Mittelstandsrichtlinie - Messen, Außenwirtschaft
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Achtung:
In diesem Förderprogramm ist auch im Jahr 2021 weiterhin eine Antragstellung für die Förderperiode 2014 – 2020 möglich.
Die in der Förderperiode 2014 – 2020 für das Programm „Messen, Außenwirtschaft“ zur Verfügung stehenden EFRE-Mittel für die stärker entwickelte Region (SER) Leipzig sind mit den vorliegenden Förderanträgen bereits überzeichnet. Eine Antragstellung für Unternehmen in dieser Region ist leider nicht mehr möglich. Aus diesem Grund nimmt die SAB ab sofort keine weiteren Anträge mehr entgegen.
Zur SER-Region zählen die Stadt und der Landkreis Leipzig, der Landkreis Nordsachsen und der Altkreis Döbeln (heute Teil des Landkreises Mittelsachsen).
Überblick
Sie haben Fragen zu diesem Programm im Zusammenhang mit der Coronakrise?
Auf der Seite Fragen und Antworten zur Coronakrise haben wir für Sie die Antworten zu den am häufigsten gestellten Fragen zusammengetragen.
Für alle Förderentscheidungen der SAB ab dem 20. Juni 2019 gelten zusätzlich folgende Förderbedingungen
- Messen mit dem Branchenschwerpunkt 44 "Kosmetik, Körperpflege, Wellness" nach AUMA sind nur förderfähig, wenn sie nach AUMA ausschließlich für Fachbesucher zugänglich sind und der Veranstalter für die Teilnahme einen Berufsnachweis verlangt.
- Messen mit Branchenschwerpunkten 01 "Universal- und Mehrbranchenmessen für Investitionsgüter", 03 "Konsumgüter - Mehrbranchenmessen", 08 "Finanz- und Versicherungsdienstleistungen, Immobilien, Exportförderung" und 99 "Dienstleistungs-Mehrbranchenmessen" gemäß AUMA sind nur förderfähig, wenn
- die Messe im AUMA als Auslandsmesseprogramm des Bundes (AMP) gekennzeichnet ist und sich nicht ausschließlich an Privatbesucher richtet oder
- sich die Messe nach AUMA ausschließlich an Fachbesucher richtet.
- Die Teilnahme an einer Messe mit einem Nebenerwerb ist nicht förderfähig; Antragsteller müssen bei Antragstellung seit mindestens 12 Monaten im Haupterwerb tätig sein.
- Die Teilnahme an einer Messe/ einem Symposium ist jeweils nur mit einem Haupterwerb des Antragstellers förderfähig. (Verbundene und Partnerunternehmen gemäß der KMU-Definition sind dabei zu berücksichtigen.)
Leitfaden zu den Publizitätsvorschriften der EU für Begünstigte (PDF, 3 MB)
Flyer zum Programm Messen und Außenwirtschaft (PDF, 685 kB)
Informationsblatt zum Programm Messen und Außenwirtschaft
Mit dem Programm „Messen, Außenwirtschaft“ fördern wir die Erhöhung des Bekanntheitsgrades und der Akzeptanz sächsischer Unternehmen auf nationalem und internationalem Parkett.
Wer wird gefördert
Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz oder zu begünstigender Betriebsstätte im Freistaat Sachsen und Angehörige der Freien Berufe.
Was wird gefördert
Wir fördern die Teilnahme an Auslandsmessen und internationalen Messen in Deutschland gemäß AUMA bzw. Liste zusätzlich geförderter Inlandsmessen (PDF, 12 kB) . Die Teilnahme an digital durchgeführten Messen ist nicht förderfähig. Es gelten Brancheneinschränkungen. Die Förderung von Gemeinschaftsständen ist möglich, wenn der Messestand von einer Kammer, von der Wirtschaftsförderung Sachsen oder einem anerkannten Netzwerk oder Cluster der sächsischen Wirtschaft organisiert wird.
Wichtiger Hinweis:
Aufgrund der Ausbreitung des Corona-Virus werden zunehmend Messen verschoben oder abgesagt. Aktuelle Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des AUMA .
Anerkannt werden bestehende Netzwerke und Cluster, wenn sie über ein gültiges europäisches Clusterlabel ECEI verfügen, den Kriterien der Clusterexzellenz des Bundes entsprechen oder eine Förderung nach der Richtlinie Clusterförderung erhalten haben. Dazu zählen auch die vom Freistaat Sachsen anerkannten Verbundinitiativen/Netzwerke.
Außerdem wird die Teilnahme an Symposien zur Erschließung ausländischer Märkte sowie Machbarkeitsstudien oder begleitende Studien gefördert.
Konditionen
Ablauf/Verfahren
Rechtsgrundlagen/Infoblätter
- Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Mittelstandsförderung (Mittelstandsrichtlinie)
- Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr mit allgemeinen Bestimmungen zur Förderung von aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) sowie dem Europäischen Sozialfonds (ESF) mitfinanzierten Vorhaben in der Förderperiode 2014 bis 2020 im Freistaat Sachsen (EFRE/ESF- Rahmenrichtlinie) vom 6. März 2020
- Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung im Bereich der Strukturfonds EFRE und ESF (NBest-SF)
- MSR-Messen_Außenwirtschaft _Infoblatt
60330 - KMU-Informationsblatt
60300 - De-minimis-Regel_Informationsblatt
60380 - Liste zusätzlich geförderter Inlandsmessen (PDF, 12 kB)
Formulare/Downloads
Die Antragserstellung für die Teilnahme an Messen und Symposien und für die Förderung der Erstellung von Studien sowie die Verwendungsnachweisführung und Beantragung der Auszahlung der Zuwendung bei Messen und Symposien erfolgen ausschließlich elektronisch unterstützt über das Förderportal der SAB.
Hierfür benötigen Sie Ihren persönlichen Zugang. Weitere Informationen über den Zugang entnehmen Sie bitte dem Vordruck ( VD 66000 ) über die Nutzung des Förderportals. Nach elektronischer Übermittlung Ihrer Daten aus dem Förderportal an die SAB ist der erstellte Förderantrag bzw. Auszahlungsantrag/Verwendungsnachweis auszudrucken und zu unterzeichnen. Die Dokumente sind zusammen mit den erforderlichen Anlagen bei der SAB einzureichen.
Die notwendigen Anlagen können Sie nachstehend herunterladen.
Antragstellung
- Antrag erstellen: Messe und Symposium
- Antrag erstellen: Machbarkeitsstudie
- KMU-Bewertung
60314 - KMU-Bewertung_Anlage 1
60314-1 - Datenschutzhinweise für Kunden / Interessenten (DSGVO)
64005 - ggf. Vollmacht für Förderverfahren (Zuschüsse)
60135
Auszahlungsantrag/Verwendungsnachweis
Bei Förderung von Messen und Symposien:
Hinweis: In Ihrem Zuwendungsbescheid ist für die Auszahlung/Verwendungsnachweisführung möglicherweise noch die Verwendung des SAB-Vordrucks 60235 vorgesehen. Auch in diesem Fall nutzen Sie bitte die Abrechnung über das Förderportal.
Bei Förderung von Studien:
FAQ
Fragen zur Coronakrise
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Mo - Do: 8:00 - 18:00 Uhr, Fr: 8:00 - 15:00 Uhr
0351 4910-4910
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