UI Components

Wohneigentum ländlicher Raum

Erwerb, Bau oder Sanierung von selbstgenutztem Wohneigentum im ländlichen Raum

KONTAKT

Servicehotline Wohnungsbau

Montag: 9:00 - 16:00 Uhr, Dienstag: 9:00 - 18:00 Uhr, Mittwoch: 9:00 - 13:00 Uhr, Donnerstag: 9:00 - 18:00 Uhr, Freitag: 9:00 - 16:00 Uhr (Hinweis: Täglich außer mittwochs telefonfreie Zeit von 12:00 - 13:00 Uhr)
0351-4910-4920
0351 4910-1015
E-Mail

Wichtige Hinweise

Das Programm Wohneigentum ländlicher Raum kann über das SAB-Förderportal beantragt werden.  
 
Mit dem Landesprogramm „Förderung Wohneigentum ländlicher Raum“ unterstützen wir Sie beim Erwerb oder dem Bau von selbstgenutztem Wohneigentum um Ihnen den Traum Ihrer eigenen 4 Wände zu ermöglichen.

Sie besitzen bereits eine Immobilie im ländlichen Raum und wollen diese modernisieren, instand setzen, umbauen oder erweitern, auch dann sind Sie bei der SAB richtig und können von dieser Förderung profitieren.

Mit einem attraktiven Sollzinssatz sowie einer Zinsfestschreibung von bis zu 25 Jahren mit gleichbleibenden Raten,  bietet Ihnen dieses Programm eine hohe Planungssicherheit
 

Was bietet mir das Förderprogramm?

  • Darlehen für Personen , welche selbstgenutztes Wohneigentum errichten, erwerben, umbauen,
    erweitern oder sanieren möchten. 
  • Förderkredit bis zu 80.000 EUR
  • Sollzins von 0,95 % p. a. fest über 25 Jahre bei Kauf und Neubau oder über 10 bzw. 15 Jahre bei Sanierung
  • gut kombinierbar mit weiteren Förderprodukten z. B dem KfW-Wohneigentumsprogramm oder dem BEG Wohngebäude Kredit Effizienzhaus

  • Erwerb von Wohneigentum
  • Erwerb von Wohneigentum und ggf. damit zusammenhängende Modernisierungsmaßnahmen
  • Bau von Wohneigentum
  • Sanierung von selbstgenutzten Bestandsimmobilien
  • Förderung von Mietwohnraum ist ausgeschlossen
  • Suchen Sie Inspirationen? Lernen Sie mit dem KfW-Sanierungsrechner passende Maßnahmen für Ihre Immobilie kennen.

  • Erwerberinnen und Erwerber oder Bauherrinnen und Bauherren, die sich Wohneigentum zur Eigennutzung schaffen wollen
  • der Erwerber oder die Erwerberin eines Grundstücks, auf welchem Wohnraum durch Umbau geschaffen werden soll
  • Immobilieneigentümerinnen oder Immobilieneigentümer, die Ihre selbstgenutzte Immobilie zeitgerecht sanieren möchten

  • Das selbstgenutzte Wohneigentum muss im ländlichen Raum gelegen sein. Ländlicher Raum im Sinne dieser Richtlinie ist das Gebiet des Freistaates Sachsen mit Ausnahme der Gebiete der Kreisfreien Städte Chemnitz, Dresden und Leipzig.
  • das private und frei verfügbare Vermögen der Antragsteller reicht zur Finanzierung des Bauvorhabens nicht aus
  • Der Zuwendungsempfänger muss das Wohneigentum innerhalb der Darlehenslaufzeit selbst nutzen
    (Zweckbindungsfrist).
  • das Haushaltseinkommen liegt unter den folgenden Einkommensgrenzen:
    • bei Alleinstehenden 60.000 EUR
    • bei Ehegatten und Lebenspartnerschaften 100.000 EUR 
    • Der Betrag erhöht sich für jedes Kind um 10.000 EUR für das der Antragsteller Kindergeld erhält und das Kind im Haushalt wohnt.
    • Maßgeblich für die Feststellung der Höhe der Einkünfte ist der Einkommensteuerbescheid für das vorletzte Jahr vor der Antragstellung
  • 20 % der Gesamtkosten sind grundsätzlich aus Eigenmitteln zu finanzieren
  • das Vorhaben darf erst nach Zusage der Förderdarlehen begonnen werden
  • Eine Förderung zur  Errichtung von Wohnraum, der Erwerb von bestehendem Wohnraum sowie
    der Umbau von Nichtwohnraum in Wohnraum setzt, gemäß Ziffer II Nummer 1 der Richtlinie,  die Inanspruchnahme eines KfW-Wohnraumförderdarlehens in Höhe von 50 000 Euro voraus.

