Lokales Kapital für soziale Zwecke
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Die Einreichung von Projektvorschlägen oder Anträgen ist nicht mehr möglich.
Mit Bekanntmachung vom 09. Dezember 2021 (PDF, 56 kB) des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zur Förderung von Projekten aus dem Vorhabensbereich „Mikroprojekte – Lokales Kapital für soziale Zwecke“ – „Gemeinsam vor Ort aktiv“ der ESF-Richtlinie des SMS wird die Bekanntmachung vom 14. August 2017 außer Kraft gesetzt.
Überblick
Publikation Lokales Kapital für soziale Zwecke des Freistaates Sachsen
Dieses niedrigschwellige Förderangebot ist eine Ergänzung zu bestehenden arbeitsmarktnahen Förderinstrumenten unter Berücksichtigung regionaler Anforderungen. Im Fokus der Förderung stehen lokale Kleinvorhaben, welche zum Erhalt und zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit sowie gleichzeitig zur Integration in das gesellschaftliche Leben beitragen.
Wer wird gefördert
Träger (juristische Personen des privaten oder des öffentlichen Rechts), sowie natürlichen Personen mit Unternehmereigenschaft
Was wird gefördert
Zusätzliche beschäftigungswirksame Vorhaben für am Arbeitsmarkt besonders benachteiligter und von sozialer Ausgrenzung bedrohter Menschen, die durch Tätigkeiten und Aufgaben außerhalb traditioneller Erwerbsarbeit zum Erhalt und zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit sowie zur Integration in das gesellschaftliche Leben beitragen.
Voraussetzungen
Konkrete Informationen und Anforderungen zum Auswahlverfahren, der Zielgruppe, den Fördervoraussetzungen und weitere Konditionen entnehmen Sie bitte der veröffentlichten Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz vom 14. August 2017 (PDF, 55 kB) .
Hinweise
Weitere Informationen und Dokumente zum ESF (z.B. die Regeln zu den förderfähigen Ausgaben bzw. Kosten bei der ESF-Projektförderung) finden Sie unter
Ablauf/Verfahren
Zuständige Stelle
Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB).
Verfahrensablauf
Für die Antragstellung ist ein zweistufiges Verfahren vorgesehen.
1. Stufe: Projektvorschlag
Die grundsätzliche Förderwürdigkeit wird anhand eines aussagekräftigen Projektvorschlages vorgeprüft (ESF_Projektvorschlag, Vordruck: 60716) .
Der Projektvorschlag ist verbunden mit einer Erklärung von der Gemeinde zum LOS-Projektvorschlag (Vordruck: 62051) , einer Stellungnahme des örtlich zuständigen Trägers der Grundsicherung für Arbeitssuchende (Vordruck: 60749) sowie gegebenenfalls einer Unbedenklichkeitsbescheinigung zur Wettbewerbsneutralität von der fachlich zuständigen Stelle bei der SAB einzureichen.
Die Bewertung des Projektvorschlages erfolgt entsprechend der Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz vom 14. August 2017 (PDF, 55 kB) .
Nach der Prüfung des Projektvorschlages erhalten positiv bewertete Träger die Aufforderung zur Erstellung von formgebundenen Anträgen mit der Antragssoftware PRANO der SAB.
2. Stufe: Antragstellung
Die Antragstellung erfolgt auf elektronischem Weg. Dazu steht die Software PRANO auf dem Portal zur Antragstellung bereit. Den hierfür benötigten Login erhalten Sie nach Beantragung der Freischaltung einer Antragshülse von der SAB (Vordruck 60800) .
Den im Rahmen der elektronischen Antragstellung auf dem Portal verbindlich gestellten Antrag reichen Sie bitte auch in Papierform mit den weiteren erforderlichen Unterlagen vollständig und rechtsverbindlich unterschrieben bei der SAB ein. Sie erhalten nach Prüfung einen Bescheid.
Frist/Dauer
Der Antrag ist nach Aufforderung zur Antragstellung und vor Beginn des Vorhabens zu stellen. Mit dem Vorhaben kann ab Posteingang des Antrages bei der SAB (Posteingangsstempel) begonnen werden. Es wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Vorhaben damit auf eigenes Risiko begonnen wird. Das bedeutet, der Antragsteller trägt das Risiko, die Zuwendung nicht, nicht in der beantragten Höhe oder nicht zu dem beantragten Zeitpunkt zu erhalten.
