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ESF Plus-Richtlinie Zukunft Berufliche Bildung - Einzelprojekte

Schaffung neuer Formate der beruflichen Aus- und Weiterbildung

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Montag: 9:00 - 16:00 Uhr, Dienstag: 9:00 - 18:00 Uhr, Mittwoch: 9:00 - 16:00 Uhr, Donnerstag: 9:00 - 18:00 Uhr, Freitag: 9:00 - 13:00 Uhr (Hinweis: Von Montag bis Donnerstag telefonfreie Zeit von 12:00 - 13:00 Uhr)
0351 4910-4930
0351 4910-1015
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Wichtige Hinweise

Aktueller Hinweis zu Fördermöglichkeiten von Projektvorschlägen mit Wirkungskreis in der Region Leipzig (stärker entwickelte Region im Freistaat Sachsen):

 Projektideen mit schwerpunktmäßiger Durchführung in der Region Leipzig können nicht länger gefördert werden.                                     Leider stehen für die stärker entwickelte Region Leipzig keine weiteren ESF Plus-Mittel mehr zur Verfügung. Projektvorschläge                 mit Projektideen mit überwiegender Durchführung in den Regionen Dresden und Chemnitz können weiterhin bei der SAB                         eingereicht werden. Weitere Hinweise hierzu finden Sie auf dieser Seite. Wir beraten Sie gern!

Was bietet mir das Förderprogramm?

  • Die Möglichkeit zur Weiterentwicklung der bestehenden sowie Schaffung neuer, auch kreativer Angebote und Formate der beruflichen Aus- und Weiterbildung
  • Ein großer Freiraum an Kreativität und Ausprobieren von Angeboten und Formaten
    Gefördert werden können: Die Konzeptionserstellung, Pilotierung, Erprobung und Realisierung von Vorhaben - sowohl einzeln als auch in Kombination als Gesamtvorhaben
  • Beantragt werden können ebenso Vorhaben von mehreren Einrichtungen/Unternehmen gemeinsam als Kooperationsvorhaben bzw. Kooperationsnetzwerke. Detaillierte Informationen finden Sie im Förderbaustein unter "Formulare & Downloads" auf dieser Seite
  • Für dieses Förderprogramm können Projektvorschläge fortlaufend eingereicht werden. Sie haben eine Projektidee und haben Fragen diesbezüglich? Nutzen Sie zur Information gern die Hinweise auf dieser Seite oder kontaktieren Sie uns über das Postfach: bg50smwazukunftberuflichebildung@sab.sachsen.de
  • Weitere Informationen zur ESF Plus-Richtlinie Zukunft Berufliche Bildung erhalten Sie hier

 

  • Entwicklung innovativer regionalspezifischer Projekte, welche bestehende/aktuelle Herausforderungen in der beruflichen Bildung adressieren, beispielsweise:
    • Berufsbildung in Zeiten der Digitalisierung
    • Berufsbildung in Zeiten von Umweltschutz, Klimaschutz und -anpassung sowie resilienter kohlenstoffarmer Wirtschaftsentwicklung
    • Berufsbildung im Zusammenhang mit dem Strukturwandel
    • Berufsbildung unter Berücksichtigung der zunehmenden Diversität des Fachkräftepotentials und eines geschlechtsspezifisch geprägten Ausbildungs- und Arbeitsmarktes
    • Berufsbildung unter Berücksichtigung betrieblicher Aus- und Weiterbildungskapazitäten und -voraussetzungen, insbesondere von Kleinst- und Kleinunternehmen
    • mit der Berufsbildung im Zusammenhang stehende begleitende notwendige Qualifizierungsbedarfe der Lehrenden bzw. des Ausbildungspersonals
    • Etablierung eines durchgängig dualen Bildungsweges (Verzahnungsmöglichkeiten der dualen Ausbildung mit Weiterbildungsgängen für einen direkten Übergang Schule – Ausbildung – Aufstiegsfortbildung/Duales Studium bis zu DQR-Niveaustufen 6 und 7)
  • Übersicht über bisherige Projekte des Zentrums für Fachkräftesicherung und Gute Arbeit Sachsen (ZEFAS)