 Zinsen, Laufzeit und Tilgung

Bei Kauf, Neubau:
 
  • Sollzins: 1. bis 25. Jahr: 0,95 % p. a. 
  • Laufzeit: 25 Jahre
  • Tilgung:
    • in gleichmäßigen Raten nach Ablauf von zwei Tilgungsfreijahre
 
Bei Sanierung/Erweiterung:
 
  • Sollzins: 1. bis 15. Jahr: 0,95% p.a.
  • Laufzeit: 10 oder 15 Jahre
  • Tilgung: 
    • in gleichmäßigen Raten ohne Tilgungsfreijahre
    • jährliches Sondertilgungsrecht 
  • Informieren Sie sich über unsere aktuellen Zinskonditionen zur Immobilienfinanzierung.  

 

Kredithöhe und Auszahlung

Kredithöhe für Neubau, Kauf, Umbau:
 
  • mind. 10.000 EUR bis max. 80.000 EUR 
Kredithöhe für Sanierung/ Erweiterung:
 
  • mind. 8.000 EUR bis max. 40.000 EUR 
 
Auszahlung:
 
  • zu 100% der Darlehenssumme
  • Bei Neubau / Erwerb / Umbau: 
    • nach Baufortschritt in bis zu fünf Teilbeiträgen, die nicht weniger als 5.000 EUR betragen sollen oder nach Abschluss der Maßnahme.
  • Bei Sanierung / Erweiterung: 
    • regelmäßig in zwei gleich hohen Raten (Schlussrate erst nach Abschluss der Baumaßnahmen) 
 

Verwendungsnachweis

  • ist mit Beantragung der Schlussauszahlung zu erbringen

 

Sicherheiten

  • für Kredite ab 50.000 EUR ist die Eintragung einer Grundschuld im Grundbuch erforderlich  

Nutzen Sie im ersten Schritt die Fördermittelberatung der SAB in Chemnitz, Dresden oder Leipzig. 
Unsere Baufinanzierung setzt sich aus mehreren Förderbausteinen zusammen. Nutzen Sie für die Kalkulation Ihrer Immobilienfinanzierung unseren Produktfinder - Baufinanzierung und lassen Sie sich ein unverbindliches Finanzierungsangebot erstellen.

Wenn Sie bereits wissen, welche Förderprodukte Sie zur Finanzierung benötigen, können Sie über unser Förderportal direkt online einen Antrag stellen.

Hinweise zur elektronischen Antragstellung:

Schritt 1
  • Gehen Sie zur  Antragstellung - Baufinanzierung 
  • Registrieren Sie sich als Interessent:in
  • Melden Sie sich alternativ direkt im  SAB-Förderportal an, wenn Sie bereits eine vorhandene Nutzerkennung im Zusammenhang mit der Anforderung eines unverbindlichen Finanzierungsangebotes erhalten haben und starten Sie den Antrag aus Ihrem vorhandenem Vorhaben (die Angaben aus Ihrer Voranfrage werden in den Antrag übernommen)

Schritt 2
  • Füllen Sie den Antrag online vollständig aus 
  • Übermitteln Sie den elektronischen Antrag
  • Sie erhalten von uns eine E-Mail, die Ihren Antrag und alle Ihre gespeicherten Angaben zusammenfasst

Schritt 3
  • Drucken Sie den Antrag aus und unterschreiben diesen rechtsverbindlich 
  • Stellen Sie die benötigten Anlagen / Unterlagen entsprechend der "Checkliste" zusammen
  • Wählen Sie in der Förderportal-Übersicht über die Kachel "Vorhaben" Ihr Vorhaben aus
  • Klicken Sie anschließend auf "Aufgaben" und starten dort die Aktion "Mitteilung versenden/Unterlagen hochladen"
  • Laden Sie den unterschriebenen Antrag sowie weitere Anlagen / Unterlagen hoch und reichen Sie diese mit "Übermitteln" ein

Für die Auszahlung und Verwendungsnachweisführung nutzen Sie bitte die verlinkten Formulare.

{{Wohneigentum ländlicher Raum_Merkblatt Sächsisches Förderdarlehen | 68901}}

{{GWG und Abgabenordnung_Infoblatt | 65222}}

​​​​​​​{{Feststellung des wirtschaftlich Berechtigten | 65222-1}}

{{Datenschutzhinweise für Kunden / Interessenten (DSGVO) | 64005}}

{{SCHUFA-Information | 0095}}

{{Wohnungsbau selbstgenutzte Förderobjekte_Auszahlungsantrag_Bautenstandsbestätigung | 62301}}

{{Wohnungsbau selbstgenutzte Förderobjekte_Verwendungsnachweis | 62300}}
61249x Darlehen_Verwendungsnachweis _Rechnungsaufstellung - sab.sachsen.de