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Innovationsveranstaltungen

Zuschuss für Maßnahmen zur internationalen Vernetzung

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Was bietet mir das Förderprogramm?

  • Zuschuss bis zu 60.000 EUR für Veranstaltungsformate zur Stärkung der Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der sächsischen Wirtschaft

  • Durchführung und Vorbereitung nationaler und internationaler Veranstaltungsformate, um die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der sächsischen Wirtschaft zu stärken
  • Es werden Zuwendungen für Veranstaltungen in Sachsen gewährt, die den sächsischen Unternehmen den Zugang zu nationalen und internationalen Kapitalgeber:innen erleichtern und nationale und internationale Kapitalgeber:innen auf den Freistaat Sachsen aufmerksam machen sollen.

    Zuwendungen für internationale Veranstaltungen dienen außerdem dem Zweck, die Sichtbarkeit des Technologiestandorts Sachsen zu erhöhen.
  • Gegenstand der Förderung sind innovations- und technologiepolitisch bedeutsame Veranstaltungsformate wie Workshops, Kooperationsforen, internationale Fachkongresse, mehrtägige Fachsymposien und andere geeignete Veranstaltungen, die der Stärkung der Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der sächsischen Wirtschaft dienen.

    Folgende Ausgaben bzw. Kosten sind förderfähig:
    Personalausgaben/-kosten zur Erstellung der Feinkonzeption, für Organisation, Umsetzung und Dokumentation von Veranstaltungen
    Sachausgaben/-kosten zur Erstellung der Feinkonzeption, für Organisation, Umsetzung und Dokumentation von Veranstaltungen
  • Eine Förderung entfällt, wenn für dasselbe Vorhaben vom Antragsteller:innen die zuwendungsfähigen Ausgaben mit öffentlichen Mitteln aus anderen Programmen in Anspruch genommen werden.

  • Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen, Industrieforschungseinrichtungen, Verbände und sonstige Organisationen der Wirtschaft

  • innovations- und technologiepolitische Relevanz des Themas der Veranstaltung für die sächsische Wirtschaft und den Freistaat Sachsen
  • Durchführung der Veranstaltung erfolgt in Sachsen
  • Reduzierung des Zuschussbedarfs durch die Einnahmen des Zuwendungsempfänger:innen (Teilnahmegebühren, Sponsoring etc.)

Art

  • Zuschuss / Anteilsfinanzierung
     

Höhe / Maximalbetrag

  • Zuschuss zu den förderfähigen Projektausgaben/-kosten grundsätzlich als Anteilfinanzierung von bis zu 50 %, jedoch maximal in Höhe der nicht durch anderweitige Einnahmen des Veranstalters abgedeckten Ausgaben/Kosten, dabei höchstens in Höhe von 60.000 EUR pro Veranstaltung
  • Bei internationalen Veranstaltungen sind Ausnahmen von der zuvor genannten Regelung zulässig, soweit dies zur Durchführung der Veranstaltung in Sachsen erforderlich ist.
  • Die Förderung von Veranstaltungen eines Antragsteller:innen mit wiederkehrendem oder inhaltlich vergleichbarem Veranstaltungsformat kann stufenweise ausgestaltet werden.
 

1. Verfahrensstufe: Einreichung der Projektskizze und Bewertung der Förderwürdigkeit
 
  • Die Antragsteller:innen können jederzeit Projektskizzen bei der SAB einreichen. Details zu Inhalt und Form befinden sich im entsprechenden Formular Projektskizze (VD 61563). Die SAB trifft in Abstimmung mit dem Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) zunächst eine Vorauswahl anhand der eingereichten Projektskizzen. Die Skizzen werden insbesondere nach dem Bezug zur Richtlinie und der innovations- und technologiepolitischen Bedeutung des Veranstaltungsthemas für die sächsische Wirtschaft und den Freistaat Sachsen beurteilt. Die SAB behält sich vor, einzelne Interessent:innen zur Präsentation ihrer Vorschläge einzuladen. Die SAB teilt das Auswahlergebnis schriftlich mit.

2. Verfahrensstufe: Einreichung des Förderantrags und Entscheidung über Gewährung der Zuwendung
 
  • Bei positiv bewerteter Projektskizze fordert die SAB den Interessent:innen dazu auf, einen förmlichen Förderantrag (VD 63529) vorzulegen. Über diesen entscheidet die SAB nach Maßgabe der Richtlinie. Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt nach Rechnungslegung und nach Prüfung des Verwendungsnachweises.
  • Die Vorhaben dürfen erst nach Entscheidung der SAB über das Vorhaben begonnen werden.
  • Grundsätzlich sollte die Projektskizze mindestens 6 Monate vor dem Veranstaltungstermin bei der SAB eingereicht werden.

{{Datenschutzhinweise für Kunden / Interessenten (DSGVO) | 64005}}

{{KMU-Informationsblatt | 60300}}

​​​​​​​{{Belegprüfung-Zusammenstellung von Originalbelegen (ANBest-P)_Hinweise | 60870}}

{{Belegprüfung-Zusammenstellung von Originalbelegen (Selbstkostenabrechnung)_Hinweise | 60871}}

{{InnoVAM_Projektskizze | 61563}}

{{InnoVAM_Antrag (AZA) | 63529}}

​​​​​​​{{Anzeige eines Zeichnungsbefugten (Unterschriftenprobe)_ausschließlich Zuschuss | 61547-1}}

{{De-minimis_Antrag_Erklärung | 60381}}

{{KMU-Bewertung | 60314}}
​​​​​​​​​​​​​​
​​​​​​​{{KMU-Bewertung_Anlage 1 | 60314-1}}

{{Erklärung Antrag_kein Unternehmen in Schwierigkeiten | 61369}}

​​​​​​​weitere Unterlagen gemäß Seite 3 des Antragsformulars

{{InnoVAM_Auza_VN (AZA) | 63530}}

{{Belegliste_verkürzt | 61388}}

{{Tätigkeitsnachweis Personal_Stundennachweis | 60607}}

{{Tätigkeitsnachweis - Stellenförderung | 60609}}

Weitere erforderliche Unterlagen, insbesondere zur Verwendungsnachweisführung, werden Ihnen an dieser Stelle zur Verfügung gestellt.

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Weitere erforderliche Unterlagen, insbesondere zur Verwendungsnachweisführung, werden Ihnen an dieser Stelle zur Verfügung gestellt.