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BEG Wohngebäude Kredit Einzelmaßnahmen (262)

Energetische Sanierung von Wohngebäuden mit Einzelmaßnahmen

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Servicehotline Wohnungsbau

Montag: 9:00 - 16:00 Uhr, Dienstag: 9:00 - 18:00 Uhr, Mittwoch: 9:00 - 13:00 Uhr, Donnerstag: 9:00 - 18:00 Uhr, Freitag: 9:00 - 16:00 Uhr (Hinweis: Täglich außer mittwochs telefonfreie Zeit von 12:00 - 13:00 Uhr)
0351-4910-4920
0351 4910-1015
E-Mail

Wichtige Hinweise

  • Dieses Programm steht für eine Antragstellung nicht mehr zur Verfügung. Für die Auszahlung und Verwendungsnachweisführung nutzen Sie bitte die verlinkten Formulare.

Eine Antragstellung ist ab dem 28. 07. 2022 nicht mehr möglich.                                                       

Was bietet mir das Förderprogramm?

  • flexibel einsetzbar zur Finanzierung der förderfähigen energetischen Einzelmaßnahmen
  • Förderkredit bis zu 60.000 EUR je Wohneinheit und Kalenderjahr
  • zinsgünstiger Kredit für 10 Jahre fest mit attraktiven Tilgungszuschüssen zwischen 20 % und 50 % 
  • energetische Fachplanung und Baubegleitung kann zusätzlich gefördert werden
  • gut kombinierbar mit weiteren Förderprodukten 

Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung von Wohngebäuden aus den Bereichen Gebäudehülle, Anlagentechnik, Heizungstechnik und Heizungsoptimierung 

Nicht gefördert werden: 
  • Umschuldungen bestehender Kredite
  • Nachfinanzierungen begonner bzw. abgeschlossener Vorhaben
  • netzeinspeisende Photovoltaikanlagen 

  • Privatpersonen, Wohnungsunternehmen, Bauherrngemeinschaften

  • der Bauantrag bzw. die Bauanzeige für das Bestandsgebäude muss zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 5 Jahre zurückliegen
  • die notwendige Fachplanung und Baubegleitung muss durch eine Energieeffizienzexpertin oder einen -experten erfolgen
  • für die Einzelmaßnahmen gelten technische Mindestanforderungen

 

Zinssätze, Laufzeiten und Tilgung

Sollzins:
  • 10 Jahre fest; wird von der KfW am Tag der Zusage durch für die KfW festgelegt. 
Laufzeit:
  • bis zu 30 Jahre
Tilgung:
  • monatlich in gleich hohen Annuitäten nach Ablauf von grundsätzlich zwei Tilgungsfreijahren 

Informieren Sie sich über unsere aktuellen Zinskonditionen zur Immobilienfinanzierung.  
 

Kredithöhe, Auszahlung und Tilgungszuschuss

Kredithöhe:
  • bis zu 100 % der förderfähigen Kosten;
  • max. 60.000 EUR je Wohneinheit und Kalenderjahr
  • zusätzlich für energetische Fachplanung und Baubegleitung:
  • bis zu 5.000 EUR bei Ein- und Zweifamilienhäusern pro 
    • Kalenderjahr
    • bis zu 2.000 EUR je Eigentumswohnung 
    • bis zu 2.000 EUR je Wohneinheit in Mehrfamilienhäusern,  
    • max. 20.000 EUR pro Zusage und Kalenderjahr


Auszahlung:

  • zu 100 % 
  • Abruf innerhalb von 36 Monaten nach Kreditzusage in einer Summe oder in Teilbeträgen möglich
  • Bereitstellungszinsen ab dem 13. Monat in Höhe von 0,15 % für noch nicht abgerufene Kreditbeträge
Tilgungszuschuss:
  • zwischen 20 % und 50 % (in Abhängigkeit von der Maßnahme)​​​​​​​​​​​​​​
  • sowie zusätzlich 50 % für energetische Fachplanung und  Baubegleitung
​​​​​​​

Verwendungsnachweis

  • ist mit Beantragung der Schlussauszahlung zu erbringen​​​​​​​
 

Sicherheiten

  • bankübliche Besicherung durch Grundschulden

Allgemeine Bestimmungen für Investitionskredite

KfW - Datenschutzrechtliche Hinweise und Informationen zum Widerspruchsrecht

{{GWG und Abgabenordnung_Infoblatt  | 65222}}

{{Feststellung des wirtschaftlich Berechtigten | 65222-1}}

{{Datenschutzhinweise für Kunden / Interessenten (DSGVO) | 64005}}

{{SCHUFA-Information | 0095}}

Selbstgenutzte Förderobjekte:
{{Wohnungsbau selbstgenutzte Förderobjekte_Auszahlungsantrag_Bautenstandsbestätigung | 62301}}

Vermietete Förderobjekte:
{{Auszahlungsantrag_Darlehen | 60108}}

{{Wohnungsbau_ Bautenstandsbestätigung (Sachbericht)  | 61250}}

Selbstgenutzte Förderobjekte:
{{Wohnungsbau_selbstgenutzte Förderobjekte_Verwendungsnachweis  | 62300}}

Vermietete Förderobjekte:
{{Wohnungsbau_Finanzierungsnachweis (Verwendungsnachweis)  | 61248}}

{{Darlehen_Verwendungsnachweis _Rechnungsaufstellung | 61249x}}

Alle Förderobjekte:
Bestätigung nach Durchführung:
Ihre Energieeffizienz-Expertin oder Ihr Energieeffizienz-Experte erstellt für Sie die Bestätigung nach Durchführung (bei Heizungserneueuerung kann dies auch ein Fachunternehmen sein)

Der Finanzierungsantrag ist vor Beginn des Vorhabens bei der KfW über einen Finanzierungspartner (z. B. SAB) zu stellen. Als Vorhabensbeginn gilt grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Liefer- und Leistungsvertrages. Planungs- und Beratungsleistungen können jedoch vor Antragstellung in Anspruch genommen werden. Abweichend gilt als Vorhabensbeginn der Beginn der Bauarbeiten vor Ort, wenn vor Abschluss eines der Ausführung zuzurechennden Liefer- und Leistungsvertrages ein dokumentiertes Beratungsgespräch (z. B. mit der SAB) stattfand. 

Neben den Kreditzinsen entstehen regelmäßig Kosten für die Bestellung von Sicherheiten (Grundpfandrechte) und für die Versicherung des Wohngebäudes. Darüber hinaus können im Einzelfall weitere Kosten entstehen, die vertraglich geregelt werden.

Es besteht nach Geldwäschegesetz eine Identifizierungspflicht. Sie können sich unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses bei einem Mitarbeitenden der SAB oder per POSTIDENT unter Nutzung des Coupons in einer Filiale der deutschen Post oder bei zuverlässigen Dritten wie z. B. Notarinnen/Notaren mit {{Identitätsfeststellung durch zuverlässige Dritte | 60311}} identifizieren lassen.

Der Tilgungszuschuss reduziert den zurückzuzahlenden Kreditbetrag und verkürzt somit die Laufzeit des Kredits. 

Eine vorzeitige Rückzahlung des gesamten Kredits vor Ablauf der ersten Sollzinsbindung ist unter Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung möglich. Teilrückzahlungen sind ausgeschlossen.