  • Natürliche Personen mit Unternehmereigenschaft, juristische Personen oder Personenvereinigungen des privaten und öffentlichen Rechts, welche ihren Sitz oder Niederlassung  im Freistaat Sachsen haben.
  • Vorhaben können auch von mehreren antragsberechtigten Akteuren gemeinsam durchgeführt werden (sog. Kooperationsvorhaben)
    • Inhaltliche Darstellung der geplanten Kooperation und Benennung der Kooperationspartner im Projektvorschlag durch den Kooperationsverantwortlichen
    • Separate Antragstellung durch die einzelnen Kooperationspartner - jeder Partner erhält einen eigenen Zuwendungsbescheid
    • Koordination, Berichterstattung und Teilnehmerdatenerhebnung erfolgen durch den Kooperationsverantwortlichen
  • Die Inhalte der Förderung richten sich insbesondere an folgende Zielgruppen:
    • Beschäftigte
    • Auszubildende
    • Umschülerinnen und Umschüler
    • dual Studierende
    • Werkstudierende
    • Praktikantinnen und Praktikanten
    • arbeitsmarktnahe oder ausbildungsfähige Menschen/junge Eltern am direkten Übergang in Arbeit oder Ausbildung
    • Klein- und Kleinstunternehmen sowie mittlere Unternehmen
    • Unternehmerinnen und Unternehmer sowie Selbständige
 
  • Von der Förderung ausgenommen sind Behörden, kommunale Gebietskörperschaften und rechtlich unselbstständige öffentlich-rechtliche Unternehmen (z. B. Eigen- und Regiebetriebe)

  • Die Vorhaben adressieren aktuelle Herausforderungen der Beruflichen Bildung
  • Hauptwohnsitz oder Arbeits- bzw. Ausbildungsort der Teilnehmenden im Freistaat Sachsen
  • Die Projektlaufzeit muss mindestens 4 Monate jedoch maximal 36 Monate betragen. In begründeten Fällen kann in Abstimmung mit der SAB die Projektlaufzeit länger als 36 Monate betragen.

  • Zuschuss im Rahmen einer Projektförderung von bis zu 80,00 % der förderfähigen Ausgaben
  • Folgende Ausgaben bzw. Kosten können als Pauschalen ausgereicht werden:
    • Personalausgaben bei Eigenpersonal als personalbezogene Pauschale je Einsatzstunde oder Einsatzmonat (Kosten je Einheit)
    • Wegstrecken- und Mitnahmeentschädigung bei Teilnehmenden auf Basis einer geeigneten Bezugseinheit (Entfernungskilometer bzw. Mitnahmeentschädigung je mitgenommener Person und Entfernungskilometer) entsprechend den Vorgaben der Verwaltungsbehörde ESF (Kosten je Einheit)
    • Aufwandsentschädigung für Teilnehmende je Anwesenheitstag entsprechend den Vorgaben der Verwaltungsbehörde ESF (Kosten je Einheit)
    • Restkosten (alle übrigen förderfähigen Ausgaben und Kosten) mit einem Pauschalsatz in Höhe von 20,00 % der direkten förderfähigen Personalkosten bei Gutachten, Studien, wissenschaftlicher Begleitung und Koordinierung und bei allen verbleibenden Vorhaben in Höhe von 30,00 % der direkten förderfähigen Personalkosten als Pauschalfinanzierung.
  • Mindestens 20,00 % Eigenanteil - in Abhängigkeit von der beihilferechtlichen Bewertung
  • Möglichkeit der Deckung des Eigenanteils auch durch:
    • kommunale oder Bundesmittel
    • mit dem Zuwendungszweck zusammenhängende Einnahmen, die aufgrund der Durchführung des Vorhabens entstehen
    • Sachleistungen
  • Regeln zu den förderfähigen Ausgaben bzw. Kosten bei der ESF-Projektförderung können Sie hier einsehen: Informationen zum ESF - sab.sachsen.de