Rechtsgrundlagen/Infoblätter
- Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Förderung von aus dem Europäischen Sozialfonds mitfinanzierten Vorhaben der Förderperiode 2014 - 2020 (ESF-Richtlinie SMS) vom 31. Mai 2017
- Änderungen der ESF-Richtlinie SMS im Vergleich zur Fassung vom 19. August 2014 (PDF, 343 kB)
- Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr mit allgemeinen Bestimmungen zur Förderung von aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) sowie dem Europäischen Sozialfonds (ESF) mitfinanzierten Vorhaben in der Förderperiode 2014 bis 2020 im Freistaat Sachsen (EFRE/ESF- Rahmenrichtlinie) vom 6. März 2020
- Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz über die Förderung von Projekten aus dem Vorhabensbereich „Mikroprojekte – Lokales Kapital für soziale Zwecke“ – „Gemeinsam vor Ort aktiv“ der ESF-Richtlinie des SMS vom 14. August 2017 (PDF, 55 kB)
Kosten
Die Antragstellung ist für Sie kostenlos.
Formulare/Downloads
Antragstellung
Datenschutzhinweise für die Erhebung von personenbezogenen Daten Dritter
64006
Datenschutzhinweise für Kunden / Interessenten (DSGVO)
64005
1. Stufe: Einreichung des Projektvorschlages
- ESF_Plus_Projektvorschlag
60716 - ESF-SMS_Erklärung der Gemeinde zum LOS-Projektvorschlag
62051 - LOS_Formblatt zur Beurteilung des Projektes im Rahmen des Förderprogramms Lokales Kapital für soziale Zwecke
60749
2. Stufe: Antragstellung
- ESF-Projekte_Angaben zur Antragsfreischaltung
60800 - ESF-Projekte_Anforderungen an ESF-Projektträger bei Ersteinreichung_Infoblatt
60715 - ESF Plus-Projekte_Deckblatt _Trägermappe
60715-1 - Identitätsfeststellung durch zuverlässige Dritte
60311 - Erklärung Antrag_kein Unternehmen in Schwierigkeiten
61369 (sofern zutreffend) - Erklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialbeiträgen
60821 - Erklärung anerkannte Weiterbildungsträger
60848 (sofern zutreffend) - ESF-Projekte_Änderungsmitteilung _Projektförderung
60859 - ESF-Projekte_Bescheinigung_ Ausländerbehörde_Vorhaben SMI_ SMS_FZR 2014-2020
62041
Abruf/Verwendungsnachweis/Teilnehmerdatenerfassung
Alle notwendigen Unterlagen zum Abruf der Mittel und zur Abrechnung im Verwendungs-nachweis sind in der Antragssoftware PRANO integriert. Die Teilnehmerdatenerfassung erfolgt über das ESF-Internetportal unter Punkt "Indikatoren".
- ESF-Projekte_Übersicht einzureichende Unterlagen_AUZA/VN
60721 - ESF-Projekte_Mitarbeiter- / Dozentenliste
60835 - ESF-Projekte_Änderungsmitteilung _Projektförderung
60859 - Einholung von Vergleichsangeboten_Dokumentation
64029-1 (sofern zutreffend) - ESF-Projekte_Tätigkeitsnachweis _Personalkostenpauschale_ Honorartätigkeit_FZR 2014-2020
60878 - ESF-Projekte_Tätigkeitsnachweis _Verwaltung_Honorartätigkeit _FZR 2014-2020
60879 - Nachweis_teilnehmerbezogene _Aufwandsentschädigung in ESF-Vorhaben
61012 - Informationsblatt zur Teilnehmerdatenerfassung in leichter Sprache (PDF, 610 kB)
- ESF-Projekte_Teilnehmerfragebogen _Eintritt in Maßnahme_LOS
60884 - ESF-Projekte_Teilnehmerfragebogen_Austritt aus Maßnahme
61014-1 - ESF-Projekte_Teilnehmerfragebogen _6 Monate nach Austritt aus Maßnahme_ausgewählte Bereiche
62031 - Erklärung zu Ausgleichszahlungen infolge der Corona-Krise
67308
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