Programm Krisenbewältigung und Neustart (KUNST)
Überblick
Mit unserer Unterstützung den unternehmerischen Neustart wagen
Die Gründe dafür, dass ein Unternehmen kurz davorsteht, zu scheitern, oder schon gescheitert ist, können zahlreich sein: Zu wenig Kapital, unvorhergesehene Marktentwicklungen oder nicht wettbewerbsfähige Produkte sind nur ein paar Beispiele dafür.
Wir unterstützen durch das Programm „Krisenbewältigung und Neustart (KUNST)“ sanierungsfähige kleine und mittlere Unternehmen (KMU) finanziell bei der Erstellung eines Insolvenzplans und bei der Finanzierung eines Neustarts nach Abschluss eines Insolvenzplanverfahrens. Dadurch können Sie Ihr Unternehmen schneller wieder auf gesunde Beine stellen.
Bewältigen Sie Ihre Unternehmenskrise mit unserer Unterstützung und informieren Sie sich hier zu unserem Förderangebot.
Das Förderprogramm richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen, bei denen die Insolvenz ansteht, die jedoch sanierungsfähig sind und damit gute Aussichten auf eine Betriebsfortführung im Insolvenzverfahren und darüber hinaus im Rahmen eines Insolvenzplanes haben. Dabei stehen folgende Instrumente zur Verfügung:
- 1. anteilige Übernahme der Kosten zur Erstellung eines Insolvenzplanes,
- 2. nach Vorlage eines bestätigten Insolvenzplanes die anteilige Finanzierung von Neu- bzw. Ersatzinvestitionen sowie Auftragsfinanzierungen, die der Existenzfestigung und Stabilisierung der Wettbewerbsfähigkeit dienen.
Die Kostenübernahme zu 1. wird in Form einer nicht rückzahlbaren Zuwendung in Höhe von maximal 50 Prozent der Planerstellungkosten maximal EUR 10.000 gewährt.
Die Darlehen zu 2. werden folgendermaßen gestaltet:
Wer wird gefördert
Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, des Handwerks, des Handels und des Dienstleistungssektors und Angehörige der freien Berufe
Was wird gefördert
Die anteilige Übernahme der Kosten zur Erstellung eines Insolvenzplanes sowie nach Bestätigung des Insolvenzplans die anteilige Finanzierung von Neu- bzw. Ersatzinvestitionen, sowie Auftragsfinanzierungen.
Voraussetzungen
Die Sanierungsfähigkeit im Rahmen eines Insolvenzplanverfahrens hat der Antragsteller in geeigneter Weise zu belegen. Weiterführende Informationen geben die nachstehenden Ansprechpartner.
Antragsberechtigt sind:
- KMU der gewerblichen Wirtschaft, des Handwerks, des Handels und des Dienstleistungssektors, die ihre Betriebsstätte im Freistaat Sachsen haben und Angehörige der freien Berufe
Nicht antragsberechtigt sind bzw. nicht förderfähig sind:
- Existenzgründer und Unternehmen in der Gründungsphase
- Unternehmen in sensiblen Sektoren
Konditionen
Ablauf/Verfahren
Zuständige Stelle
Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB). Der Antrag ist unter Verwendung der entsprechenden Antragsformulare schriftlich bei der SAB einzureichen.
Verfahrensablauf
Der Antrag ist bei der SAB einzureichen. Ein Gespräch vorab im Beratungszentrum Konsolidierung (BZK) wird empfohlen.
Frist/Dauer
Sie müssen den Antrag vor Beginn des zu finanzierenden Vorhabens stellen. Maßgeblicher Zeitpunkt ist das erste aktenkundige Finanzierungsgespräch bei der SAB.
Rechtsgrundlagen/Infoblätter
- Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit über die Gewährung von Zuwendungen an kleine und mittlere Unternehmen nach erfolgter Überwindung einer Krisensituation vom 01.11.2006
- Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit über die Gewährung von Zuwendungen zur Rettung und Umstrukturierung von KMU im Freistaat Sachsen
Kosten
Die vereinbarten Darlehenszinsen werden in der Regel monatlich belastet. Das Darlehen ist bis zu vier Wochen nach Darlehenszusage abrufbar.
Formulare/Downloads
Laden Sie sich die benötigen Antragsunterlagen für Ihr Förderprogramm hier herunter. Alternativ können Sie die Formulare direkt online ausfüllen: Über die Speicherfunktion können Sie Ihren Antrag jederzeit zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt weiterbearbeiten.
Antragsstellung
- Kunst_RuB_Antrag
60470 - Selbstauskunft
60020x - SEPA-Lastschriftmandat (Rahmenmandat)
64021 - SEPA-Lastschriftmandat (Einzelmandat)
64022 - Hinweis:
Grundsätzlich empfehlen wir die Nutzung des Rahmenmandates (VD 64021 ). Dies bedeutet: Für alle Darlehen bei der SAB nutzen Sie das gleiche Einzugskonto.
Sollen unterschiedliche Einzugskonten für die verschiedenen Darlehensverträge gelten, so ist für jeden Darlehensvertrag ein vertragsbezogenes Einzelmandat (VD 64022 ) zu erteilen. - KMU-Informationsblatt
60300 - KMU-Bewertung
60314 - KMU-Bewertung_Anlage 1
60314-1 - Datenschutzhinweise für Kunden / Interessenten (DSGVO)
64005 - Feststellung des wirtschaftlich Berechtigten
65222-1 - Unterschriftenblatt_Bankvollmacht
64663 - Kontovollmacht_Bank
64662
zusätzlich zum Antrag auf Förderung eines Zuschusses zur Erstellung eines Insolvenzplanes bzw. Sanierungskonzeptes
- De-minimis-Regel_Informationsblatt
60380 - De-minimis_Antrag_Erklärung
60381 - Anzeige eines Zeichnungsbefugten (Unterschriftenprobe)_ausschließlich Zuschuss
61547-1
Abruf und Verwendungsnachweis