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ESF Plus-Richtlinie 2021-2027 Hochschule und Forschung - Nachwuchsforschungsgruppen

Nachwuchsforschungsgruppen

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Wichtige Hinweise - Stichtag

  • Die Einreichung von Verlängerungsanträgen für Nachwuchsforschungsgruppen an Hochschulen aus Vorhaben des Stichtags 02. September 2022 ist möglich. Für diese Projekte kann eine Verlängerung um weitere 12 Monate auf insgesamt 36 Monate beantragt werden.
  • Stichtag ist der 31. Mai 2024 
  • Die Zuwendungsempfänger wurden zum Verfahren über die ESF-Hochschul-News Nr.08/ März 2024 informiert.

Was bietet mir das Förderprogramm?

  • Unterstützung der gemeinsamen Forschungsarbeit von Nachwuchsforschenden in Nachwuchsforschungsgruppen
  • Ziel der Förderung ist die Ausschöpfung der individuellen Bildungspotenziale, insbesondere von Frauen, um verbesserte Einstiegschancen in die sächsische Wissenschaft und Wirtschaft zu erlangen

  • Nachwuchsforschungsgruppen, die durch gemeinsame Forschungsarbeit zur Kompetenzerweiterung im Hinblick auf eine stabile, grüne, nachhaltige und digitale Wirtschaft im Freistaat Sachsen sowie zur Steigerung des Wissens- und Technologietransfers und zur Netzwerkbildung zwischen sächsischen Hochschulen und der Wirtschaft sowie zur Lehre befähigen
  • Nachwuchsforschende bauen neben der Arbeit in der Nachwuchsforschungsgruppe ihre individuellen Potenziale inklusive ihrer Kenntnisse zum Gleichstellungswissen aus

  • Zuwendungsempfänger sind Hochschulen nach § 1 Absatz 1 des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes

  • Nachwuchsforschungsgruppen sind Vorhaben einer einzelnen oder mehrerer kooperierender Hochschulen, welche aus mindestens drei Nachwuchsforschenden zu bilden sind
  • Bei der Konzipierung von Nachwuchsforschungsgruppen ist am jeweiligen Hochschulstandort auf eine geschlechterparitätische Besetzung hinzuwirken
  • Weibliche Nachwuchsforschende werden sowohl durch gezielte Akquise als auch durch Etablierung von Vorhaben in Fachbereichen mit höheren Frauenanteilen angesprochen
  • detaillierte Informationen zu den Zuwendungsvoraussetzen entnehmen Sie bitte dem Förderbaustein unter den Allgemeinen und Besonderen Bestimmungen (siehe Formulare & Downloads) im unteren Teil dieser Seite

Förderhöhe
 
  • Zuschuss i. H. v. bis zu 90% der förderfähigen Ausgaben und Kosten
  • Folgende Ausgaben/Kosten sind förderfähig:
    • a) Personalausgaben in Höhe des Arbeitnehmer-Bruttogehalts und den sich aus den gesetzlichen oder tariflichen Bestimmungen ergebenden Personalnebenkosten für Nachwuchsforschende, soweit diese für das Vorhaben eingesetzt werden,
      aa) in Form einer individuellen Monatspauschale bzw.
      bb) in Form der Stellenförderung
      entsprechend Vorgaben der aktuellen Regeln der Verwaltungsbehörde zu den Förderfähigen Ausgaben und Kosten (FFAK)
    • b) Personalausgaben als personenbezogene Pauschale auf Basis eines individuell ermittelten Stundensatzes und der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit für SHK/WHK und sonstiges Personal (Unterstützungspersonal, Personal zur Erbringung Eigenanteil) soweit diese für das Vorhaben eingesetzt werden
    • Ausgaben für Reisekosten, Instrumente und Ausrüstung, für Verbrauchs- und Arbeitsmaterialien, Veröffentlichungen, Verwaltung sowie sonstige Betriebsausgaben als Pauschale mittels Anwendung eines Prozentsatzes bezogen auf die förderfähigen Personalausgaben nach a) und b) („Pauschalsatz für Restkostenpauschale“) in Höhe von 16%
  • Ausgaben und Kosten für hochschuleigenes Personal können als Eigenanteil angerechnet werden
  • Förderung erfolgt bis zum Abschluss der jeweiligen Forschungsaufgabe, in der Regel bis zu einer Dauer von drei Jahren
    Ausnahme: Zum Stichtag 2.September 2022 werden nur zweijährige Vorhaben gefördert

 

Beihilferechtliche Regelungen

  • nicht beihilferelevant

Erforderliche Mitfinanzierung
 
  • entsprechend ermittelter Förderquote - mindestens Differenz zu den zuwendungsfähigen Gesamtausgaben

Sonstige Regelungen/Besonderheiten
  • Konkrete Informationen entnehmen Sie bitte dem Förderbaustein unter den Allgemeinen und Besonderen Bestimmungen (siehe Formulare & Downloads) im unteren Teil dieser Seite

  • Vor Antragstellung ist eine Vorhabensidee über das Förderportal bei der Bewilligungsstelle (SAB) einzureichen
  • Bei Förderwürdigkeit der Vorhabensidee werden die Antragsberechtigten durch die Bewilligungsstelle zur Einreichung des Antrages aufgefordert
  • Der Antrag ist über das SAB-Förderportal zu stellen
  • Die vollständige Aufstellung aller Unterlagen, die dem Beitrag beizufügen sind, finden Sie ebenfalls im Förderbaustein
  • Abrechnung, Zwischennachweis und Verwendungsnachweis erfolgen über das Förderportal

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Hinweise zum Befüllen des Templates:
Beantwortung der wirklich häufigsten Fragen in einem Unterakkordeon
​​​​​​​Zusammenfassung der Fragen in sinnvolle Kategorien


A paragraph is a self-contained unit of a discourse in writing dealing with a particular point or idea. Paragraphs are usually an expected part of formal writing, used to organize longer prose.

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