Dokumentation VKO Personal-TV_Personalkosten

SHK-WHK_Anlage zur Dokumentation VKO Personal-TV_Personalkosten

 
  • Für Abrechnung auf Kostenbasis nach Nr. 6 NBest-EU-Kosten mit 25%-Gemeinkostenpauschale
Infoblatt Personenbezogene Personalkostenpauschale nach Nr. 6 NBest-EU-Kosten
 
  • Für Abrechnung auf Kostenbasis nach Nr. 5 NBest-EU-Kosten „Abrechnung nach Selbstkosten – LSP“:
Infoblatt VKO nach Nr. 5 NBest-EU-Kosten_Selbstkostenabrechnung LSP

Prüfung Hochwasser auf Basis Geoportal - Sachsenatlas

Arbeitsanleitung zur Umsetzung der Klimaverträglichkeitsprüfung

Prüfung der Klimaverträglichkeit

{{EU-Grundrechtecharta EFRE/JTF FZR 2021-2027_Merkblatt | 0350}}

Sie benötigen Hilfe bei der Nutzung des Förderportals?

Handbuch zum Förderportal

Login zum persönlichen Zugang im Förderportal

{{Nutzung des Förderportals der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank | 66000}}
 

Formulare für die Vorhabenbeschreibung Förderaufruf EFRE Forschungsnetzwerke vom 28.02.2024:

Vorhabenbeschreibung EFRE Kofinanzierung Pilotlinien

Formulare für die Vorhabenbeschreibung Förderaufruf JTF Forschungsnetzwerke vom 28.02.2024:

Vorhabenbeschreibung JTF Kofinanzierung Pilotlinien

Geräteliste

{{Datenschutzhinweise für die Erhebung von personenbezogenen Daten Dritter | 64006}}

{{Datenschutzhinweise für Kunden / Interessenten (DSGVO) | 64005}}

{{Anzeige eines Zeichnungsbefugten (Unterschriftenprobe)_ausschließlich Zuschuss | 61547-1}}


Formulare für die Vorhabenbeschreibung Förderaufruf EFRE Forschungsnetzwerke vom 25.01.2024:

Vorhabenbeschreibung EFRE Forschungsnetzwerke

Formulare für die Vorhabenbeschreibung zu den Förderaufrufen vom 28.08.2023 für EFRE und JTF Förderung: 

Vorhabenbeschreibung bei EFRE Förderung 

Bei Bewerbung auf einen EFRE-Aufruf ist eine einrichtungseigene Priorisierungsliste der eingereichten Vorhabenideen zu übermitteln. Bitte nutzen Sie dafür die nachstehende Vorlage und übermitteln die Priorisierungsliste bitte an folgende
E-mail-Adresse: wirtschaft@sab.sachsen.de 
 
Vorhabenbeschreibung bei JTF Förderung
 

Für Förderung auf Ausgabenbasis:

{{Tätigkeitsnachweis - Stellenförderung | 60609}}

Für Förderung auf Kostenbasis:

{{Technologieförderung_Stundennachweis | 60374}}​​​​


Hinweis: Nachfolgende Vertragsübersicht ist von öffentlichen Zuwendungsempfängern, die unter das Vergaberecht fallen zu führen (§§97 ff. GWB).

Vertragsübersicht zur Auflistung aller vergaberelvanten Aufträge:

{{EFRE-JTF 2021-2027_Vertragsübersicht | 62770}}

{{Technologieförderung 2021-2027_Merkblatt_Zwischenberichte_Sachberichte_wissenschaftlicher_Bereich | 63184}}

Hinweise zum Befüllen des Templates:
Beantwortung der wirklich häufigsten Fragen in einem Unterakkordeon
​​​​​​​Zusammenfassung der Fragen in sinnvolle Kategorien


A paragraph is a self-contained unit of a discourse in writing dealing with a particular point or idea. Paragraphs are usually an expected part of formal writing, used to organize longer prose.

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