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Kultur- und Kreativwirtschaft

Zuschuss für kultur- und kreativwirtschaftliche Unternehmen

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Was bietet mir das Förderprogramm?

  • Verbesserung der Wertschöpfung kultur- und kreativwirtschaftlicher Unternehmen in Sachsen
  • Bis zu 90 % Zuschuss für Anreize für cross-sektorale Zusammenarbeit und Innovationsprozesse in modellhaften Branchenprojekten

  • Personalausgaben
  • Sachausgaben
  • Fremdleistungen, soweit sie für die Erreichung des Zuwendungszwecks notwendig sind

  • Der Landesverband der Kultur- und Kreativwirtschaft Sachsen e. V.
  • Bei Modellprojekten auch ordentliche Mitglieder des Landesverbandes, sofern sie als juristische Person organisiert sind

  • Grundvoraussetzung für die Förderung ist die Vorlage eines vom Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) bestätigten Projektplans.
  • Maßnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen sind an den Bedarfen der 12 Teilmärkte der Kultur- und Kreativwirtschaft auszurichten. Die Teilnahme an den geförderten Maßnahmen soll allen natürlichen Personen, Unternehmen und Institutionen offenstehen und nicht an eine Mitgliedschaft im Landesverband gekoppelt sein.
  • Maßnahmen der Beförderung cross-sektoraler Zusammenarbeit (Modellprojekte) sollen einen Beitrag zur Umsetzung der fachpolitischen Leitlinien leisten und von strategischer Bedeutung für die Mobilisierung von Innovations- und Transformationspotentialen sein.

Art

  • Zuschuss / Anteilsfinanzierung

Höhe

  • Für Maßnahmen der Verbesserung der Rahmenbedingungen bis zu 95 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
  • Für Maßnahmen cross-sektoraler Zusammenarbeit bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben

  • Die Antragstellung erfolgt über das Förderportal der SAB. Dort sind auch die für die Antragstellung erforderlichen Unterlagen hochzuladen.

{{Merkblatt zur Förderrichtlinie Kultur- und Kreativwirtschaft  | 63700}}

  • Die Antragstellung erfolgt über das Förderportal der SAB. Dort sind auch die für die Antragstellung erforderlichen Unterlagen hochzuladen.
  • Zum Förderportal gelangen Sie hier.

  • Die Verwendungsnachweisprüfung für das Zuschussprogramm erfolgt über das Förderportal