1. Schritt: formale Prüfung des Projektvorschlags
 
  • Einreichung eines Projektvorschlags in elektronischer Form
    Verwenden Sie hierfür bitte den Vordruck ESF Plus Projektvorschlag VD60716 und beachten die Hinweise im Förderbaustein. Bitte senden Sie den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Vordruck an folgende E-Mail-Adresse: bildung@sab.sachsen.de
  • formale Prüfung des Projektvorschlags durch die SAB

2. Schritt: fachlich-inhaltliche Bewertung und Auswahl der Projektvorschläge
 
  • fachliche Bewertung - ca. sechs Wochen
  • Bewertung und Auswahl der Projektvorschläge anhand der im Vordruck 60716 und im Förderbaustein beschriebenen Kriterien - es werden entsprechende Ausführungen in den Projektvorschlägen erwartet
  • Projektauswahl durch die Bewilligungsstelle unter Beteiligung der regionalen Fachkräfteallianzen gemäß dem Durchführungsort als Jurymitglieder

3. Schritt: Aufforderung zur Antragstellung oder Ablehnung/keine Erteilung der Förderpriorität durch die SAB
 
  • bei positiver Auswahlentscheidung durch die Jury erfolgt die Aufforderung zur formgebundenen Antragstellung durch die SAB
  • Bearbeitungszeit zw. Antragseingang und Bewilligung ca. sechs Wochen
  • schriftiliche Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmebeginns auf eigenes Risiko durch die SAB bei Antragseingang
  • bei negativer Auswahlentscheidung durch die Jury erfolgt die Ablehnung des Projektvorschlags

{{Vordruck Titel | 12345}}

{{Vordruck Titel | 12345}}
​​​​​​​
​​​​​​​{{Vordruck Titel | 12345}}

Förderbaustein

Flyer Einzelprojekte berufliche Bildung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

{{ESF Plus Projektvorschlag | 60716}}

{{ESF Plus Projekte 2021 2027 Tätigkeitsnachweis Stellenförderung | 62132}}

{{ESF Plus 2021 2027 Tätigkeitsnachweis Personal mit Personalkostenpauschale | 62115}}

{{ESF Plus Projekte 2021 2027 Tätigkeitsnachweis Personalkostenpauschale Honorartätigkeit | 62130}}

{{ESF Plus 2021 2027 Teilnehmerfragebogen zum Eintritt | 62110}}

{{ESF Plus 2021 2027 Teilnehmerfragebogen zum Austritt | 62111}}

{{ESF Plus 2021 2027 Teilnehmerfragebogen 6 Mon. nach Austritt | 62112}}

Hinweise zum Befüllen des Templates:
Beantwortung der wirklich häufigsten Fragen in einem Unterakkordeon
​​​​​​​Zusammenfassung der Fragen in sinnvolle Kategorien


A paragraph is a self-contained unit of a discourse in writing dealing with a particular point or idea. Paragraphs are usually an expected part of formal writing, used to organize longer prose.

Wir vereinbaren mit Ihnen gern einen Beratungstermin. Wenden Sie sich bitte über unser Postfach unter Angabe Ihrer Kontaktdaten und einer kurzen Schilderung Ihrer Idee und Fragen an unser Postfach: bg50smwazukunftberuflichebildung@sab.sachsen.de

Natürliche Personen mit Unternehmereigenschaft, juristische Personen oder Personenvereinigungen des privaten und öffentlichen Rechts mit Sitz oder Niederlassung im Freistaat Sachsen können fortlaufend einen Projektvorschlag bei der SAB einreichen.

Nicht antragsberechtigt sind Behörden, kommunale Gebietskörperschaften und rechtlich unselbständige öffentlich-rechtliche Unternehmen, bspw. Eigen- und Regiebetriebe.

