Psychiatrie und Suchthilfe – Teil 2
Überblick
Ziel der Förderung ist es, durch präventive Vorhaben einer psychischen Erkrankung bzw. Suchtkrankheit vorzubeugen, krankheitsbedingte Benachteiligungen auszugleichen, vorhandene Selbsthilfekräfte zu beleben und eine gleichberechtigte Teilhabe am öffentlichen Leben zu sichern.
Gefördert werden
- Vorhaben zur Wahrnehmung von Aufgaben, die die Tätigkeit der gemeindepsychiatrischen Verbunde ergänzen in den Landkreisen und Kreisfreien Städten
- Angebote zur Beschäftigung und Teilhabe von psychisch kranken oder suchtkranken Menschen am Arbeitsleben, insbesondere in Zuverdienstprojekten
- Modelle zur Entwicklung neuer Versorgungsstrukturen
- Vorhaben zur Verbesserung des Gesamtsystems der sozialpsychiatrischen Hilfen, der Suchtprävention und Suchtkrankenhilfe
- Mobile Präventionsprojekte (-> Näheres hierzu siehe Infoblatt unter Rechtsgrundlagen)
Wer wird gefördert
Natürliche und juristische Personen, die im Bereich der Hilfen für psychisch kranke Menschen gemäß §§ 5 ff. des Sächsischen Gesetzes über die Hilfen und die Unterbringung bei psychischen Krankheiten fachliche Kompetenz und Erfahrungen aufweisen können.
Was wird gefördert
Gefördert werden Personal-, Sach- und Verwaltungsausgaben.
Voraussetzungen
- Fachlich fundierte Konzeption mit einer ausführlichen Beschreibung des Projektes. Zudem soll diese Aussagen zum Bedarf, der Zielstellung, Zielgruppe und Einordnung des Angebotes in das bestehende gemeindepsychiatrische Leistungsspektrum enthalten.
- Eigenmittelanteil in Höhe von mindestens 10% der zuwendungsfähigen Ausgaben (hierzu zählen auch Spenden oder andere zweckgebundene Einnahmen). Der Anteil kann auch vom Landkreis oder der Kreisfreien Stadt zusätzlich zum kommunalen Anteil übernommen werden.
Bei regionalen Vorhaben zusätzlich
- Kommunale Beteiligung in Höhe von 10% der zuwendungsfähigen Ausgaben
Bei Aufbau, Erweiterung oder Neuausrichtung von Angeboten zur Beschäftigung und Teilhabe von psychisch kranken oder suchtkranken Menschen am Arbeitsleben (Zuverdienstprojekte) zusätzlich
- Betriebswirtschaftliche Stellungnahme mit Aussagen zur längerfristigen wirtschaftlichen Tätigkeit
Konditionen
Ablauf/Verfahren
Zuständige Stelle
Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB). Der Antrag ist unter Verwendung der entsprechenden Antragsformulare schriftlich bei der SAB einzureichen.
Frist/Dauer
Für jedes Vorhaben ist ein separater Förderantrag zu stellen.
Die Anträge sind spätestens zwei Monate vor dem geplanten Beginn des Projekts bei der SAB einzureichen.
Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
- Fachlich fundierte Konzeption (SAB-Vordruck 64248-1)
- Kosten-/Ausgabenplan (SAB-Vordruck 62990)
- Stellungnahme der Psychosozialen Arbeitsgemeinschaft bzw. des Drogenbeirates (SAB-Vordruck 64247)
- Ggf. Nachweis über die kommunale Beteiligung
- Ggf. Vereinbarung zur Kooperation
Bei Angeboten zur Beschäftigung und Teilhabe (Zuverdienstprojekte) zusätzlich
- Betriebswirtschaftliche Stellungnahme
- Nachweis, dass der Anleiter über sozialtherapeutische Weiterbildung bzw. sozialthe-rapeutische Kompetenzen zu psychiatrischen Krankheitsbildern oder Abhängigkeitser-krankungen sowie den Umgang und die Kommunikation mit entsprechend beeinträchtigten Menschen verfügt
Bei juristischen Personen
Aktueller, vollständiger Registerauszug
Anzeige eines Zeichnungsbefugten (SAB-Vordruck 61547-1)
Rechtsgrundlagen/Infoblätter
Informationsblatt zur Förderung mobiler Präventionsprojekte (PDF, 102 kB)
Formulare/Downloads
Achtung
Für den Verwendungsnachweis wurde eine neue Belegliste erstellt.
Ab sofort ist nur noch der Vordruck "Belegliste "Land" (Vordruck-Nr. 62584 bzw. 62584-1) zu verwenden.
Antrag
Datenschutzhinweise für die Erhebung von personenbezogenen Daten Dritter
64006
Datenschutzhinweise für Kunden / Interessenten (DSGVO)
64005
PsySu_ohne Zuverdienst_Förderantrag_Teil2
64248
PsySu_Zuverdienst_Förderantrag_Teil2
64249
PsySu_Förderantrag_Teil2_Anlage 1
64248-1
PsySu_Förderantrag_Teil2_Stellungnahme
64247
LM_Ausgabenplan_Personalpauschale_Sachausgaben
62990
Auszahlung
Auszahlungsantrag Landesmittel nicht investiv
62586
Bitte beachten Sie, dass abweichend von der im Dokument angegebenen 2monatigen Vorauszahlung derzeit eine Abrechnung über den Zeitraum von 5 Monaten möglich ist (s. a. FAQ Landesmittel-Förderungen) . Bitte vermerken Sie den von Ihnen gewählten Zeitraum im Bereich Erklärungen.
Verwendungsnachweis
Verwendungsnachweis (Muster 4 zu § 44 SäHO)
61325
Belegliste_Land_kurz
62584
Belegliste_Land_lang
62584-1
Erklärung zu Ausgleichszahlungen infolge der Corona-Krise
67308