25 Jahre Deutsche Einheit und Freistaat Sachsen
(Ausschließlich Bearbeitung laufender Maßnahmen – keine Neuantragstellung.)
Überblick
Hinweis
Aufgrund der aktuellen Haushaltssituation ist mit Bewilligungsbescheiden nicht vor Ende Mai 2015 zu rechnen.
Zuwendungszweck
Gefördert werden soll die Auseinandersetzung mit dem auf die Friedliche Revolution folgenden Demokratisierungs- und Einigungsprozess. Die Förderung soll dazu beitragen, die Ereignisse vor 25 Jahren im kollektiven Gedächtnis zu verankern und Projekte unterstützen, die politische Beteiligung und bürgerschaftliche Aktivitäten hervorrufen oder verstärken.
Zuwendungsempfänger
- kommunale Gebietskörperschaften, auch für ihre Eigenbetriebe,
- juristische Personen des Privatrechts, insbesondere eingetragene Vereine, ausgenommen Parteien und Wählervereinigungen,
- natürliche Personen sowie
- Religionsgemeinschaften mit dem staatlich anerkannten Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts, insbesondere Kirchengemeinden.
Die Zuwendungsempfänger müssen ihren Sitz bzw. Hauptwohnsitz im Freistaat Sachsen haben. Kooperationen sächsischer Zuwendungsempfänger mit Initiativen aus anderen Bundesländern und anderen Ländern schließt dies jedoch nicht aus.
Gegenstand der Förderung
Gefördert werden Projekte, die
- die Bedeutung der Friedlichen Revolution für die Demokratisierung Sachsens und den Übergang des politischen Systems bis zur deutschen Einheit anschaulich machen,
- an die weitreichende politische Beteiligung und Initiativkraft großer Teile der Bevölkerung, wie auch die Übernahme politischer Verantwortung zahlreicher Bürger erinnern und diese für heute erfahrbar machen,
- die Entwicklung des Freistaates Sachsen seit seiner Wiedergründung im Jahr 1990 zeigen; insbesondere Projekte, welche:
- sich mit den Entwicklungen in den folgenden Bereichen befassen: Soziales, Bildung, Kultur, Wirtschaft, Umwelt
- die Geschichte von Unternehmen und Betrieben, einschließlich ihrer Produkte darstellen, zum Beispiel deren Transformationsprozesse oder die Rolle der Treuhandanstalt.
- Zusammenhänge der sächsischen Entwicklungen zu den ostmitteleuropäischen Nachbarstaaten aufzeigen und die länderübergreifende Zusammenarbeit stärken.
Zuwendungsart und -höhe
Die Zuwendung wird als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung gewährt. Der zweckgebundene, nicht rückzahlbare Zuschuss kann bis zu 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen.
Voraussetzungen
Voraussetzung für eine Förderung ist unter anderem:
- Das Projekt wird im Freistaat Sachsen durchgeführt. Im Einzelfall können länderübergreifende Projekte gefördert werden, wenn diese eine entsprechende Beziehung zum Freistaat Sachsen aufweisen.
- Die Förderung erfolgt nachrangig zu Fördermöglichkeiten anderer Förderprogramme.
- Die Projekte dürfen nicht vor einer Zusage durch die SAB begonnen sein.
Ablauf/Verfahren
Zuständige Stelle
Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB). Der Antrag ist unter Verwendung der entsprechenden Antragsformulare schriftlich bei der Sächsischen Aufbaubank - Förderbank - einzureichen. Nach Beteiligung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr gibt die Sächsische Staatskanzlei im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel eine Förderempfehlung in der Sache und der Höhe nach an die Bewilligungsstelle ab.
Frist/Dauer
Die Anträge können bis zum 31. März 2015 eingereicht werden.
Rechtsgrundlagen/Infoblätter
Kosten
Das Zuwendungsverfahren ist für die Antragsteller kostenfrei.
Formulare/Downloads
Erforderliche Unterlagen
Laden Sie sich die benötigen Antragsunterlagen für Ihr Förderprogramm hier herunter. Alternativ können Sie die Formulare direkt online ausfüllen: Über die Speicherfunktion können Sie Ihren Antrag jederzeit zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt weiterbearbeiten.
Antrag
Datenschutzhinweise für Kunden / Interessenten (DSGVO)
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