Corona - Kultur Erhalt
Antragstellung kann bis 31.10.2022 erfolgen
Überblick
- Förderung von Projekten und Investitionen im Bereich Kunst und Kultur
- Förderung von Corona bedingten Projekten und Investitionen
Wer wird gefördert
- sächsische Kulturveranstalter aus den Bereichen Darstellende Künste, Musik, Soziokultur, Film, Bibliothek/Literatur
Was wird gefördert
- Projekte, wie Konzeptentwicklungen, Fortsetzung pandemiebedingt unterbrochener Kooperationen, Marketing- und Publikumskampagnen, Fachkräfterückgewinnung, Digitalisierungsprojekte und mit all diesen Punkten in Zusammenhang stehende
- Investitionen, wie Umsetzung von Hygienekonzepten, Infrastruktur und Digitalisierung, Beauftragung von Dienstleistern
Voraussetzungen
- Einrichtung hat Sitz bereits vor dem 15. März 2020 im Freistaat Sachsen und widmet sich Kulturpflege
- Verband hat Sitz vor dem 15. März 2020 im Freistaat Sachsen und widmet sich der Kulturpflege und Netzwerkarbeit
- Maßnahmen sind erforderlich zur Aufrechterhaltung der Kultureinrichtung nach der Pandemie
- Anrechnung Förderungen aus anderen Corona Programmen
Konditionen
Ablauf/Verfahren
Verfahrensablauf
Der Antrag auf Förderung ist unter Verwendung der vorgegebenen Antragsformulare bei der SAB einzureichen.
Verwenden Sie dazu bitte unser Förderportal.
Rechtsgrundlagen/Infoblätter
Formulare/Downloads
Den Antrag erstellen Sie über das Förderportal.