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Programm zur Förderung von Clustern und Netzwerken der Wirtschaft im Freistaat Sachsen (RL Clusterförderung)

Zuschuss für Netzwerktätigkeiten und Innovationscluster zur Unterstützung der regionalen und überregionalen Zusammenarbeit zwischen Unternehmen, wirtschaftsnahen Einrichtungen sowie Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen

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VDI | VDE | IT

Dr. Oliver Ziegler

Tel. Dresden: 0351 486797-22
030 310078-203
030 310078-376
Oliver.Ziegler@vdivde-it.de

Aktuelle Hinweise zur Bearbeitung der Förderanträge

  • Vorhaben von Trägern von neuen und bestehenden Kooperationsnetzwerken und Innovationsclustern, die zum Ziel haben, neue Märkte zu erschließen, neue Technologien zur Anwendung zu bringen und die strategische Zusammenarbeit, insbesondere auch branchen- oder länderübergreifend, zu vertiefen

Kooperationsnetzwerke: 
 
  • Personal- und Sachausgaben des Netzwerkmanagements, die beim Träger des Netzwerks für den Aufbau überbetrieblicher Strukturen, die Weiterentwicklung des strategischen Netzwerkkonzepts, die Sensibilisierung der Netzwerkteilnehmer für neue Trends, sich ändernde Marktanforderungen und Innovationspotentiale, die Organisation von z. B. Foren, Workshops zum Wissensaustausch sowie Werbemaßnahmen anfallen

Innovationscluster: 
 
  • Personal und Sachausgaben des Netzwerkmanagements, die beim Träger des Netzwerks zur Betreuung des Innovationsclusters, Werbemaßnahmen sowie für die Verwaltung der Einrichtungen des Innovationsclusters, die Organisation von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen, Workshops und Konferenzen zum Wissensaustausch, die Vernetzung und die transnationale Zusammenarbeit anfallen
  • Ausgaben für Investitionen in durch den Träger beschaffte und gehaltene materielle und immaterielle Vermögensgegenstände (ohne bauliche Investitionen)

  • Träger von Kooperationsnetzwerken und Innovationsclustern als Zusammenschlüsse oder Vereinigungen von mindestens fünf Partnern, davon mindestens drei KMU (kleine und mittlere Unternehmen) mit Sitz oder Betriebsstätte im Freistaat Sachsen sowie weiteren Partnern (zum Beispiel Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Kammern und Verbände)

  • Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss, unter Einsatz eines angemessenen Eigenanteils des Projektträgers, gesichert sein.
  • Die Förderung von Innovationsclustern erfolgt aufgrund von Wettbewerbsaufrufen, die das Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr veröffentlicht. 

  • Die Förderung wird im Rahmen einer Projektförderung als Anteilfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt.
  • Die Höhe der Zuwendung für Kooperationsnetzwerke beträgt bis zu 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben; insgesamt höchstens 200.000 EUR pro Netzwerk (neu initiierte Netzwerke) beziehungsweise pro Projekt (bestehende Netzwerke) in einem Zeitraum von drei Steuerjahren.
  • Die Höhe der Zuwendung für Innovationscluster beträgt bis zu 55 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, insgesamt höchstens 5 Mio. EUR in einem Zeitraum von max. 10 Jahren. Unter besonderen Voraussetzungen kann die Zuwendung ausnahmsweise bis zu 7,5 Mio. EUR betragen. 

  • Bitte reichen Sie Ihren Antrag auf Förderung unter Verwendung der vorgegebenen Antragsformulare schriftlich bei der Sächsischen Aufbaubank - Förderbank - (SAB) ein.
  • Im Anschluss erhalten Sie eine Bestätigung zum Eingang Ihres Antrages mit der Angabe Ihrer Antragsnummer. In diesem Schreiben informieren wir Sie auch, wann Sie mit Ihrem Vorhaben beginnen dürfen.
  • Bitte beachten Sie, dass Sie mit Ihrem Vorhaben erst zu dem Zeitpunkt beginnen dürfen, den wir Ihnen in der Eingangsbestätigung mitteilen. Wenn Sie mit Ihrem Vorhaben vorher beginnen, ist die Förderung Ihres Vorhabens nicht mehr möglich. Als Vorhabensbeginn gilt jede Maßnahme, mit der der Antragsteller zeigt, dass er unabhängig von der Förderung zur Durchführung des Vorhabens entschlossen ist, wie z. B. eine verbindliche Anmeldung, ein Vertragsabschluss oder die An- und Bezahlung einer Rechnung.
  • Für die fachliche Bewertung eines geplanten Vorhabens ist der VDI/VDE/IT zuständig.
  • Die Förderung von Innovationsclustern erfolgt aufgrund von Wettbewerbsaufrufen, die das Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr veröffentlicht. Die Förderaufrufe enthalten Fristen und Verfahrensfestlegungen. 

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​​​​​​​{{Unterschriftenblatt_Bankvollmacht | 64663}}

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