Die Zuwendungsvoraussetzungen und fachlich-inhaltliche Anforderungen sind der Richtlinie und dem Förderbaustein zu entnehmen. Beide Dokumente finden Sie auf dieser Seite unter „Formulare & Downloads“ (Rechtsgrundlagen/Merkblätter/Infoblätter/Flyer).

Ihren {{Projektvorschlag | 60716}} reichen Sie bitte in elektronischer Form über das Postfach bg50smwazukunftberuflichebildung@sab.sachsen.de ein. Den Vordruck finden Sie auf dieser Seite auch unter „Formulare – Antragstellung“. 

Berücksichtigen Sie bei der Einreichung bitte die Hinweise und beizufügenden Unterlagen im Förderbaustein. Den Förderbaustein finden Sie unter auf der Programminternetseite unter „Formulare & Downloads > Merkblätter/Infoblätter/Flyer“.

Gern beraten wir Sie vor der Einreichung des Projektvorschlages. Bitte nehmen Sie hierzu über unser Postfach  bg50smwazukunftberuflichebildung@sab.sachsen.de Kontakt zu uns auf. Eine Beratung stellt jedoch keine Voraussetzung für die Einreichung eines Projektvorschlages dar.

Der {{Projektvorschlag | 60716}} muss hinreichende und nachvollziehbare Darstellungen zu den unter Ziffer 4 des Vordruckes aufgeführten Punkten enthalten und sollte nicht mehr als 15-20 Seiten umfassen.

Zu berücksichtigen ist weiterhin der Förderbaustein, welcher auf der Programminternetseite unter „Formulare & Downloads > Merkblätter/Infoblätter/Flyer“ zu finden ist.

Der ESF Plus ist grundsätzlich ein gegenüber anderen Fördermöglichkeiten nachrangiges Instrument. Aus Ihrem Projektvorschlag muss demnach hervorgehen, dass und wie sich Ihr Vorhaben inhaltlich von etwaig bestehenden Fördermöglichkeiten unterscheidet bzw. abgrenzt.

Aktuell bestehende Fördermöglichkeiten mit Bezug zur Fachkräftesicherung in Sachsen finden Sie im Förderkompass des ZEFAS: Förderkompass - Zentrum für Fachkräftesicherung und Gute Arbeit Sachsen - sachsen.de und der Förderdatenbank von Bund, Ländern und EU: Förderdatenbank - Startseite (foerderdatenbank.de)

Ja. Im Projektvorschlag ist kurz auf die Einhaltung der relevanten ESF-Grundsätze (Grundsatz der Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung sowie Gleichstellung der Geschlechter, Wahrung der Charta der Grundrechte, Grundsatz der nachhaltigen Entwicklung) einzugehen.

Ja. Vorhaben können auch von mehreren Antragsberechtigten Akteuren gemeinsam durchgeführt werden (sog. Kooperationsvorhaben). Bei sog. Kooperationsvorhaben handelt es sich um eine gemeinsame Umsetzung von Projektvorhaben mehrerer Einrichtungen/Unternehmen. Ein Kooperationsvorhaben umfasst einen Kooperationsverantwortlichen und einen oder mehrere Kooperationspartner. 

Dabei ist durch den Kooperationsverantwortlichen im Projektvorschlag die geplante Kooperation inhaltlich darzustellen und die Kooperationspartner zu benennen. Der Projektvorschlag ist in einfacher Fassung durch den Kooperationsverantwortlichen einzureichen. Es sind keine separaten Projektvorschläge durch die Kooperationspartner vorzulegen.   

Im Rahmen der Antragstellung ist von jedem Kooperationspartner ein separater Antrag zu stellen. Jeder Partner erhält einen eigenen Zuwendungsbescheid. Die/der Kooperationsverantwortliche koordiniert die Berichterstattung sowie die Teilnehmerdatenerhebung und fungiert in erster Linie als Ansprechperson für die SAB.

