Seniorengerecht Umbauen
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Überblick
Wir unterstützen Sie beim Umbau Ihres Mietwohnraums, in seniorengerechten Mietwohnraum.
Informieren Sie sich hier zu unserem Förderangebot für Umbaumaßnahmen für Senioren an Ihrem Mietwohnraum.
Mit dem Programm des Freistaates Sachsen „Seniorengerecht Umbauen“ werden Eigentümer von Mietwohnraum bei der Finanzierung von baulichen Maßnahmen unterstützt, um die Nutzung des Wohnraums an den besonderen Bedarf von älteren Menschen anzupassen.
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Die Zuwendung stammt aus Steuermitteln. Diese Steuermittel werden auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushaltes zur Verfügung gestellt.
Wer wird gefördert
Der Eigentümer des Grundstücks mit dem Wohngebäude sowie der Erbbauberechtigte an einem Grundstück mit Wohngebäude, in dem der umzubauende Mietwohnraum gelegen ist.
Was wird gefördert
Mit der Förderung werden Umbaumaßnahmen im bestehenden Mietwohnraum und am Umfeld und Zugang gefördert, z.B.:
Mindeststandard - alle genannten Maßnahmen müssen in der jeweiligen Mietwohnung umgesetzt werden (Ziff. II Nr. 1 RL SeBau):
- Schwellenfreiheit in der Mietwohnung
- Bad mit bodengleicher Dusche bzw. Dusche mit max. 5 cm Kantenhöhe
- Lichte Durchgangsbreite aller Türen inkl. Wohnungseingangstür von mindestens 82 cm
- Bewegungsflächen in Küche und Bad für Rollatoren mit einem Radius von 60 Zentimetern vor Möbeln und Sanitärobjekten
- Barrierefreier Zugang der geförderten Mietwohnung ab öffentlichem Verkehrsraum (innere Erschließung über vorhandenen Aufzug oder die Errichtung eines Aufzuges)
- Orientierungsunterstützende Treppen- und Flurgestaltung
Zusatzmaßnahmen Einbruchschutz und Sensorik (Ziff. II Nr. 2a RL SeBau) z.B.
- Maßnahmen des Einbruchschutzes
- an Fenstern und Fenstertüren im EG
- Einbau von Nachrüstsystemen für Wohnungseingangstüren
- Einbau von Bewegungsmeldern für Licht, Funkschaltern, schaltbare Steckdosen
- Maßnahmen Sensorik, Aktorik (Alles-aus-Funktion, Herdabschaltung, Wassermelder/Wasserabschalter)
- Herstellung der schwellenlosen Erreichbarkeit des Freisitzes
Zusatzmaßnahmen Umfeld und Zugang, nur gefördert, wenn 50% der Wohnungen im Gebäude gemäß Mindeststandard umgebaut sind (Ziff. II Nr. 2b RL SeBau) z.B.
- Maßnahmen im Umfeld und Zugang der Mietwohnungen, wie Neu- oder Umbau von Aufzügen und die Errichtung von abschließbaren Abstellmöglichkeiten für die Unterbringung von Fahrrädern, Rollatoren und E-Scootern einschließlich Lademöglichkeiten
Voraussetzungen
Der umzubauende Mietwohnraum muss sich in einem Wohngebäude mit mehr als zwei Mietwohnungen befinden. Der Wohnraum darf nicht dem Anwendungsbereich des Sächsischen Betreuungs- und Wohnqualitätsgesetz vom 12. Juli 2012 (GVBl. S. 397) unterfallen.
Die Fertigstellung des Wohngebäudes, in dem die umzubauenden Wohnungen gelegen sind, muss mehr als 10 Jahre zurückliegen.
Der umzubauende Wohnraum darf folgende Wohnflächen nicht überschreiten:
- 1-Zimmer-Wohnung 45 qm
- 2-Zimmer-Wohnung 60 qm
- 3-Zimmer-Wohnung 75 qm
- 4-Zimmer-Wohnung 85 qm
Zur Wohnfläche zählen alle Nebenräume.
Das Wohngebäude, in dem die umzubauenden Wohnungen belegen sind, darf kein Gebäude im Sinne von § 2 Abs. 4 Nr. 9 der Sächsischen Bauordnung sein.
Konditionen
Ablauf / Verfahren
Zuständige Stelle
Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB). Der Antrag ist unter Verwendung des entsprechenden Antragsformulars, des Berechnungstools und der im Antrag benannten zusätzlichen Unterlagen bei der SAB einzureichen.
Frist / Dauer
Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens bei der SAB zu stellen.
Ein Vorhaben gilt als begonnen, wenn der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- und Leistungsvertrages erfolgt ist. Ein Bauvertrag darf daher noch nicht oder nur mit einem entsprechenden Rücktrittsrecht, für den Fall, dass die Fördermittel nicht gewährt werden, unterzeichnet worden sein. Planungsleistungen gelten nicht als Baubeginn.
Rechtsgrundlagen / Infoblätter
Kosten
Es fallen keine Kosten bzw. Gebühren bei der Sächsischen Aufbaubank - Förderbank - an.
Formulare / Downloads
Antragstellung
SeBau_Antrag
64235
SeBau_Antrag_Anlage 1_Ermittlung Förderhöhe
64235-1
SeBau_Antrag_Anlage 2_Bestätigung Architekt/Fachplaner
64235-2
Datenschutzhinweise für Kunden / Interessenten (DSGVO)
64005
Anzeige eines Zeichnungsbefugten (Unterschriftenprobe)_ausschließlich Zuschuss
61547-1
Mittelabruf
SeBau_Auszahlungsantrag
64237
Verwendungsnachweis
SeBau_Verwendungsnachweis
64238
Verwendungsnachweis _Rechnungsaufstellung
61249
Einholung von Vergleichsangeboten_Dokumentation
64029-1
Kontakt
Servicecenter
Mo - Do: 8 - 18 Uhr, Fr: 8 - 15 Uhr
0351 4910 - 4920
0351 4910 - 21015