Förderung inklusiver Maßnahmen
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Überblick
Mit dem Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) am 13. Dezember 2006 bekennt sich Deutschland zu einer inklusiven Gesellschaft. Der Freistaat Sachsen hat mit dem Aktionsplan der Sächsischen Staatsregierung zur Umsetzung der UN-BRK (im Folgenden: SLAP) 2016 ein Strategiepapier verabschiedet, welches umfassende Maßnahmen aufführt, die in den kommenden Jahren zu realisieren und weiterzuentwickeln sind.
Die Förderung dient der Umsetzung der im SLAP definierten Maßnahmen zur Verwirklichung eines inklusiven Ansatzes.
Wer wird gefördert
Antragsberechtigt sind ausschließlich die im Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst landesfinanzierten Forschungseinrichtungen und die institutionell geförderten Kultureinrichtungen.
Was wird gefördert
Gefördert werden folgende Maßnahmen zur Umsetzung des SLAP:
- a) Sensibilisierungsmaßnahmen, die zu einer Bewusstseinsbildung für die Belange behinderter Menschen beitragen
- b) Maßnahmen zur Verbesserung der kommunikativen Barrierefreiheit,
- c) Maßnahmen zur Förderung und Verbesserung der umfassenden Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an allen Aspekten des Wirkens der antragsberechtigten Einrichtungen.
Voraussetzungen
Die beantragten Maßnahmen müssen mit dem SLAP konform sein. Insbesondere wird erwartet, dass der integrative Ansatz durch einen inklusiven ersetzt wird.
Die zu fördernden Maßnahmen müssen zeitlich, finanziell und thematisch abgegrenzt sein. Die Höhe der beantragten Fördermittel muss zum Erreichen des Vorhabenziels notwendig sein und den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit entsprechen.
Konditionen
Ablauf/Verfahren
Zuständige Stelle
Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB). Der Antrag ist unter Verwendung der entsprechenden Antragsformulare schriftlich bei der SAB einzureichen.
Frist/Dauer
Anträge können fortlaufend eingereicht werden. Die Antragsbearbeitung wird jeweils ca. 4 Wochen in Anspruch nehmen.
Rechtsgrundlagen/Infoblätter
Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)
Formulare/Downloads
Laden Sie sich die benötigen Antragsunterlagen für Ihr Förderprogramm hier herunter. Alternativ können Sie die Formulare direkt online ausfüllen. Über die Speicherfunktion können Sie Ihren Antrag jederzeit zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt weiterbearbeiten.
Antragsunterlagen
RL Inklusion SMWK Antrag
63284
Anzeige eines Zeichnungsbefugten (Unterschriftenprobe)_ausschließlich Zuschuss
61547-1
Datenschutzhinweise für Kunden / Interessenten (DSGVO)
64005
Erklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialbeiträgen
60821
Abruf und Verwendungsnachweis
RL Inklusion SMWK_Auszahlung_Abrechnung
63285
RL Inklusion SMWK_zahlenmäßiger Nachweis
63286
Erklärung zu Ausgleichszahlungen infolge der Corona-Krise
67308
Kontakt
Servicecenter
Mo - Do: 8:00 - 18:00 Uhr, Fr: 8:00 - 15:00 Uhr
0351 4910-4930
0351 4910-21015