Nach Einreichung des Projektvorschlages erfolgt die formale Prüfung i. d. R. innerhalb von 14 Tagen durch die SAB. 

Nach positiver Befürwortung wird Ihr Projektvorschlag an die regionale/n Fachkräfteallianz/en weitergeleitet. Das Gremium zum Auswahlverfahren setzt sich aus den jeweils regional zuständigen Fachkräfteallianzen und der SAB zusammen. Das Auswahlverfahren umfasst einen zeitlichen Umfang von i. d. R. sechs bis acht Wochen.

Anschließend erhalten Sie eine Information zum Auswahlverfahren bzw. die Aufforderung zur Antragstellung. Mit dieser Aufforderung zur Antragstellung erhalten Sie Informationen zu weiteren Verfahrensschritten bzw. einzureichenden Unterlagen (bspw. {{Kunden-/ Trägerunterlagen | 60715-1}}) und/oder Nachbesserungen des Projektvorschlages. 

Die erste Auszahlung im Projekt ist mittels der Aufgabe „Erste Vorauszahlung“ über das Förderportal zu beantragen. Weitere Auszahlungen sind ebenfalls über das Förderportal zu beantragen. Hierzu sind die Aufgaben "Auszahlungsantrag erstellen" oder "Zwischennachweis erbringen" zu wählen.

Beachten Sie bitte die Vorschrift der Sächsischen Haushaltsordnung, dass Sie ausgezahlte Fördermittel innerhalb von sechs Monaten ausgeben müssen.

Der Verwendungsnachweis ist über das Förderportal zu erstellen. Alle erforderlichen Unterlagen und Stellungnahmen, welche zusammen mit dem Verwendungsnachweis eingereicht werden müssen, werden im Zuwendungsbescheid aufgeführt.

Gegenstand der Förderung ist im Wesentlichen die Entwicklung innovativer regionalspezifischer Projekte, welche bestehende und/oder aktuelle Herausforderungen in der beruflichen Bildung adressieren.

Beispielhafte Förderschwerpunkte finden Sie auf dieser Seite unter „Was wird gefördert“.

Eine Übersicht der bereits geförderten Projekte und deren inhaltlichen Ausrichtungen finden Sie hier: Übersicht bewilligter Projekte - Zentrum für Fachkräftesicherung und Gute Arbeit Sachsen - sachsen.de

Allgemeine Verpflichtungen bzw. Nebenbestimmungen resultierend aus der Bewilligung der Förderung können Sie aus der Anlage 1 (NBest-EU) der EU-Rahmenrichtlinie entnehmen.  

Weitere Verpflichtungen können projektspezifisch im Zuwendungsbescheid in Form von Auflagen aufgenommen werden. 

Sie können Personalausgaben, Sachausgaben in Form einer Restkostenpauschale und Teilnehmerausgaben geltend machen.

Hinweise zu Fördermöglichkeiten von Pauschen finden Sie in der Richtlinie und im Förderbaustein unter Förderhöhe. Den Förderbaustein finden Sie auf dieser Seite unter Formulare & Downloads > Merkblätter/Infoblätter/Flyer.

Um Ihnen die Kalkulation der Maßnahmen zu erleichtern, wurden Regeln für förderfähige Ausgaben bzw. Kosten (FFAK) festgelegt. Bitte beachten Sie die für Ihr Vorhaben jeweils gültige Fassung.

Die jeweils gültige Fassung der FFAK finden Sie hier: Informationen zum ESF - sab.sachsen.de

Die Mitarbeiterliste kann entweder im Förderportal innerhalb der jeweiligen Aufgabe (bspw. Zwischennachweis oder Auszahlung) erstellt und übermittelt werden oder als {{Vordruck | 62139}} auf der Homepage abgerufen und mittels einer Mitteilung im Förderportal hochgeladen werden.

