UI Components

ESF Plus-Richtlinie 2021-2027 Hochschule und Forschung - Promotionen

Promotionen

KONTAKT

Servicecenter

Montag: 9:00 - 16:00 Uhr, Dienstag: 9:00 - 18:00 Uhr, Mittwoch: 9:00 - 13:00 Uhr, Donnerstag: 9:00 - 18:00 Uhr, Freitag: 9:00 - 16:00 Uhr (Hinweis: Täglich außer mittwochs telefonfreie Zeit von 12:00 - 13:00 Uhr)
0351 4910-4930
0351 4910-1015
E-Mail

Wichtige Hinweise - Stichtag

  • Für die Einreichung der Vorhabenideen (inkl. Interessenbekundungen und Priorisierungsliste) bei der Bewilligungsstelle Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB) ist Stichtag der

    12. August 2024.
  • Die Promotionsvorhaben sollen ab dem 1. Januar 2025 jeweils zum Monatsersten beginnen. Ein späterer Beginn kann jeweils zum Monatsersten zugelassen werden. Das Projektende muss jedoch in jedem Fall spätestens zum 31. Dezember 2028 erfolgen. 
  • Die Übermittlung der Vorhabenideen erfolgt digital über das SAB-Förderportal.
  • Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Förderbaustein sowie der 7. Ausgabe der ESF Plus-Hochschul-News des SMWK (siehe „Formulare & Downloads") .

Was bietet mir das Förderprogramm?

  • Ziel der Förderung ist die Ausschöpfung der individuellen Bildungspotenziale, insbesondere von Frauen, um, durch die Qualifikation im Rahmen einer Promotion, verbesserte Einstiegschancen in die sächsische Wissenschaft und Wirtschaft zu erlangen

  • Gesamtvorhaben zur Qualifizierung akademischer Nachwuchskräfte durch Forschungsarbeit im Rahmen von Promotionen
  • a) Industriepromotionen,
    b) Landesinnovationspromotionen,
    c) Vorhaben zur Vereinbarkeit von Familie und wissenschaftlicher Karriere,
    jeweils auch im Zusammenwirken von Universitäten und Fachhochschulen als kooperatives Promotionsverfahren

  • Zuwendungsempfänger sind Hochschulen nach § 1 Absatz 1 des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes

  • einzelnen Promotionen werden als Arbeitspakete innerhalb des Gesamtvorhabens des Antragstellers verstanden
  • bei der Konzipierung von Promotionsvorhaben ist am jeweiligen Hochschulstandort auf eine geschlechterparitätische Besetzung hinzuwirken
  • Weibliche Promovierende werden sowohl durch gezielte Akquise als auch durch Etablierung von Vorhaben in Fachbereichen mit höheren Frauenanteilen angesprochen

Förderhöhe
 
  • Zuschuss i. H. v. bis zu 100% der förderfähigen Ausgaben und Kosten
  • Folgende Ausgaben/Kosten sind förderfähig:
    • a) Promotionsstipendium als Beitrag zum Lebensunterhalt
      - für Industriepromotionen - 850 Euro pro Monat. 
      - für Landesinnovationspromotionen und Vorhaben zur Vereinbarkeit von Familie und wissenschaftlicher Karriere - 1.700 Euro pro Monat.

      b) Kinderzulage für jedes Kind für das die   geförderte Person (Promovend/-in) Kindergeld bezieht - 100 Euro monatlich 
    • nach a) als Verwaltungskostenpauschale  gestaffelt für:
      aa)
      ein bis zwei Promotionsstipendien, 10 Prozent,
      bb)
      drei bis fünf Promotionsstipendien, 5 Prozent sowie bei
      cc)
      sechs und mehr Promotionsstipendien, 4 Prozent
      der direkten Kosten der Promotionsstipendien für die jeweiligen Gesamtvorhaben einer Promotionsart an einem Hochschulstandort eines Stichtags. 
  • Förderung erfolgt bis zum Abschluss der jeweiligen Forschungsaufgabe, in der Regel bis zu einer Dauer von vier Jahren

 

Beihilferechtliche Regelungen

  • nicht beihilferelevant

Erforderliche Mitfinanzierung
 
  • Für die Förderung von Industriepromotionen ist eine Mitfinanzierung durch die beteiligten Dritten von mindestens 850 Euro pro relevanter Promotion und Monat erforderlich

  • Vor Antragstellung ist die Einreichung einer Vorhabensidee über das Förderportal bei der Bewilligungsstelle (SAB) einzureichen
  • Bei Förderwürdigkeit der Vorhabensidee werden die Antragsberechtigten durch die Bewilligungsstelle zur Einreichung des Antrages aufgefordert
  • Der Antrag ist über das SAB-Förderportal zu stellen
  • Die vollständige Aufstellung aller Unterlagen, die dem Beitrag beizufügen sind, finden Sie im Förderbaustein
  • Abrechnung, Zwischennachweis und Verwendungsnachweis erfolgen über das Förderportal

für Projektidee:
Deckblatt Interessensbekundung für den Antrag auf Gewährung Zuschuss „Promotionsstipendium“ {{ESF Plus Interessensbekundung Promotionsstipendium | 61018}}

{{ESF Plus Projektvorschlag | 60716}}

{{Datenschutzhinweise für die Erhebung von personenbezogenen Daten Dritter | 64006}}

{{Datenschutzhinweise für Kunden / Interessenten (DSGVO) | 64005}}

{{ESF Plus Tätigkeitsnachweis Stellenförderung | 62132}}

{{ESF Plus Mitarbeiterliste | 62139}}

{{ESF Plus Teilnehmerfragebogen zum Eintritt | 62110}}

{{ESF Plus Teilnehmerfragebogen zum Austritt | 62111}}

{{ESF Plus Teilnehmerfragebogen 6 Monate nach Austritt | 62112}}

{{ESF Plus Anforderung an Sachberichte | 62126}}

{{ESF Plus Anforderung an Sachberichte der Promovenden | 60814}}

{{Erklärung zu Ausgleichszahlungen in Folge der Corona-Krise | 67308}}

Hinweise zum Befüllen des Templates:
Beantwortung der wirklich häufigsten Fragen in einem Unterakkordeon
​​​​​​​Zusammenfassung der Fragen in sinnvolle Kategorien


A paragraph is a self-contained unit of a discourse in writing dealing with a particular point or idea. Paragraphs are usually an expected part of formal writing, used to organize longer prose.

A paragraph is a self-contained unit of a discourse in writing dealing with a particular point or idea. Paragraphs are usually an expected part of formal writing, used to organize longer prose.