Ältere Menschen - Abschnitt A. Alltagsbegleiter für Senioren
Hinweis
Bitte beachten Sie, dass die Möglichkeit der unterjährigen Antragstellung auf Erhöhung der Zuwendung für laufende Vorhaben seit dem 1. April 2022 nicht mehr besteht.
Überblick
Fördern Sie mit uns die ehrenamtliche Arbeit für Senioren
Sich unterhalten, gemeinsam spazieren gehen oder zum Arzt begleiten – ehrenamtliche Alltagsbegleiter sind für Senioren oft eine wichtige Stütze in ihrem täglichen Leben.
Durch das Programm „Förderung der Teilhabe und Unterstützung älterer Menschen“ werden die Vorhaben von Projektträgern unterstützt, die Alltagsbegleiter beschäftigen und vermitteln. Mit der Förderung erhalten Alltagsbegleiter für ihr Engagement eine Aufwandsentschädigung von 80 Euro im Monat. Antragsberechtigt sind gemeinnützige Vereine oder GmbHs, kommunale Gebietskörperschaften, Kirchgemeinden, Genossenschaften und Stiftungen.
Prüfen Sie jetzt, ob Sie von der Förderung profitieren können, und informieren Sie sich hier zu unserem vielfältigen Förderangebot.
Für eine Förderung muss der Alltagsbegleiter geeignet sein, sich um betagte Menschen zu kümmern.
Die zu begleitende Person
- sollte ein Lebensalter von mindestens 60 Jahren haben,
- darf nicht pflegebedürftig sein (ohne Pflegegrad)
- darf mit dem Alltagsbegleiter bis zum 2. Grad weder verwandt oder verschwägert sein und
- darf nicht mit dem Alltagsbegleiter in häuslicher Gemeinschaft leben.
Antragsberechtigt sind
- gemeinnützige Vereine oder GmbHs,
- kommunale Gebietskörperschaften,
- Kirchgemeinden,
- Genossenschaften und
- Stiftungen
als Projektträger der Vorhaben.
Wer wird gefördert
Antragsberechtigt sind die Projektträger dieser Vorhaben.
Was wird gefördert
Gefördert werden Vorhaben von Projektträgern, die geeignete Alltagsbegleiter engagieren und an zu Begleitende vermitteln.
Voraussetzungen
Neben den bereits oben genannten Anforderungen an den Projektträger, den Antragsteller und die zu begleitenden Personen sind folgende Voraussetzungen zu beachten:
Eine Förderung wird
- für den Alltagsbegleiter nur gewährt, wenn eine Alltagsbegleitung 32 Stunden monatlich beträgt, bei geringerer Stundenzahl reduziert sich die Aufwandsentschädigung anteilig;
- für den Projektträger gewährt, wenn die Alltagsbegleitung pro Alltagsbegleiter mindestens 16 Stunden monatlich beträgt;
- nur gewährt, wenn die Teilnehmenden ihren Wohnsitz im Freistaat Sachsen haben.
Konditionen
Ablauf/Verfahren
Zuständige Stelle
Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB). Der Antrag ist unter Verwendung der entsprechenden Antragsformulare schriftlich bei der SAB einzureichen.
Frist/Dauer
Der Antrag ist bis zum 30. September des Vorjahres (bei Beginn der Vorhaben in der ersten Jahreshälfte des Folgejahres) und bis zum 31. März (bei Beginn des Vorha-bens in der zweiten Jahreshälfte des laufenden Jahres) bei der Bewilligungsstelle einzureichen.
Zum Zeitpunkt des Projektbeginns werden 40 % der Zuwendung ausgezahlt. Die Auszahlung von weiteren 40% erfolgt nach der Hälfte der Projektlaufzeit und die restlichen Mittel in Höhe von 20% werden zum Projektende nach Vorlage des Ver-wendungsnachweises und abschließender Verwendungsnachweisprüfung ausgezahlt.
Für die antragsgemäße Durchführung ist der Projektträger verantwortlich.
Rechtsgrundlagen/Infoblätter
Formulare/Downloads
Antragstellung
- Datenschutzhinweise für die Erhebung von personenbezogenen Daten Dritter
64006 - Datenschutzhinweise für Kunden / Interessenten (DSGVO)
64005 - ATB_Antrag
61070 - Anzeige eines Zeichnungsbefugten (Unterschriftenprobe)_ausschließlich Zuschuss
61547-1 - Freistellungsbescheid bei gemeinnützigen Vereinen
- Aktueller Registerauszug bei juristischen Personen des Privatrechts (dieser sollte nicht älter als 1 Jahr sein)
- Erklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialbeiträgen
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