Maßnahmen für Kinder mit besonderen Lern- und Lebenserschwernissen
(Ausschließlich Bearbeitung laufender Maßnahmen – keine Neuantragstellung.)
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Hier geht es zur Förderperiode 2021-2027 und den Vorhaben für Kinder mit besonderen Lern- und Lebenserschwernissen
Überblick
Der Anteil der Kinder im Freistaat Sachsen, die vor ihrer Einschulung aufgrund von Auffälligkeiten im sprachlichen und sozialemotionalen Bereich Benachteiligungen beziehungsweise Bildungs- und Entwicklungsrisiken aufweisen, ist auf einem gleichbleibend hohen beziehungsweise steigenden Niveau.
Ziel der Vorhaben ist es, diese benachteiligten Kinder durch die Förderung des zusätzlichen Personals in den ausgewählten Kindertageseinrichtungen bei der Überwindung ihrer individuellen Lern-, Leistungs- und Entwicklungsbeeinträchtigungen zu unterstützen und dadurch gleiche Bildungschancen zu ermöglichen. Die Kinder sollen durch systematische professionelle Begleitung in der kindlichen Entwicklung gestärkt werden beziehungsweise geeignete Bewältigungsstrategien erlernen, damit sie die Erschwernisse überwinden und somit ihren weiteren Bildungsweg erfolgreich gestalten können. Neben den unmittelbar in den Fokus genommenen Kindern profitieren letztendlich alle Kinder dieser Kindertageseinrichtung.
Wer wird gefördert
- Freie und kommunale Träger von Kindertageseinrichtungen im Freistaat Sachsen
- Juristische Personen des öffentlichen Rechts
- Juristische Personen des Privatrechts
- rechtsfähige Personengesellschaften
Was wird gefördert
- Zusätzliches Personal in Kindertageseinrichtungen mit einem besonders hohen Anteil an Kindern mit besonderen Lern- und Lebenserschwernissen
- Kompetenz- und Beratungsstelle
Voraussetzungen
Konkrete Informationen und Anforderungen zum Antragsverfahren, den Fördervoraussetzungen und weitere Konditionen entnehmen Sie bitte den Förderbausteinen und den Bekanntmachungen:
Neue Projekte (Projektbeginn ab dem 01.10.2018)
Bekanntmachung zusätzliches Personal (PDF, 91 kB)
Förderbaustein zusätzliches Personal (PDF, 442 kB)
Laufende Projekte (bis zum 30.9.2018)
- Bekanntmachung zusätzliches Personal (PDF, 75 kB)
- Förderbaustein zusätzliches Personal (PDF, 445 kB)
Kompetenz- und Beratungsstelle
- Bekanntmachung Kompetenz- und Beratungsstelle (PDF, 46 kB)
- Förderbaustein Kompetenz- und Beratungsstelle (PDF, 266 kB)
Hinweise
Weitere Informationen und Dokumente zum ESF (z.B. die Regeln zu den förderfähigen Ausgaben bzw. Kosten bei der ESF-Projektförderung) finden Sie unter
Ablauf/Verfahren
Zuständige Stelle
Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB). Der Antrag ist unter Verwendung der entsprechenden Antragsformulare schriftlich bei der SAB einzureichen.
Verfahrensablauf
Das Sächsische Staatsministerium für Kultus kann Stichtage für die Antragstellung festlegen. Die Veröffentlichung von Stichtagen erfolgt auf dieser Internetseite.
Frist/Dauer
Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens zu stellen. Mit dem Vorhaben kann ab Posteingang bei der SAB (Posteingangsstempel) begonnen werden. Es wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Vorhaben damit auf eigenes Risiko begonnen wird. Das bedeutet, der Antragsteller trägt das Risiko, die Zuwendung nicht, nicht in der beantragten Höhe oder nicht zu dem beantragten Zeitpunkt zu erhalten.
Rechtsgrundlagen/Infoblätter
- Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Förderung von aus dem Europäischen Sozialfonds 2014–2020 mitfinanzierten Vorhaben (SMK-ESF-Richtlinie 2014–2020) vom 16. November 2015
- Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Änderung der Richtlinie zur Förderung von aus dem Europäischen Sozialfonds 2014 – 2020 mitfinanzierten Vorhaben vom 9. April 2018
- Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr mit allgemeinen Bestimmungen zur Förderung von aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) sowie dem Europäischen Sozialfonds (ESF) mitfinanzierten Vorhaben in der Förderperiode 2014 bis 2020 im Freistaat Sachsen (EFRE/ESF- Rahmenrichtlinie) vom 6. März 2020
Kosten
Die Antragstellung ist für Sie kostenlos.
Formulare/Downloads
Erforderliche Unterlagen
Laden Sie sich die benötigen Antragsunterlagen für Ihr Förderprogramm hier herunter. Alternativ können Sie die Formulare direkt online ausfüllen: Über die Speicherfunktion können Sie Ihren Antrag jederzeit zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt weiterbearbeiten.
Antragsstellung
Förderbereich: Zusätzliches Personal in Kindertageseinrichtungen
- Datenschutzhinweise für die Erhebung von personenbezogenen Daten Dritter
64006 - Datenschutzhinweise für Kunden / Interessenten (DSGVO)
64005
Förderbereich: Kompetenz- und Beratungsstelle
- ESF-Projekte_Angaben zur Antragsfreischaltung
60800 - Erklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialbeiträgen
60821 - Identitätsfeststellung durch zuverlässige Dritte
60311 - Erklärung Antrag_kein Unternehmen in Schwierigkeiten
61369 - ESF-Projekte_Anforderungen an Projektbeschreibungen_Infoblatt
61713 - ESF-Projekte_Anforderungen an ESF-Projektträger bei Ersteinreichung_Infoblatt
60715 - ESF Plus-Projekte_Deckblatt _Trägermappe
60715-1
Förderbereich: Zusätzliches Personal in Kindertageseinrichtung sowie
Kompetenz- und Beratungsstelle
Abruf/Verwendungsnachweis/Teilnehmerdatenerfassung
Die Teilnehmerdatenerfassung erfolgt über das ESF-Internetportal unter Punkt "Indikatoren".
- ESF-Projekte_SMK_ Auszahlungsantrag_KITA
61025 - ESF-Projekte_SMK _Belegliste_KITA
61026 - ESF-Projekte_SMK_ Zwischennachweis_KITA
61027 - ESF-Projekte_SMK_ Verwendungsnachweis_KITA
61028 - ESF-Projekte_Teilnehmerfragebogen _Eintritt in Maßnahme_KITA
62064 - ESF-Projekte_Teilnehmerfragebogen _Austritt aus Maßnahme_KITA
62065 - ESF-Projekte_Teilnehmerfragebogen _6 Monate nach Austritt aus Maßnahme_Kita
61021 - Negativerklärung für die Beschäftigung von Personal im Rahmen der ESF-Förderung
63099 - Erklärung zu Ausgleichszahlungen infolge der Corona-Krise
67308
Kontakt
Servicecenter
Mo - Do: 8:00 - 18:00 Uhr, Fr: 8:00 - 15:00 Uhr
0351 4910-4930
0351 4910-21015