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Mittelstandsrichtlinie - Kurzberatung

Zuschuss für Projektträger bei Unterstützung von Existenzgründungen oder Unternehmensübernahmen

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Was bietet mir das Förderprogramm?

  • Förderung von Personalausgaben und Beratungskosten
  • bis zu 50 % Zuschuss zu Beratungskosten

  • Der Einsatz organisationseigener Berater zur Unterstützung begünstigter kleiner und mittlerer Unternehmen KMU als auch natürlicher Personen vor Gründung bzw. Unternehmensübernahme.

  • Förderung setzt sich zusammen aus Personalausgaben für den Berater (AG-Brutto nebst 15 % Personalgemeinkosten) und eine Verwaltungskostenpauschale in Höhe von 5 % des AG-Brutto, höchstens jedoch 3.000 EUR
  • pro Jahr können bis zu 130 Tagewerke mit bis zu 250 EUR bezuschusst werden, maximal jedoch 50 % der Beratungskosten
  • im Falle der Koförderung durch Bund oder EU erfolgt eine Förderung nur, wenn sich ein Zuschuss in Höhe von mindestens 1.000 EUR errechnet​​​

 

  • Laden Sie sich die notwendigen Formulare hier herunter. Alternativ können Sie die Formulare direkt online ausfüllen: Über die Speicherfunktion können Sie Ihre Eingaben zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt weiterbearbeiten.

{{KMU-Informationsblatt | 60300}}

{{Datenschutzhinweise für Kunden / Interessenten (DSGVO) | 64005}}
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{{MSR-Kurzberatung_Antrag | 60302}}

{{Erklärung Antrag_kein Unternehmen in Schwierigkeiten | 61369}}

​​​​​​​{{Vollmacht für Förderverfahren (Zuschüsse) | 60135}}

{{MSR-Kurzberatung_Auszahlungsantrag | 61573}}

{{MSR-Kurzberatung_Kurzbericht | 60452}}

​​​​​​​{{MSR-Kurzberatung_ kumuliertes Jahresergebnis | 60453}}

​​​​​​​​​​​​​​{{MSR-Kurzberatung_ quantitative Ergebnisse | 60454}}

{{MSR-Kurzberatung_Verwendungsnachweis | 61574}}