Förderung von Tierparks und zoologischen Gärten in der Corona-Krise
(Ausschließlich Bearbeitung laufender Maßnahmen – keine Neuantragstellung.)
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Katrin Böhle
0351 4910-4291Steffi Kath
0351 4910-4844Überblick
Der Freistaat Sachsen gewährt Zuwendungen an Tierparks und zoologische Gärten (Einrichtungen) im Freistaat Sachsen. Ziel der Förderung ist die Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit der Einrichtungen, welche durch Einnahmeverluste zwischen dem 1. Januar 2021 und 31. Mai 2021 (Förderzeitraum) gefährdet sind, sofern diese durch die Corona-Pandemie maßgeblich verursacht wurden.
Wer wird gefördert
Die Zuwendungen können juristische Personen erhalten, welche Träger eines Tierparks oder zoologischen Gartens sind.
Was wird gefördert
Die Förderung wird zur Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit der Tierparks und zoologischen Gärten gewährt, welche durch Einnahmeverluste zwischen dem 1. Januar 2021 und dem 31. Mai 2021 (Förderzeitraum) gefährdet sind, soweit diese Einnahmeverluste maßgeblich durch die COVID-19-Pandemie verursacht wurden.
Voraussetzungen
Die folgenden Zuwendungsvoraussetzungen gelten jeweils für den gesamten Förderzeitraum (1. Januar 2021 bis 31. Mai 2021):
- Der Antragsteller hat seinen Sitz im Freistaat Sachsen.
- Die Einrichtung ist ortsfest und befindet sich im Freistaat Sachsen.
- Die Einrichtung ist satzungsgemäß öffentlich zugängig und verfügt über eine ganzjährige regelmäßige Öffnungszeit.
- Für die Einrichtung liegt eine Genehmigung gemäß § 42 Bundesnaturschutzgesetz vor.
Konditionen
Ablauf/Verfahren
Zuständige Stelle
Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB).
Der Antrag ist unter Verwendung der entsprechenden Antragsformulare schriftlich bei der SAB einzureichen.
Verfahrensablauf
Der Antrag ist in einfacher Ausfertigung einzureichen.
Dazu sind erforderlich:
- Buchhaltungsbeleg über die Einnahmen und Ausgaben der Einrichtung im Förderzeitraum,
- Berechnung des Fehlbetrages (nicht gedeckte Betriebsausgaben im Förderzeitraum),
- Wirtschaftsplan 2021.
Im Einzelfall sind auf Anforderung der Bewilligungsstelle weitere Unterlagen einzureichen.
Frist/Dauer
Der Antrag ist spätestens bis zum 30. Juni 2021 einzureichen.
Rechtsgrundlagen/Infoblätter
Ein Anspruch des Antragstellers auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht.
Formulare/Downloads
RL Zoo_Antrag
62250
Erklärung über beantragte/erhaltene Corona-Kleinbeihilfen
67304
Erklärung Antrag_kein Unternehmen in Schwierigkeiten
61369
Feststellung des wirtschaftlich Berechtigten
65222-1
Anzeige eines Zeichnungsbefugten (Unterschriftenprobe)_ausschließlich Zuschuss
61547-1
Datenschutzhinweise für Kunden / Interessenten (DSGVO)
64005
FAQ
Fragen zum Antragsformular
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Katrin Böhle
0351 4910-4291
0351 4910-4844