RL Klima/2014 Programmteil B) II. Konzepte und Instrumente 1. Umsetzungsinstrumente z. B. Teilnahme am Zertifizierungssystem European Energy Award (eea) oder Kommunales Energiemanagement
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Hinweis
Teilweise Aufhebung des Antragsstopps für die Umsetzung der RL Klima/2014 (Förderperiode 2014 - 2020)
Die Richtlinie Klima/2014 wurde aus EFRE-Mitteln der Europäischen Union (EU) finanziert, welche mit Auslaufen der EU-Förderperiode bis 2020 nunmehr ausgeschöpft sind. Für einzelne Fördergegenstände stehen in 2022 zusätzliche Landesmittel zur Verfügung.
Ab sofort können für einzelne Programmteile des Fördergegenstandes B. II. 1) Teil Kommunales Energiemanagement sowie B. II. 3) Teil Initialberatungen zur Effizienten Mobilität bzw. Kom. EMS Coaching Modul 1-3 wieder Anträge gestellt werden.
Für alle weiteren Programmteile bleibt die Förderung nach dieser RL weiterhin ausgesetzt.
Überblick
Förderfähig mit einer maximalen Förderhöhe von 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben sind folgende Punkte:
- CO2-Messtechnik in der Verwaltung, Sachkosten bis zu 20.000 €: Installationsaufwand, CO2-Ampeln bis max. 300 € brutto/Stck.
- Einführung einer automatischen Zählerstandserfassung, Sachkosten bis zu einer Höhe von max. 50.000€ brutto und max. 20 Prozent der jährlichen Energie- und Wasserkosten der kommunalen Gebäude
Vorhaben aus diesem Programmteil dürfen mit Posteingang des Antrages bei der SAB auf eigenes Risiko begonnen werden.
Weitere Informationen zu den Programmdetails finden Sie in der Klima_2014_Antrag_ Anlage 2-1 61372.
Wer wird gefördert
Kommunale Gebietskörperschaften und deren Unternehmen und Verbandskörperschaften.
Was wird gefördert
Gefördert wird die Unterstützung der Umsetzung eines kommunalen Energiemanagements durch die Anschaffung von:
- CO2-Messtechnik in der Verwaltung, Sachkosten bis zu 20.000 €: Installationsaufwand, CO2-Ampeln bis max. 300 € brutto/Stck.
- Einführung einer automatischen Zählerstandserfassung, Sachkosten bis zu einer Höhe von max. 50.000€ brutto und max. 20 Prozent der jährlichen Energie- und Wasserkosten der kommunalen Gebäude
Ablauf/Verfahren
Zuständige Stelle
Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB). Der Antrag ist unter Verwendung der entsprechenden Antragsformulare schriftlich bei der SAB einzureichen.
Formulare/Downloads
Laden Sie sich die benötigen Antragsunterlagen für Ihr Förderprogramm hier herunter. Alternativ können Sie die Formulare direkt online ausfüllen: Über die Speicherfunktion können Sie Ihren Antrag jederzeit zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt weiterbearbeiten.
Antrag
Allgemeine Unterlagen
- Klima_2014_Mantelantrag
61371 - Klima_2014_Antrag_ Anlage 2-1
61372 - Datenschutzhinweise für Kunden / Interessenten (DSGVO)
64005 - Anzeige eines Zeichnungsbefugten (Unterschriftenprobe)_ausschließlich Zuschuss
61547-1 - Antrag_Gemeindewirtschaftliche Stellungnahme
60552
Fachliche Unterlagen für die Einführung einer automatischen Zählerdatenerfassung
- Kostenplan gemäß Vordruck SAENA SAE-211
Abruf
Informationen zum Abruf der Mittel finden Sie im Zuwendungsbescheid unter dem Punkt "Mittelabruf".
Verwendungsnachweis
Gegebenenfalls werden in den einzelnen Verfahrensabschnitten weitere Unterlagen zur Prüfung und Bewertung des Projektes angefordert.
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