Nachhaltige soziale Stadtentwicklung
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Überblick
Flyer zum Programm Nachhaltige soziale Stadtentwicklung (PDF, 2 MB)
Fördern Sie mit uns die nachhaltige soziale Stadtentwicklung
Mit dem Programm „Nachhaltige soziale Stadtentwicklung“ werden Städte und Gemeinden mit mindestens 5.000 Einwohnern, die über ein Integriertes Stadtentwicklungskonzept (INSEK) verfügen, unterstützt. Ziel der Förderung ist es, durch verschiedene niedrigschwellige Vorhaben die Situation von Langzeitarbeitslosen, Einkommensschwachen und Migranten in sozial benachteiligten Stadtgebieten nachhaltig zu verbessern.
Neben der Finanzierung gebietsbezogener integrierter Handlungskonzepte zielt die Förderung unter anderem auf Bildungs- und Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche, auf Maßnahmen zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt sowie auf ein effektives Quartiersmanagement. Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 95 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Unterstützen Sie eine nachhaltige soziale Stadtentwicklung und informieren Sie sich hier zu unserem Förderangebot.
Wer wird gefördert
Antragsberechtigt sind Städte/Gemeinden im Freistaat Sachsen mit mindestens 5.000 Einwohnern, die über ein Integriertes Stadtentwicklungskonzept (INSEK) verfügen.
Was wird gefördert
Es werden in sozial benachteiligten Stadtgebieten niedrigschwellige, informelle Vorhaben zur Förderung von Bildung, Beschäftigungsfähigkeit und sozialer Eingliederung sowie die Erstellung gebietsbezogener integrierter Handlungskonzepte gefördert.
Voraussetzungen
Konkrete Informationen und Anforderungen zum Antragsverfahren, den Fördervoraussetzungen und weitere Konditionen entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Förderung aus dem Europäischen Sozialfonds nach der RL Nachhaltige soziale Stadtentwicklung ESF 2014-2020 vom 09. März 2015 sowie dem Förderbaustein (PDF, 493 kB) .
FAQ Stand 08/2016 (PDF, 476 kB)
Präsentation der SAB zum 5. Workshop: Nachhaltige Soziale Stadtentwicklung (PDF, 325 kB)
Präsentation des SMI (PDF, 293 kB)
Präsentation der SAB zur Schulung der Abrechnung von Einzelvorhaben (PDF, 774 kB)
Hinweise
Weitere Informationen und Dokumente zum ESF (z.B. die Regeln zu den förderfähigen Ausgaben bzw. Kosten bei der ESF-Projektförderung) finden Sie unter
Ablauf/Verfahren
Zuständige Stelle
Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB). Der Antrag ist unter Verwendung der entsprechenden Antragsformulare schriftlich bei der SAB einzureichen.
Verfahrensablauf
Die Förderung erfolgt entsprechend der Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern, die auf dieser Internetseite veröffentlicht ist.
1. Förderung der Erstellung gebietsbezogener integrierter Handlungskonzepte
Die Anträge inkl. Projektskizze zur Förderung der Erstellung gebietsbezogender integrierter Handlungskonzepte können bis zum 07. Mai 2015 bei der SAB gestellt werden.
Die Antragstellung erfolgt auf elektronischem Weg. Dazu steht eine Software auf dem Portal zur Antragstellung bereit. Dafür benötigen Sie ein Login.
Den im Rahmen der Antragstellung auf dem Portal verbindlich gestellten Antrag reichen Sie bitte auch in Papierform mit den weiteren erforderlichen Unterlagen vollständig und rechtsverbindlich unterschrieben bei der SAB ein. Sie erhalten nach Prüfung einen Bescheid.
2. Förderung von Vorhaben zur sozialen Eingliederung und Integration in Beschäftigung von Menschen in sozial benachteiligten Stadtgebieten
Die Anträge auf Bestätigung des gebietsbezogenen integrierten Handlungskonzeptes und Erlass des Rahmenbescheides können bis zum 15.Juli 2016 bei der SAB gestellt werden.
Die Antragstellung erfolgt mittels SAB-Vordruck 60888 und den zugehörigen Anlagen Vordruck 60888-1 und Vordruck 60888-2. Mit dem Antrag ist das vom Gemeinderat beschlossenes gebietsbezogenes integriertes Handlungskonzept einzureichen.
Nach Bestätigung des gebietsbezogenen integrierten Handlungskonzeptes durch das Sächsische Staatsministerium des Innern erteilt die SAB einen Rahmenbescheid.
Die Antragstellung der einzelnen Vorhaben des gebietsbezogenen integrierten Handlungskonzeptes erfolgt auf elektronischem Weg fortlaufend nach Erlass des Rahmenbescheides. Dazu steht eine Software auf dem Portal zur Antragstellung bereit. Dafür benötigen Sie ein Login.
Den im Rahmen der Antragstellung auf dem Portal verbindlich gestellten Antrag reichen Sie bitte auch in Papierform mit den weiteren erforderlichen Unterlagen vollständig und rechtsverbindlich unterschrieben bei der SAB ein. Die SAB entscheidet über das Vorhaben auf der Grundlage des für das Gebiet erteilten Rahmenbescheides durch einen gesonderten Vorhabensbescheid.
Vor Beantragung der Förderung kann eine Beratung bei der SAB in Anspruch genommen werden.
Frist/Dauer
Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens zu stellen. Mit dem Vorhaben kann ab Posteingang bei der SAB (Posteingangsstempel) begonnen werden. Es wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Vorhaben damit auf eigenes Risiko begonnen wird. Das bedeutet, der Antragsteller trägt das Risiko, die Zuwendung nicht, nicht in der beantragten Höhe oder nicht zu dem beantragten Zeitpunkt zu erhalten.
