EFRE/JTF - Forschung und Entwicklung - Projektförderung (FuE-Projektförderung) 2021 bis 2027
EFRE/JTF - Forschung und Entwicklung - Projektförderung (FuE-Projektförderung) 2021 bis 2027
FuE-Projekte zur Entwicklung neuer Produkte und Verfahren und zur Erhöhung der Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit
Wichtige Hinweise
Umsetzung neuer Förderbedingungen ab 1. Januar 2025
Für alle Bewilligungen ab dem 1. Januar 2025 gilt, dass abweichend von Nummer B I. 4.4. der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Förderung von aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und dem Just Transition Fonds mitfinanzierten Projekte der Technologieförderung (FRL EFRE/JTFTechnologieförderung 2021 bis 2027) die Abrechnung nach Selbstkosten nach Nummer 5 NBest-EU-Kosten nicht mehr zugelassen ist.
Für alle Anträge gilt
Um alle Antragsteller gleich zu behandeln, erfolgt die digitale Antragstellung in zwei Schritten:
- 1. Schritt: Erstellung einer Vorhabenidee inkl. Projektskizze
- 2. Schritt: Antragstellung
Bitte beachten Sie bei der Einreichung der Projektskizze, dass Sie die richtige Schaltfläche für:
- Vorhabenidee zur Einzelprojektförderung oder
- Vorhabenidee zur Verbundprojektförderung
nutzen.
Für die EFRE-Technologieförderung können jederzeit Vorhabenideen eingereicht werden.- Zuschuss für die Durchführung von innovativen technologieorientierten Forschungs- und Entwicklungsprojekten, die der Entwicklung von neuen oder verbesserten Produkten und Verfahren dienen.
FuE-Einzelprojektförderung:
Gefördert werden einzelbetriebliche FuE-Projekte von KMU.
FuE-Verbundprojektförderung:
Gefördert werden FuE-Projekte, die eine wirksame Zusammenarbeit beinhalten
a)
zwischen Unternehmen, von denen mindestens eines ein KMU ist, wobei kein einzelnes Unternehmen mehr als 70 % der beihilfefähigen Kosten bestreitet, oder
b)
zwischen einem oder mehreren Unternehmen, von denen mindestens eines ein KMU ist und einer oder mehreren Forschungseinrichtungen, die mindestens 10 % der beihilfefähigen Kosten tragen und das Recht haben, ihre eigenen Forschungsergebnisse zu veröffentlichen.
FuE-Pilotlinienförderung:
In beiden Varianten (FuE-Einzelprojektförderung und FuE-Verbundprojektförderung) können auch Projekte gefördert werden, bei denen die Errichtung einer Pilotlinie für die industrielle Forschung und insbesondere die Validierung von technologischen Grundlagen notwendig ist, um Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen mit Blick auf eine sich anschließende wirtschaftlich tragfähige industrielle Fertigung zu optimieren.
Erfolgsgeschichte:
KMU der gewerblichen Wirtschaft mit einer Betriebsstätte im Freistaat Sachsen.
FuE-Verbundprojektförderung:
KMU der gewerblichen Wirtschaft mit einer Betriebsstätte im Freistaat Sachsen und im Verbund mit diesen auch große Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einer Betriebsstätte im Freistaat Sachsen und Forschungseinrichtungen in Sachsen.
Ausgeschlossen ist die Förderung von:
Unternehmen in Schwierigkeiten
- Das Unternehmen und die Forschungseinrichtungen haben ihren Sitz oder eine Betriebsstätte in Sachsen.
- Das Vorhaben wird an einem Standort in Sachsen durchgeführt.
- Die Antragsteller haben die Marktgängigkeit der angestrebten Entwicklungsergebnisse anhand eines Verwertungskonzepts darzulegen.
- Das zu entwickelnde Produkt oder das Verfahren gilt als neu, wenn es in der Europäischen Union noch nicht wirtschaftlich verwertet wird oder aber auf der Weiterentwicklung eines bereits auf dem Markt befindlichen Produkts oder Verfahrens beruht.
