Innovationsunterstützende Maßnahmen
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Überblick
Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Hochschulen und Forschungseinrichtungen, die Berufsakademie Sachsen, Kammern, Verbände, freiberufliche Ingenieure sowie sonstige Technologiemittler können Zuwendungen mit dem Ziel erhalten, einen Beitrag zu leisten, mehr technologisches Wissen in KMU zu bringen, Forschungs- und Entwicklungsergebnisse schneller in erfolgreiche Innovationen umzusetzen, Know-how auszutauschen und die Zahl FuE betreibender Unternehmen in Sachsen zu erhöhen.
Die Vorhaben dürfen erst nach Entscheidung der SAB über das Vorhaben begonnen werden.
Gegenstand der Förderung sind innovationsunterstützende Maßnahmen mit innovativem Charakter, wie z.B.
- Etablierung von Kommunikationsplattformen,
- Veranstaltung von Wettbewerben einschließlich der Vergabe von Preisen,
- Unterstützung der Beteiligung an nationalen oder internationalen Wettbewerben,
- Unterstützung von Prozess- und Organisationsinnovationen,
- Inanspruchnahme von Innovationsberatungsdiensten,
- innovationsunterstützende Dienstleistungen für KMU,
- vorbereitende Studien, die zur Erfüllung des Zuwendungszwecks beitragen, sowie
- weitere innovative Maßnahmen.
Folgende Ausgaben bzw. Kosten sind förderfähig:
- Personal
- bei Abrechnung auf Ausgabenbasis: Investitionen für ausschließlich vorhabenspezifische Instrumente und Ausrüstungen (keine Baumaßnahmen), soweit und solange sie für das Vorhaben genutzt werden
- bei Abrechnung auf Kostenbasis: Kosten für Abschreibungen auf vorhabenspezifische Instrumente und Ausrüstungen, soweit und solange sie für das Vorhaben genutzt werden
- Auftragsforschung, Wissen von Dritten direkt oder in Lizenz erworbenen Patenten
- Erlangung, Weiterentwicklung und Verteidigung von Patenten
- Inanspruchnahme von Innovationsberatungsdiensten und innovationsunterstützenden Dienstleistungen
- Fremdleistungen, die zur Umsetzung des Projekts unmittelbar erforderlich sind,
- Material
- Preisgelder und Prämien
- Anfertigung einer Studie
Wer wird gefördert
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Hochschulen und Forschungseinrichtungen, die Berufsakademie Sachsen, Kammern, Verbände, freiberufliche Ingenieure sowie sonstige Technologiemittler und Unternehmen, wenn das geförderte Projekt geeignet ist, die Innovationskraft von KMU in Sachsen zu verbessern.
Was wird gefördert
Gefördert wird die Durchführung innovationsunterstützender Maßnahmen mit innovativem Charakter für sächsische Unternehmen und die sächsische Wirtschaft.
Voraussetzungen
- Antragsteller ist ein KMU: Vorhabens- und Finanzierungskonzept, das die wesentlichen Elemente der Maßnahme und ihre angestrebten Auswirkungen auf die Innovationsstärke des Antragstellers bzw. die beteiligten KMU beschreibt
- Antragsteller ist kein KMU: Projektaktivitäten der übrigen Antragsteller (Hochschulen und Forschungseinrichtungen, die Berufsakademie Sachsen, Kammern, Verbände, freiberufliche Ingenieure sowie sonstige Technologiemittler und Unternehmen) müssen vorbereitende Studien betreffen oder einer größeren Anzahl von KMU mit Sitz in Sachsen dienlich sein (min. zehn KMU)
Konditionen
Ablauf/Verfahren
Zuständige Stelle
Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB). Der Antrag ist unter Verwendung der entsprechenden Antragsformulare schriftlich bei der SAB einzureichen.
Verfahrensablauf
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.
1. Verfahrensstufe: Einreichung der Projektskizze und Bewertung der Förderwürdigkeit
Die Antragsteller können jederzeit Projektskizzen bei der SAB einreichen. Details zu Inhalt und Form befinden sich im entsprechenden Formular Projektskizze (VD 61563). Die SAB trifft in Abstimmung mit dem Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zunächst eine Vorauswahl anhand der eingereichten Projektskizzen. Die Skizzen werden insbesondere nach der innovations- und technologiepolitischen Bedeutung des Themas für die sächsische Wirtschaft und den Freistaat Sachsen beurteilt. Die SAB behält sich vor, einzelne Interessenten zur Präsentation ihrer Vorschläge einzuladen. Die SAB teilt das Auswahlergebnis schriftlich mit.
2. Verfahrensstufe: Einreichung des Förderantrags und Entscheidung über Gewährung der Zuwendung
Bei positiv bewerteter Projektskizze fordert die SAB den Interessenten dazu auf, einen förmlichen Förderantrag (VD 63529) vorzulegen. Über diesen entscheidet die SAB nach Maßgabe der Richtlinie. Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt nach Rechnungslegung und nach Prüfung des Verwendungsnachweises.
Zu ausgewählten Themen kann das Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) Aufrufe zur Einreichung von Projektskizzen veröffentlichen. Entsprechende Aufrufe finden Sie im Sächsischen Amtsblatt und hier.
Rechtsgrundlagen/Infoblätter
Formulare/Downloads
Bestimmungen
Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)
Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung auf Kostenbasis (ANBest-P-Kosten)
Antragstellung
InnoVAM_Projektskizze
61563
InnoVAM_Antrag (AZA)
63529
Anzeige eines Zeichnungsbefugten (Unterschriftenprobe)_ausschließlich Zuschuss
61547-1
Datenschutzhinweise für Kunden / Interessenten (DSGVO)
64005
De-minimis_Antrag_Erklärung
60381
KMU-Informationsblatt
60300
KMU-Bewertung
60314
KMU-Bewertung_Anlage 1
60314-1
Erklärung Antrag_kein Unternehmen in Schwierigkeiten
61369
Weitere Unterlagen gemäß Seite 3 des Antragsformulars
Auszahlung/Verwendungsnachweis
InnoVAM_Auza_VN (AZA)
63530
Belegliste_verkürzt
61388
Belegprüfung-Zusammenstellung von Originalbelegen (ANBest-P)_Hinweise
60870
Belegprüfung-Zusammenstellung von Originalbelegen (Selbstkostenabrechnung)_Hinweise
60871
Tätigkeitsnachweis Personal_Stundennachweis
60607
Tätigkeitsnachweis - Stellenförderung
60609
Hinweis:
Weitere erforderliche Unterlagen, insbesondere zur Verwendungsnachweisführung, werden Ihnen an dieser Stelle zur Verfügung gestellt.
Kontakt
Servicecenter
Mo - Do: 8:00 - 18:00 Uhr, Fr: 8:00 - 15:00 Uhr
0351 4910-4910
0351 4910-21015