Bitte prüfen Sie, ob die Teilnehmerdaten im Förderportal vollständig erfasst sind. Im Teilnehmerservice unter "aktive Fragebögen" müssen die Daten mit "abschließen" verbindlich in die Teilnehmerliste übernommen werden. Unter "Teilnehmerverwaltung" steht dann als Bearbeitungsstatus "Übernommen".
Bitte beachten Sie, dass Sie bei der Übermittlung der Teilnehmerliste via Mitteilung im Förderportal als Thema bitte "Teilnehmerliste ESF-Plus" auswählen, da anderweitig keine Datenübermittlung an uns erfolgt.

Ihr Eigenanteil kann in Form von Eigenmitteln und/oder Einnahmen erbracht werden.

Abweichend von Nummer 1.5 der Anlage 1 der EU-Rahmenrichtlinie (NBest-EU) können alle mit dem Zuwendungszweck zusammenhängenden Einnahmen, die aufgrund der Durchführung des Vorhabens entstehen, zur Deckung des Eigenanteils eingesetzt werden.

Eigenmittel müssen förderfähige Ausgaben nach den Regeln für förderfähige Ausgaben bzw. Kosten (FFAK) finanzieren. 

Eigenmittel sind in der Regel als finanzielle Leistungen zu erbringen. Gegebenenfalls können auch Sachleistungen zur Erbringung des Eigenanteils herangezogen werden.

Zur Deckung Ihres Eigenanteils können Sie Drittmittel und/oder eigene Mittel einbringen. Drittmittel können kommunale Mittel und sonstige öffentliche Mittel, aber auch Beiträge von am Projekt beteiligten Teilnehmern und Unternehmungen sein.

Mögliche Sachleistungen und Hinweise sind in den Regeln für förderfähige Ausgaben bzw. Kosten (FFAK) unter Ziffer 2.3 des Teil I beschrieben. Die FFAK finden Sie hier: Informationen zum ESF - sab.sachsen.de

Berücksichtigungsfähige Sachleistungen sind auf der Ausgaben- und Einnahmenseite des Kosten- und Finanzierungsplanes zu Ihrem Vorhaben zu berücksichtigen. Sachleistungen stellen i. d. R. Sachausgaben (Verbrauchsmaterial, Fremdleistungen etc.) dar, welche unter der Restkostenpauschale zu subsumieren sind.   

Bei der Anrechnung von Sachleistungen sind weiterhin die Nachweispflichten der oben verlinkten FFAK zu berücksichtigen.

Im Projektvorschlag gehen Sie zunächst verbal auf die Erbringung des Eigenanteils und die Finanzierungsquellen ein (Eigenmittel, Einnahmen, Sachleistungen, Drittmittel oder Sonstige Finanzierungsquellen). Sie müssen darlegen, dass die Gesamtfinanzierung des Vorhabens sichergestellt ist.

In Ihrem Projektantrag ist der Eigenanteil im Kosten- und Finanzierungsplan abzubilden. Ihnen werden diverse Finanzierungsquellen zur Auswahl gestellt. 

Abweichend von Nummer 1.5 der Anlage 1 der EU-Rahmenrichtlinie (NBest-EU) können alle mit dem Zuwendungszweck zusammenhängenden Einnahmen, die aufgrund der Durchführung des Vorhabens entstehen, zur Deckung des Eigenanteils eingesetzt werden.

Demnach sind die Einnahmen im Projektantrag im Kosten- und Finanzierungsplan zu kalkulieren bzw. im Verwendungsnachweis abzurechnen.

Im Projektvorschlag gehen Sie bitte verbal auf die Finanzierungsquellen ein. Es ist grundsätzlich sicherzustellen, dass die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens gesichert ist.  

Bitte reichen Sie einen Screenshot der Projektwebsite ein. Beachten Sie hierbei bitte die korrekte Verwendung der Kombination aus dem EU-Emblem und dem Freistaat Sachsen-Logo gemäß dem "Leitfaden Sichtbarkeit, Transparenz und Kommunikation des ESF Plus" unter Publizität und Logos Förderzeitraum 2021-2027 - sab.sachsen.de.