Bei der FuE-Pilotlinienförderung zusätzlich:
- Bei der Durchführung von FuE-Pilotlinienprojekten im Verbund muss ein Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft die organisatorische und finanzielle Hauptverantwortung für das Projektergebnis tragen und zu dessen Verwertung berechtigt sein.
- Das Pilotlinienprojekt muss einem der Zukunftsfelder Umwelt, Rohstoffe, Digitales, Energie, Mobilität oder Gesundheit gemäß der Innovationsstrategie des Freistaates Sachsen zugeordnet werden können.
- Die Errichtung der Pilotlinie muss für die industrielle Forschung und insbesondere die Validierung von technologischen Grundlagen notwendig sein, um Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen mit Blick auf eine sich anschließende wirtschaftlich tragfähige industrielle Fertigung zu optimieren. Marktpotenzial und Wettbewerbssituation müssen positive Effekte für Wachstum und Beschäftigung durch eine auf dem Projektergebnis aufbauende industrielle Fertigung in einer Betriebsstätte in Sachsen erwarten lassen.
- Werden die geförderte Pilotlinie oder Teile davon innerhalb von drei Jahren nach Abschluss des Vorhabens veräußert, so ist der Erlös durch den Verkäufer bis zur Höhe der gewährten Zuwendungen des Vorhabens zu erstatten.
Bitte beachten Sie, dass es sich bei der FuE-Pilotlinienförderung nicht um eine investive Förderung handelt. Von der Pilotanlage und deren Komponenten sind nur die Abschreibungen während der Projektlaufzeit förderfähig!
Anteilfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbareren Zuschusses.
FuE-Einzelprojektförderung:
Der Zuschuss bezogen auf die zuwendungsfähigen Kosten beträgtfür Vorhaben der experimentellen Entwicklung:
- 40 % für kleine Unternehmen
- 30 % für mittlere Unternehmen
für Vorhaben der industriellen Forschung:
- 65 % für kleine Unternehmen
- 55 % für mittlere Unternehmen
Der Zuschuss kann für besonders bedeutsame Projekte um 5 % erhöht werden, wenn das Unternehmen dadurch erstmalig FuE-Kapazitäten in Sachsen aufbaut oder bezüglich Umfang oder Inhalt wesentlich erweitert oder die Unternehmensgründung zum Zeitpunkt der Antragstellung maximal fünf Jahre zurückliegt. Der Aufschlag kann auch gewährt werden, wenn das Projekt einen maßgeblichen Beitrag zur Verbesserung der ökologischen Nachhaltigkeit leistet.
FuE-Verbundprojektförderung:
Der Zuschuss bezogen auf die zuwendungsfähigen Kosten beträgt für Projekte, welche die unter „Was wird gefördert“ angeführten Kriterien für ein Verbundprojekt erfüllen.Für Vorhaben der experimentellen Entwicklung:
- 55 % für kleine Unternehmen
- 45 % für mittlere Unternehmen
- 35 % für Nicht-KMU
Für Vorhaben der industriellen Forschung:
- 80 % für kleine Unternehmen
- 70 % für mittlere Unternehmen
- 60 % für Nicht-KMU
Bis zu einer maximalen Höhe von 80 % kann der Zuschuss bei der FuE-Einzelprojektförderung und der FuE-Verbundprojektförderung für besonders bedeutsame Projekte um 5 % erhöht werden, wenn das Unternehmen dadurch erstmalig FuE-Kapazitäten in Sachsen aufbaut oder bezüglich Umfang oder Inhalt wesentlich erweitert oder die Unternehmensgründung zum Zeitpunkt der Antragstellung maximal fünf Jahre zurückliegt. Der Aufschlag kann auch gewährt werden, wenn das Projekt einen maßgeblichen Beitrag zur Verbesserung der ökologischen Nachhaltigkeit leistet.
