Sachsen hilft sofort
(Ausschließlich Bearbeitung laufender Maßnahmen – keine Neuantragstellung.)
Kontakt
Beratungs-Hotline
Mo - Fr: 8:00 - 18:00 Uhr0351 4910-1100
Es gilt erneut ein Antragsstopp, da die verfügbaren Mittel ausgeschöpft sind.
Auch Sachsen ist von betrügerischen Webseiten im Zusammenhang mit den Soforthilfe-Programmen betroffen. Bitte nutzen Sie ausschließlich die offiziellen Seiten der SAB!
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Überblick
Eine Kombination des Darlehens mit anderen Förderprogrammen ist möglich. Bitte beachten Sie dabei, dass die Summe der insgesamt in Anspruch genommenen Fördermittel den durch die Coronakrise verursachten Liquiditätsbedarf nicht übersteigen darf.
Wer wird gefördert
- im Haupterwerb tätige Selbstständige und Angehörige der Freien Berufe, die im Freistaat Sachsen steuerlich veranlagt werden
- gewerbliche Unternehmen mit einer Betriebsstätte in Sachsen und mit bis zu 100 Mitarbeitern (Vollzeitäquivalente)
Nicht gefördert werden
- Selbstständige, die die Tätigkeit im Nebenerwerb ausüben
- Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft, Fischerei oder Aquakultur
- Wirtschaftliche Geschäftsbetriebe von Vereinen
- Gemeinnützige Organisationen und Einrichtungen
- Eigenbetriebe von Gebietskörperschaften und Unternehmen im Eigentum von Körperschaften sowie Anstalten des öffentlichen Rechts
Was wird gefördert
- Liquiditätsbedarf bei Unternehmen, die aufgrund der Auswirkungen des Coronavirus mit unverschuldeten Umsatzrückgängen konfrontiert sind.
- Bei Einzelunternehmen/Solo-Selbstständigen und Freiberuflern kann der Unternehmerlohn nur dann gefördert werden, wenn dieser in den nächsten vier Monaten insgesamt 6.500 EUR nicht übersteigt.
Voraussetzungen
- Sitz oder Betriebsstätte des Unternehmens bzw. die steuerliche Veranlagung von Einzelunternehmen/Solo-Selbstständigen und Freiberuflern befindet sich im Freistaat Sachsen und der Liquiditätsbedarf besteht für diese Einrichtungen
- Unternehmen war per 31. Dezember 2019 nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten gem. Art. 2 Abs. 18 der EU-Verordnung 651/2014
- Prognose für einen Umsatzrückgang von mindestens 20 Prozent für das laufende Geschäftsjahr aufgrund der Auswirkungen der Corona-Krise
- Rückzahlung des Darlehens muss bei normalem wirtschaftlichen Ablauf innerhalb der Laufzeit des Darlehens zu erwarten sein
Konditionen
Ablauf/Verfahren
Zuständige Stelle
Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB).
Verfahrensablauf
Wichtiger Hinweis:
Es gilt erneut ein Antragsstopp, da die verfügbaren Mittel ausgeschöpft sind.
Zur Antragstellung ist generell das Formular Bestätigung eines sachverständigen Dritten (bei Antragstellung nach dem 30.06.2020) von einem Steuerberater/Wirtschaftsprüfer auszufüllen und mit dem Antrag einzureichen. Zusätzlich müssen Antragsteller mit einem Jahresumsatz im Jahr 2019 von größer 1 Mio. EUR das Formular Bestätigung eines sachverständigen Dritten (bei einem Jahresumsatz größer 1 Mio. EUR) einreichen.
Die Auszahlung der Soforthilfe erfolgt ausschließlich auf die Bankverbindung, die gegenüber der Finanzverwaltung z. B. im Rahmen Ihres Einkommensteuerbescheids/Körperschaftsteuerbescheids angegeben wurde. Geben Sie diese Bankverbindung bei der Antragstellung an.
Frist/Dauer
Vom 7. bis 14. August 2020 konnten vorübergehend wieder Anträge gestellt werden. Da die verfügbaren Mittel ausgeschöpft sind, gilt erneut ein Antragsstopp.
Anträge sind ausschließlich elektronisch über das Förderportal der SAB zu stellen und werden chronologisch nach dem Eingang vollständiger Unterlagen bearbeitet.
Rechtsgrundlagen/Infoblätter
Richtlinie Soforthilfe-Darlehen (PDF, 1 MB)
Kosten
Für die Antragsbearbeitung erhebt die SAB keine Gebühren.
Die Verwendungsnachweisprüfung für dieses Programm ist noch nicht gestartet. Sobald dies möglich ist, stellen wir Ihnen die Informationen und Dokumente zur Verfügung.
Formulare/Downloads
Allgemeine Informationen zur Antragstellung
Elektronische Antragstellung
FAQ
Fragen zur Antragstellung/Verfahren
Fragen zur Foto-Identifikation
Fragen zur Förderfähigkeit
Fragen zum Förderportal
Fragen zur Mitarbeiteranzahl
Fragen zum Soforthilfe-Darlehen und Soforthilfe-Zuschuss
Fragen zur Tilgung/Rückzahlung
Fragen zum Verwendungsnachweis
Fragen zu wirtschaftlichen Schwierigkeiten
Aktuelle Meldungen
Kontakt
Mo - Fr: 8:00 - 18:00 Uhr
0351 4910-1100