Rechtsgrundlagen/Infoblätter
- Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Förderung von aus dem Europäischen Sozialfonds im Förderzeitraum 2014 bis 2020 mitfinanzierten Vorhaben der nachhaltigen sozialen Stadtentwicklung in benachteiligten Stadtgebieten (RL Nachhaltige soziale Stadtentwicklung ESF 2014-2020) vom 9. März 2015
- Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr mit allgemeinen Bestimmungen zur Förderung von aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) sowie dem Europäischen Sozialfonds (ESF) mitfinanzierten Vorhaben in der Förderperiode 2014 bis 2020 im Freistaat Sachsen (EFRE/ESF- Rahmenrichtlinie) vom 6. März 2020
- Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Förderung aus dem Europäischen Sozialfonds nach der RL Nachhaltige soziale Stadtentwicklung ESF 2014-2020 vom 9. März 2015 (PDF, 46 kB)
Kosten
Die Antragstellung ist für Sie kostenlos.
Formulare/Downloads
Laden Sie sich die benötigen Antragsunterlagen für Ihr Förderprogramm hier herunter. Alternativ können Sie die Formulare direkt online ausfüllen: Über die Speicherfunktion können Sie Ihren Antrag jederzeit zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt weiterbearbeiten.
Antragstellung
Antragsunterlagen für die Einzelvorhaben:
- Datenschutzhinweise für die Erhebung von personenbezogenen Daten Dritter
64006 - Datenschutzhinweise für Kunden / Interessenten (DSGVO)
64005 - ESF-Projekte_Angaben zur Antragsfreischaltung
60800 - ESF-Projekte_Anforderungen an Projektbeschreibungen_Infoblatt
61713 - ESF_transnationale Zusammenarbeit_Absichtserklärung
60779 - ESF_transnationalen Zusammenarbeit_Projektvorschlag
60781
Für Fälle mit Weiterleitung der Zuwendung erfolgt die Antragstellung durch die Kommune mittels vereinfachtem Formular:
Antragsunterlagen für die Fortschreibung der gebietsbezogenen integrierten Handlungskonzepte:
- ESF-SMI_Antrag _Rahmenbescheid
60888 - ESF-SMI_Rahmenbescheid _Anlage 1_Übersicht der geplanten Vorhaben
60888-1 - ESF-SMI_Antrag_Rahmenbescheid _Anlage 2_Beschreibung der Vorhaben
60888-2
Abruf/Verwendungsnachweis/Teilnehmerdatenerfassung
Einzelvorhaben
Alle notwendigen Unterlagen zum Abruf der Mittel und zur Abrechnung im Verwendungsnachweis sind in der Antragssoftware PRANO integriert. Die Teilnehmerdatenerfassung erfolgt über das ESF-Internetportal unter Punkt "Indikatoren".
- ESF-Projekte_Änderungsmitteilung _Projektförderung
60859 - ESF-Projekte_Mitarbeiter- / Dozentenliste
60835 - ESF-Projekte_Tätigkeitsnachweis _Personalkostenpauschale_ Honorartätigkeit_FZR 2014-2020
60878 - ESF-Projekte_Tätigkeitsnachweis _Verwaltung_Honorartätigkeit _FZR 2014-2020
60879 - ESF-Projekte_Tätigkeitsnachweis _Stellenförderung_FZR 2014-2020
60880 - ESF-Projekte_Sachbericht FZR 2014-2020
60881 - Strukturfonds_Originalen gleichgestellte Belege_Wirtschaftsprüfertestat
60612 - Einholung von Vergleichsangeboten_Dokumentation
64029-1 - Informationsblatt zur Teilnehmerdatenerfassung in leichter Sprache (PDF, 610 kB)
- ESF-Projekte_Teilnehmerfragebogen _Eintritt in Maßnahme_Nachhaltige soziale Stadtentwicklung
62042 - ESF-Projekte_Teilnehmerfragebogen_Austritt aus Maßnahme
61014-1 - ESF-Projekte_Teilnehmerfragebogen _6 Monate nach Austritt aus Maßnahme
61014-2 - ESF-Projekte_Bescheinigung_ Ausländerbehörde_Vorhaben SMI_ SMS_FZR 2014-2020
62041 - Erklärung zu Ausgleichszahlungen infolge der Corona-Krise
67308
Für Fälle mit Weiterleitung der Zuwendung erfolgen der Abruf der Mittel und die Abrechnung im Verwendungsnachweis durch den Zuwendungsempfänger (die Kommune) mittels vereinfachtem Formular:
Zur Einreichung des Verwendungsnachweises für das Gesamtvorhaben nutzen Sie bitte:
- ESF-SMR_Verwendungsnachweis Rahmenbescheid
62095 - ESF-SMR_Verwendungsnachweis Rahmenbescheid_Anlage
62095-1
Merkblätter
Der nachfolgenden Übersicht können die einzureichenden Unterlagen zum Zwischen- bzw. Verwendungsnachweis entnommen werden:
ESF-SMI_ZN/VN_Übersicht einzureichende Unterlagen
62078
Informationen zum Sachbericht sowie eine Übersicht, wann dieser sowie weitere Unterlagen einzureichen sind, finden Sie hier:
ESF-Nachhaltige soziale Stadtentwicklung_Sachberichte (PDF, 571 kB)
Kontakt
Servicecenter
Mo - Do: 8:00 - 18:00 Uhr, Fr: 8:00 - 15:00 Uhr
0351 4910-4930
0351 4910-21015