Einbindung von Forschungseinrichtungen in Verbundprojekte:
Der Zuschuss für nichtwirtschaftlich tätige Forschungseinrichtungen beträgt:- 90 % der zuwendungsfähigen Kosten
Zuwendungsfähig sind nur die zusätzlichen förderfähigen Projektausgaben /-kosten, die nicht bereits durch eine Grundfinanzierung der Forschungseinrichtung abgedeckt sind. Die zuwendungsfähigen Kosten aller Forschungseinrichtungen eines Verbunds werden begrenzt auf den Betrag der Summe der zuwendungsfähigen Kosten der im Verbund beteiligten Unternehmen.
Laufzeit:
Das Projekt soll nicht länger als 36 Monate dauern. Die Schlussrate in Höhe von bis zu 20 % der Zuwendung wird erst nach Prüfung des Verwendungsnachweises ausgezahlt.Förderfähige Ausgaben/Kosten:
a)- Personalausgaben/Personalkosten für Forscherinnen und Forscher, Technikerinnen und Techniker und sonstiges Personal, soweit dieses für das Projekt eingesetzt wird.
- Die Abrechnung erfolgt als vereinfachte Kostenoption (Kosten je Einheit) in Abhängigkeit von der zu jeweiligen Nebenbestimmung (nach Nr. 6 „Vereinfachte Abrechnung“ oder Nr. 5 „Abrechnung nach Selbstkosten“ NBest-EU-Kosten für gewerbliche Unternehmen bzw. NBest-EU für Forschungseinrichtungen). Die konkreten Regeln für die jeweilige Variante finden Sie auf dieser Website unter dem Reiter „Merkblätter/Infoblätter/Flyer“.
- Ausgaben/Kosten für die Anschaffung oder Herstellung von Instrumenten und Ausrüstung, soweit und solange sie für das Projekt genutzt werden. Werden diese Instrumente und Ausrüstungen über das Projekt hinaus verwendet, gilt nur die nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung ermittelte Wertminderung während der Dauer des Projekts als zuwendungsfähig, es sei denn, diese Instrumente und Ausrüstungen werden von einer öffentlichen Forschungseinrichtung im Rahmen der im Zuwendungsbescheid festgelegten Zweckbindungsfrist zu mindestens 80 % für nichtwirtschaftliche Tätigkeiten im Bereich der Forschung und Lehre eingesetzt,
- für FuE-Pilotlinien Kosten für Gebäude, soweit und solange sie für das Vorhaben genutzt werden, in Höhe der nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung ermittelten Wertminderung während der Dauer des Vorhabens,
- Ausgaben/Kosten für Auftragsforschung,
- Ausgaben/Kosten für den Erwerb technologischen Wissens und von unabhängigen Dritten direkt oder in Lizenz erworbene Patente, sofern deren Erwerb nicht Hauptzweck des Projekts ist,
- sonstige vorhabenbezogenen Betriebsausgaben/Betriebskosten einschließlich Material,
- vorhabenbezogene Gemeinkosten. Diese werden bei Projekten mit einer Abrechnung auf Ausgabenbasis oder bei Projekten mit einer Abrechnung auf Kostenbasis gemäß Nummer 6 der NBest-EU-Kosten als Pauschalfinanzierung der indirekten Kosten in Höhe von 25 % auf die direkten Ausgaben/Kosten Anstrich a, b, e, f und h als zuwendungsfähig anerkannt,
- 60 % der Ausgaben/Kosten von KMU für die Anmeldung von Patenten und anderen gewerblichen Schutzrechten, die aus dem FuE-Projekt resultieren.
- Die Antragstellung erfolgt im Förderportal.
- Einreichung (Hochladen) des rechtsverbindlich unterschriebenen Antrags.
- Einreichung (Hochladen) der erforderlichen Unterlagen.
- Bestätigung des Antrageingangs durch die SAB.