Gemäß Nr. 7 NBest-EU ist abhängig von den Gesamtkosten des Vorhabens der Begünstigte dazu verpflichtet, für die Dauer des Vorhabens eine langlebige Tafel/ein Schild mit Informationen zum Vorhaben an einer gut sichtbaren Stelle anzubringen.

Bitte beachten Sie, dass das Schild/die langlebige Tafel gegen äußere Einflüsse geschützt ist (Wasser, Beschädigung).

Die Gestaltungsvorlage für das Plakat/Schild können Sie unter Kommunikationsvorschriften - Europa fördert Sachsen (xn--europa-frdert-sachsen-oec.de) unter "Downloads Logos" herunterladen.

Fremdpersonal (auch Fremddozent bzw. Referent genannt) ist Personal, welches nicht in den Dienstbetrieb des Antragstellers eingebunden und somit von ihm wirtschaftlich unabhängig sowie nicht weisungsgebunden tätig ist (bspw. haupt- oder nebenberuflich tätige Dozenten). 

Die Projektarbeit erfolgt auf Basis von Honorarvertrag, eigener Rechnungslegung gegenüber dem Antragsteller und einem Nachweis der erbrachten Stunden in Form eines Tätigkeitsnachweises. 

Die Obergrenzen der Honorarsätze je Einsatzstunde sind dem Teil II Nr. 1.1. E b) der „Förderfähige Ausgaben und Kosten, ESF Plus, FZR 2021 – 2027“ unter Informationen zum ESF - sab.sachsen.de zu entnehmen.

Fremdleistungen sind durch Dritte erbrachte gewerbliche Leistungen (bspw. durch Inanspruchnahme eines Referenten, der bei einem Bildungs- oder Beratungsunternehmen angestellt/ beschäftigt ist). 

Die Projektarbeit erfolgt auf Basis eines Vertrages, der Rechnungslegung gegenüber dem Antragsteller durch Dritte (bspw. ein Bildungs- oder Beratungsunternehmen) und dem Nachweis der erbrachten Stunden in Form eines Tätigkeitsnachweises.

Ausgaben für Fremdleistungen sind mit der Restkostenpauschale abgegolten und können nicht separat beantragt und abgerechnet werden.

Die gemeinsame Durchführung/Umsetzung des geplanten Vorhabens durch mehrere antragsberechtigte Einrichtungen/Unternehmen nennt man Kooperationsvorhaben bzw. -partner.

Die/der Kooperationsverantwortliche stellt die geplante Kooperation/en im Projektvorschlag inhaltlich dar und benennt die Kooperationspartner.

Im Rahmen der Antragstellung ist von jedem Kooperationspartner ein separater Antrag zu stellen. Demnach erhält jeder Kooperationspartner einen eigenen Zuwendungsbescheid.

Die/der Kooperationsverantwortliche koordiniert die Berichterstattung sowie ggf. die Teilnehmerdatenerhebung und fungiert in erster Linie als Ansprechperson für die SAB.

Kooperationspartner sind demnach direkt an der Projektumsetzung beteiligt, rechnen hierfür ihre Ausgaben über einen eigenen Antrag ab und bringen mind. 20,00 % als Eigenanteil (abhängig von der Beihilfebewertung) in das Vorhaben ein.

Förderzweckdienliche Vernetzungen mit Unternehmen/ Institutionen der Region nennt man Kooperationsnetzwerke bzw. Netzwerkpartner.

Der Antragsteller erläutert die geplante/n Vernetzung/en und benennt den/die Netzwerkpartner im Projektvorschlag.

Netzwerkpartner bringen sich freiwillig/indirekt (bspw. durch Ideen, Know-how, etc.) in das geplante Vorhaben ein, rechnen hierfür jedoch keine Ausgaben ab.

A paragraph is a self-contained unit of a discourse in writing dealing with a particular point or idea. Paragraphs are usually an expected part of formal writing, used to organize longer prose.

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