Richtlinie Revolution und Demokratie
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Überblick
Mit der Richtlinie Revolution und Demokratie gewährt der Freistaat Sachsen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel Zuwendungen für Projekte und Maßnahmen, welche nachhaltig an die Revolutionen von 1918 und 1989 und den auf sie folgenden Demokratisierungsprozes-sen erinnern und sich mit ihnen auseinandersetzen. Die Förderung soll dazu beitragen, die Ereignisse im kollektiven Gedächtnis zu verankern und Projekte unterstützen, die politische Beteiligung und bürgerschaftliche Aktivitäten hervorrufen oder verstärken.
Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht.
Wer wird gefördert
Zuwendungsempfänger im Sinne dieser Richtlinie können sein:
a) kommunale Gebietskörperschaften, auch ihre Eigenbetriebe;
b) juristische Personen des Privatrechts, insbesondere eingetragene Vereine, ausgenommen Parteien und Wählervereinigungen;
c) natürliche Personen;
d) Religionsgemeinschaften mit dem staatlich anerkannten Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts, insbesondere Kirchengemeinden, unbeschadet Buchstabe b.
Zuwendungsempfänger müssen ihren Sitz beziehungsweise Hauptwohnsitz im Freistaat Sachsen haben.
Was wird gefördert
Förderfähig sind insbesondere Projekte, die
a) die Bedeutung der Revolutionen von 1918 und 1989 für den Aufbau der Demokratie in Sachsen, des Föderalismus und der Ausrufung bzw. Wiedererrichtung des Freistaates Sachsen verdeutlichen und dieses Erbe für Gegenwart und Zukunft der Demokratie weiterentwickeln;
b) an die weitreichende politische Beteiligung und Initiativkraft großer Teile der Bevölkerung wie auch die Übernahme politischer Verantwortung zahlreicher Bürger erinnern und diese für heute erfahrbar machen;
c) die Entwicklung des Freistaates Sachsen nach seiner Ausrufung im Jahr 1918 und seiner Wiedergründung im Jahr 1990 zeigen; insbesondere Projekte, welche
aa) sich mit den Entwicklungen in den folgenden Bereichen befassen:
Soziales, Bildung, Kultur, Wirtschaft, Umwelt, Kirchen, Parteien und politische Organisationen,
bb) die Umstrukturierung von Wirtschaft und Landwirtschaft am Beispiel von Unternehmen und Betrieben einschließlich ihrer Produkte darstellen,
d) Zusammenhänge der sächsischen Entwicklungen zu den angrenzenden Bundesländern und den ostmitteleuropäischen Nachbarstaaten aufzeigen und die länderübergreifende Zusammenarbeit stärken. Dazu gehört auch die ab 1990 geleistete Aufbauhilfe durch Bayern und Baden-Württemberg sowie auf kommunaler Ebene.
Voraussetzungen
Voraussetzungen für den Erhalt der Förderung sind unter anderem:
Förderfähig sind nur Projekte, die über ein klares, erkennbares Konzept, konkrete Handlungsziele und eine Beschreibung adäquater Maßnahmen zur Umsetzung der Ziele Verfügung.
Die Maßnahmen und Projekte dürfen noch nicht begonnen sein.
Konditionen
Ablauf/Verfahren
Zuständige Stelle
Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB). Der Antrag ist unter Verwendung der entsprechenden Antragsformulare schriftlich bei der SAB einzureichen.
Frist/Dauer
Der Antrag nebst Anlage ist in einfacher Ausfertigung nach den in der Richtlinie veröffentlichten Stichtagen einzureichen. Über Anträge, die nach dieser Frist eingehen, wird bei besonderem Landesinteresse im Rahmen der für diese Richtlinie verfügbaren Haushaltsmittel entschieden.
Rechtsgrundlagen/Infoblätter
Formulare/Downloads
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Antrag
Revolution_und_Demokratie_Antrag
63175
Revolution_und_Demokratie_Antrag_Maßnahmebeschreibung
63176
Anzeige eines Zeichnungsbefugten (Unterschriftenprobe)_ausschließlich Zuschuss
61547-1
Datenschutzhinweise für Kunden / Interessenten (DSGVO)
64005
Zur Übersendung von Anlagen nutzen Sie bitte das E-Mail Postfach: soziale_infrastruktur@sab.sachsen.de
Auszahlung
Landesmittel_ Auszahlungsantrag
61580
Verwendungsnachweis
Erklärung zu Ausgleichszahlungen infolge der Corona-Krise
67308
Revolution_und_Demokratie_Verwendungsnachweis
63177
Revolution_und_Demokratie_Sachbericht
63177-1
Logos zum Download
Kontakt
Krause, Henry
(Sächsische Staatskanzlei)
0351 5641-0421
rev.dem@sk.sachsen.de