Wichtige Hinweise:
- Der Starttermin Ihres Vorhabens darf nicht vor der Bestätigung des Förderantrages liegen.
- Sofern Sie entgegen dieser Förderbedingung vorher mit dem Vorhaben beginnen, entfällt die Förderung.
- Als Vorhabenbeginn gilt jede Maßnahme, mit welcher der Antragssteller seine Entschlossenheit zur Durchführung des Vorhabens zeigt. Hierzu zählen u.a. Vertragsabschlüsse oder die An- und Bezahlung einer Rechnung.
- Abweichend von Nummer 5.1 Satz 1 der EU-Rahmenrichtlinie darf der Zuwendungsempfänger vor Zugang des Bewilligungsbescheids mit dem Vorhaben nur auf Basis eines schriftlichen Antrags auf einen förderunschädlichen Vorhabenbeginn und der schriftlichen Zustimmung zu diesem durch die Bewilligungsstelle beginnen.
2. Förderaufruf für gemeinsame tschechisch-sächsische FuE-Verbundprojekte zu den Themen
- Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT)
- Intelligente Fertigungstechnologien
- Nachhaltige und umweltrelevante Technologien
Die Bekanntmachung des Aufrufes durch das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr ist am 16. Mai 2024 im Sächsischen Amtsblatt erfolgt. Den Aufruf finden Sie hier.
Bitte beachten Sie, dieser aktuelle Förderaufruf richtet sich nur an
- tschechisch-sächsische FuE-Verbundprojekte.
Bei der Einreichung der Projektskizze im Förderportal nutzen Sie bitte die Schaltfläche für:
- Vorhabenidee zur Verbundprojektförderung
Im Rahmen dieses Aufrufs ist eine gemeinsame Vorhabenschreibung „Common Proposal“ aller beteiligter sächsischer und technischer Partner einzureichen. Diese steht Ihnen unter Formulare und Downloads / Formulare / Antragstellung zum Download bereit.
Förderanträge aus dem Just Transition Fund (JTF):
Ergänzend zur regulären Antragstellung wird kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) mit Betriebsstätte im Mitteldeutschen Revier (Landkreis Leipzig, Landkreis Nordsachsen, Stadt Leipzig) empfohlen, sich auf den nachstehenden Förderaufruf des SMWA zu bewerben:
Aufforderung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Einreichung von Förderanträgen aus dem Just Transition Fund (JTF) zur Förderung von Projekten im Rahmen der Förderrichtlinie EFRE/JTF-Technologieförderung 2021 bis 2027.
Den aktuellen Aufruf finden Sie hier.
Die Einreichungsfrist für Förderanträge aus dem Just Transition Fund (JTF) ist nach einer Verlängerung zum 30. Juni 2024 ausgelaufen. Eine Neuantragstellung ist aber weiterhin möglich.
Um alle Antragsteller gleich zu behandeln, erfolgt die digitale Antragstellung in zwei Schritten:
- 1. Schritt: Erstellung einer Vorhabenidee inkl. Projektskizze
- 2. Schritt: Antragstellung
Bitte beachten Sie, dass im aktuellen Förderaufruf nur
- einzelbetriebliche FuE-Projekte oder
- einzelbetriebliche FuE-Pilotlinen
gefördert werden.
Bei der Einreichung der Projektskizze im Förderportal nutzen Sie bitte die Schaltfläche für:
- Vorhabenidee zur Einzelprojektförderung
Beantwortung der wirklich häufigsten Fragen in einem Unterakkordeon
Zusammenfassung der Fragen in sinnvolle Kategorien
A paragraph is a self-contained unit of a discourse in writing dealing with a particular point or idea. Paragraphs are usually an expected part of formal writing, used to organize longer prose.
Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung im Bereich des EFRE, JTF und ESF Plus (NBest-EU-Kosten)
Für Förderung auf Ausgabenbasis:
Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung im Bereich des EFRE, JTF und ESF Plus (NBest-EU)
Beihilferechtliche Grundlagen:
Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung
Vereinfachte Kostenoptionen (VKO)
Informationen zur personenbezogenen Kostenpauschale finden Sie in den förderfähigen Ausgaben und Kosten (FFAK) unter Anlage 2 Personalkostenpauschalen der jeweils geltenden FFAK:
FFAK in der Fassung vom 01.07.2024
Für Abrechnung auf Kostenbasis nach Nr. 6 NBest-EU-Kosten mit 25 %-Gemeinkostenpauschale:
Dokumentation Personenbezogene Personalkostenpauschale nach Nr. 6 NBest-EU-Kosten
Für Abrechnung auf Kostenbasis nach Nr. 5 NBest-EU-Kosten „Abrechnung nach Selbstkosten – LSP“:
Infoblatt VKO nach Nr. 5 NBest-EU-Kosten_Selbstkostenabrechnung LSP
Für Abrechnung auf Ausgabenbasis nach NBest-EU mit TVL-TVöD-Personalkostenpauschale:
Dokumentation VKO TVL TVöD Personalkosten
- folgende Rechenschemata sind zu beachten:
TVöD-Bund_Anlage zur Dokumentation VKO Personal-TV_Personalkosten
TVöD-VKA_Anlage zur Dokumentation VKO Personal-TV_Personalkosten
SHK-WHK_Anlage zur Dokumentation VKO Personal-TV_Personalkosten
{{EU-Grundrechtecharta EFRE/JTF FZR 2021-2027_Merkblatt | 0350}}
Sie benötigen Hilfe bei der Nutzung des Förderportals?
Handbuch zum Förderportal
Flyer_Technologieförderung EFRE_JTF
{{Technologieförderung Abschluss von F&E-Verträgen Infoblatt | 63095}}
{{Technologieförderung Hinweise Einholung Angebote FuE-Leistungen | 63147}}
{{Technologieförderung Hinweise Zusammenarbeit Partner Verbundprojekte | 63180}}
{{Datenschutzhinweise für die Erhebung von personenbezogenen Daten Dritter | 64006}}
{{Datenschutzhinweise für Kunden / Interessenten (DSGVO) l | 64005}}
{{KMU-Bewertung | 60314}}
{{KMU-Bewertung Anlage 1 | 60314-1}}
{{KMU-Informationsblatt | 60300}}
{{Erklärung Antrag kein Unternehmen in Schwierigkeiten | 61369}}
{{Anzeige eines Zeichnungsbefugten (Unterschriftenprobe) ausschließlich Zuschuss | 61547-1}}
{{GRW Antrag Rentabilitätsvorschau | 60319}}
Für gemeinsame tschechisch-sächsische FuE-Verbundprojekte im Bereich „Intelligente, sichere, nachhaltige und resiliente Mobilität und Verkehrssysteme für Personen und Güter“ zusätzlich:
Common Proposal
{{Technologieförderung Stundennachweis | 60374}}
Förderung auf Ausgabenbasis:
{{Tätigkeitsnachweis Stellenförderung | 60609}}
Hinweis: Nachfolgende Dokumente sind von öffentlichen Zuwendungsempfängern, die unter das Vergaberecht fallen zu beachten bzw. zu führen (§§97ff. GWB).
{{EFRE-JTF 2021-2027_Vertragsübersicht | 62770}}
{{Interessenkonflikte bei EU-Vergabeverfahren der Begünstigten | 68671}}
{{Hinweise zur Vermeidung von Interessenkonflikten bei öffentlichen Auftragsvergaben | 68672}}
Merkblatt Gliederung Zwischen- und Sachbericht:
{{FuE_Merkblatt_Zwischenberichte_Sachberichte | 63149}}
{{Vordruck Titel | 12345}}
{{Vordruck Titel | 12345}}
Antragstellung
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Einzelprojektförderung Verbundprojektförderung