Innovationsveranstaltungen
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Überblick
Allgemeine Informationen
Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen, Industrieforschungseinrichtungen, Verbände und sonstige Organisationen der Wirtschaft können Zuwendungen mit dem Ziel erhalten, einen Beitrag zur nationalen und internationalen Vernetzung zu leisten und die Ingangsetzung des gegenseitigen Informations- und Wissensaustausches zu aktuellen wissenschaftlichen, wirtschaftlichen und technischen Entwicklungen zwischen Wissenschaft und Wirtschaft und der Wirtschaft untereinander zu fördern.
Ferner werden Zuwendungen für Veranstaltungen in Sachsen gewährt, die den sächsischen Unternehmen den Zugang zu nationalen und internationalen Kapitalgebern erleichtern und nationale und internationale Kapitalgeber auf den Freistaat Sachsen aufmerksam machen sollen.
Zuwendungen für internationale Veranstaltungen dienen außerdem dem Zweck, die Sichtbarkeit des Technologiestandorts Sachsen zu erhöhen.
Die Vorhaben dürfen erst nach Entscheidung der SAB über das Vorhaben begonnen werden.
Grundsätzlich sollte die Projektskizze mindestens 6 Monate vor dem Veranstaltungstermin bei der SAB eingereicht werden.
Gegenstand der Förderung sind innovations- und technologiepolitisch bedeutsame Veranstaltungsformate wie Workshops, Kooperationsforen, internationale Fachkongresse, mehrtägige Fachsymposien und andere geeignete Veranstaltungen, die der Stärkung der Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der sächsischen Wirtschaft dienen.
Folgende Ausgaben bzw. Kosten sind förderfähig:
- Personalausgaben/-kosten zur Erstellung der Feinkonzeption, für Organisation, Umsetzung und Dokumentation von Veranstaltungen
- Sachausgaben/-kosten zur Erstellung der Feinkonzeption, für Organisation, Umsetzung und Dokumentation von Veranstaltungen
Wer wird gefördert
Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen, Industrieforschungseinrichtungen, Verbände und sonstige Organisationen der Wirtschaft
Was wird gefördert
Gefördert werden die Durchführung und Vorbereitung nationaler und internationaler Veranstaltungsformate zur Stärkung der Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der sächsischen Wirtschaft.
Voraussetzungen
- innovations- und technologiepolitische Relevanz des Themas der Veranstaltung für die sächsische Wirtschaft und den Freistaat Sachsen
- Durchführung der Veranstaltung erfolgt in Sachsen
- Reduzierung des Zuschussbedarfs durch die Einnahmen des Zuwendungsempfängers (Teilnahmegebühren, Sponsoring etc.)
Konditionen
Ablauf/Verfahren
Zuständige Stelle
Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB).
Verfahrensablauf
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.
1. Verfahrensstufe: Einreichung der Projektskizze und Bewertung der Förderwürdigkeit
Die Antragsteller können jederzeit Projektskizzen bei der SAB einreichen. Details zu Inhalt und Form befinden sich im entsprechenden Formular Projektskizze (VD 61563). Die SAB trifft in Abstimmung mit dem Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zunächst eine Vorauswahl anhand der eingereichten Projektskizzen. Die Skizzen werden insbesondere nach dem Bezug zur Richtlinie und der innovations- und technologiepolitischen Bedeutung des Veranstaltungsthemas für die sächsische Wirtschaft und den Freistaat Sachsen beurteilt. Die SAB behält sich vor, einzelne Interessenten zur Präsentation ihrer Vorschläge einzuladen. Die SAB teilt das Auswahlergebnis schriftlich mit.
2. Verfahrensstufe: Einreichung des Förderantrags und Entscheidung über Gewährung der Zuwendung
Bei positiv bewerteter Projektskizze fordert die SAB den Interessenten dazu auf, einen förmlichen Förderantrag (VD 63529) vorzulegen. Über diesen entscheidet die SAB nach Maßgabe der Richtlinie. Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt nach Rechnungslegung und nach Prüfung des Verwendungsnachweises.
Rechtsgrundlagen/Infoblätter
Formulare/Downloads
Laden Sie sich die benötigen Antragsunterlagen für Ihr Förderprogramm hier herunter. Alternativ können Sie die Formulare direkt online ausfüllen: Über die Speicherfunktion können Sie Ihren Antrag jederzeit zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt weiterbearbeiten.
Bestimmungen
- Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)
- Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung auf Kostenbasis (ANBest-P-Kosten)
Antragstellung
- InnoVAM_Projektskizze
61563 - InnoVAM_Antrag (AZA)
63529 - Anzeige eines Zeichnungsbefugten (Unterschriftenprobe)_ausschließlich Zuschuss
61547-1 - Datenschutzhinweise für Kunden / Interessenten (DSGVO)
64005 - De-minimis_Antrag_Erklärung
60381 - KMU-Informationsblatt
60300 - KMU-Bewertung
60314 - KMU-Bewertung_Anlage 1
60314-1 - Erklärung Antrag_kein Unternehmen in Schwierigkeiten
61369 - weitere Unterlagen gemäß Seite 3 des Antragsformulars
Auszahlung/Verwendungsnachweis
- InnoVAM_Auza_VN (AZA)
63530 - Belegliste_verkürzt
61388 - Belegprüfung-Zusammenstellung von Originalbelegen (ANBest-P)_Hinweise
60870 - Belegprüfung-Zusammenstellung von Originalbelegen (Selbstkostenabrechnung)_Hinweise
60871 - Tätigkeitsnachweis Personal_Stundennachweis
60607 - Tätigkeitsnachweis - Stellenförderung
60609
Hinweis:
Weitere erforderliche Unterlagen, insbesondere zur Verwendungsnachweisführung, werden Ihnen an dieser Stelle zur Verfügung gestellt.
Kontakt
Servicecenter
Mo - Do: 8:00 - 18:00 Uhr, Fr: 8:00 - 15:00 Uhr
0351 4910-4910
0351 4910-21015