Orte des Gemeinwesens (FRL Orte) - Förderung von Sozialen Orten
Achtung
Der Stichtag zur Einreichung einer Interessenbekundung war der 9. August 2021. Derzeit ist keine Einreichung von Interessenbekundungen über dieses Programm möglich!
Überblick
Zweck der Zuwendung ist die Stärkung des lokalen Gemeinwesens, insbesondere im ländlichen Raum. Durch die Zuwendung sollen vornehmlich lokale Gruppen darin unterstützt werden, Orte der Begegnung und des Austausches zu schaffen, fortzuführen oder auszubauen. Hierdurch sollen Strukturen vor Ort gefestigt, erneuert oder neu geschaffen werden, in denen soziale Angebote von lokalem Nutzen erbracht werden können. Insbesondere soll der gesellschaftliche Zusammenhalt in benachteiligten Quartieren oder in von Abwanderung geprägten Gemeinden gefördert werden.
Wer wird gefördert
Die Förderung richtet sich an
- gemeinnützige Vereine
- Verbände und gemeinnützige Gesellschaften, die juristische Personen des Privatrechts sind,
- juristische Personen des öffentlichen Rechts.
Was wird gefördert
Gefördert werden Personal- und Sachausgaben
Investitionen können bis zu einer Höhe von 50.000 EUR gefördert werden, wenn sie zur Gestaltung des sozialen Ortes notwendig sind.
Voraussetzungen
Voraussetzungen für den Erhalt der Förderung:
- Die Projekte werden im Freistaat Sachsen durchgeführt.
- Der Träger muss im Freistaat ansässig sein und seine lokale Verankerung darstellen.
- Die Förderung erfolgt nachrangig zu Fördermöglichkeiten durch Bundes- oder EU- Programme.
- Vor Antragstellung ist ein Interessenbekundungsverfahren durchzuführen. Aufrufe und Stichtage zur Einreichung von Projektvorschlägen werden im Amtsblatt veröffentlicht. Ausgewählte Projektvorschläge werden zur Antragstellung aufgefordert.
Konditionen
Ablauf/Verfahren
Zuständige Stelle
Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB). Der Antrag ist unter Verwendung der entsprechenden Antragsformulare schriftlich bei der SAB einzureichen.
Verfahrensablauf
Vorverfahren
Nach Veröffentlichung des Interessenbekundungsverfahrens im Amtsblatt sind die Projektvorschläge fristgerecht bei der SAB einzureichen. Nicht fristgerecht eingegangene Projektvor-schläge können nicht berücksichtigt werden. Es besteht jedoch die Möglichkeit diese i. R. eines folgenden Interessenbekundungsverfahrens erneut einzureichen.
Aufruf zur Interessenbekundung zur Förderung von Sozialen Orten
Frist: bis zum 9. August 2021
Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt über einen Aufruf zur Interessenbekundung zur Förderung von Sozialen Orten nach der FRL Orte vom 22. Juni 2021 (PDF, 235 kB)
Es erfolgt ein Projektauswahlverfahren in dessen Anschluss erfolgreiche Projektträger zur Antragstellung aufgefordert werden.
Frist/Dauer
Die Frist zur Antragstellung entnehmen Sie bitte dem Aufforderungsschreiben zur Antragstellung.
Rechtsgrundlagen/Infoblätter
Formulare/Downloads
Antragstellung
- Förderrichtlinie "Soziale Orte"_Antrag
62180 - LM_Ausgabenplan_Personalpauschale_Sachausgaben
62990
Bitte beachten Sie nachfolgende Hinweise zum VD:
Unter 1. Personalausgaben ist in Spalte G die vergleichbare TV-L Entgeldstufe einzutragen. In Spalte J/K ist der tatsächliche prozentuale Aufschlag des SV-Anteils des Arbeitgebers anzugeben. Die Spalte L/M bezieht sich auf das Vollzeit-Brutto-Gehalt. Investitionen sind unter 2.3 - Sonstige Ausgaben - mit aufzunehmen.
Auszahlung
- Auszahlungsantrag Landesmittel nicht investiv
62586 - Bitte beachten Sie, dass abweichend von der im Dokument angegebenen 2monatigen Vorauszahlung derzeit eine Abrechnung über den Zeitraum von 5 Monaten möglich ist (s. a. FAO Landesmittel-Förderungen ). Bitte vermerken Sie den von Ihnen gewählten Zeitraum im Bereich Erklärungen.