Konsortialkredite
Überblick
Mit der Teilnahme an Konsortialfinanzierungen unterstützt die SAB Unternehmen und Gebietskörperschaften bei der Finanzierung größerer Vorhaben in Sachsen sowie im gewerblichen Bereich auch Vorhaben sächsischer Unternehmen in anderen Bundesländern.
Die Finanzierung der SAB erfolgt dabei auf Einladung einer oder mehrerer Banken im Rahmen von Bankkonsortien.
Die SAB übernimmt nicht die Konsortialführerschaft.
Wer wird gefördert
Gefördert werden Unternehmen und Gebietskörperschaften, insbesondere solche, die ESG-Kriterien berücksichtigen
Was wird gefördert
Finanziert werden schwerpunktmäßig:
- Vorhaben von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
- Soziale, kommunale aber auch überregionale Infrastrukturmaßnahmen
- Maßnahmen der Wohnungswirtschaft und des Stadtumbaus
- Investitionen in erneuerbare Energien
- Investitionen im Bereich Land- und Forstwirtschaft und des ländlichen Raums
- Maßnahmen des Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes
Voraussetzungen
Die SAB beteiligt sich als Konsortialpartner maximal bis zu einem Anteil von 49 % des gesamten Fremdkapitalbedarfs zur Finanzierung des Vorhabens.
Die SAB kann nicht größter Kreditgeber sein.
Der Kreditanteil der SAB sollte nicht wesentlich kleiner als EUR 5 Mio. sein (Ausnahmen sind möglich). Zudem kann dieser Kreditanteil grundsätzlich nicht größer sein als der Kreditanteil des größten Konsorten.
Konditionen
Ablauf/Verfahren
Verfahrensablauf
Anträge auf eine Konsortialfinanzierung sind vom Konsortialführer direkt bei der SAB zu stellen.
Die kompletten Unterlagen, die die konsortialführende Bank für die Kreditentscheidung herangezogen hat, sind der SAB zur Prüfung zur Verfügung zu stellen.