Markteinführung innovativer Produkte - Markteinführungsphase - MEP-Zuschuss
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Achtung:
In den Zuschuss-Programmen der sächsischen Mittelstandsrichtlinie (Digitalisierung von Geschäftsprozessen und Informationsschutz, Markteinführung innovativer Produkte sowie Messen/Außenwirtschaft) sind die EFRE-Mittel des Förderzeitraums 2014-2020 nun auch in der Übergangsregion (Dresden, Chemnitz) ausgeschöpft.
Seit dem 15.09.2021 werden aus diesem Grund keine Anträge mehr angenommen. Die bis dahin eingehenden Anträge werden weiterhin vorerst im Wartelistenprinzip erfasst. Ob und wann eine Bearbeitung erfolgt, ist abhängig von frei werdenden EFRE-Mitteln und daher unbestimmt.
Eine Antragstellung für Unternehmen in der stärker entwickelten Region (Leipzig) ist nach wie vor ausgeschlossen. Zur SER-Region zählen die Stadt und der Landkreis Leipzig, der Landkreis Nordsachsen und der Altkreis Döbeln (heute Teil des Landkreises Mittelsachsen).
Überblick
Leitfaden zu den Publizitätsvorschriften der EU für Begünstigte (PDF, 3 MB)
Flyer zur Markteinführung innovativer Produkte (PDF, 694 kB)
Mit dem Programm „Markteinführung innovativer Produkte (MEP)“ unterstützen wir KMU bei der Markteinführung von neuen oder weiterentwickelten, innovativen Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen.
Wer wird gefördert
Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz oder zu begünstigender Betriebsstätte im Freistaat Sachsen und Angehörige der Freien Berufe.
Was wird gefördert
In der Markteinführungsphase werden Projekte zur Markteinführung von neuen oder weiter entwickelten Produkten, Dienstleistungen oder Verfahren, die auf Innovationen beruhen, gefördert. Die Zuschussförderung für die Markteinführungsphase kann durch eine Darlehensförderung für die anschließende Marktbearbeitungsphase ergänzt werden.
Konditionen
Ablauf/Verfahren
Rechtsgrundlagen/Infoblätter
- Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Mittelstandsförderung (Mittelstandsrichtlinie)
- Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr mit allgemeinen Bestimmungen zur Förderung von aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) sowie dem Europäischen Sozialfonds (ESF) mitfinanzierten Vorhaben in der Förderperiode 2014 bis 2020 im Freistaat Sachsen (EFRE/ESF- Rahmenrichtlinie) vom 6. März 2020
- Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung im Bereich der Strukturfonds EFRE und ESF (NBest-SF)
- MSR-MEP-Markteinführungsphase _Infoblatt
60437 - KMU-Informationsblatt
60300 - De-minimis-Regel_Informationsblatt
60380
Formulare/Downloads
Laden Sie sich die benötigen Antragsunterlagen für Ihr Förderprogramm hier herunter. Alternativ können Sie die Formulare direkt online ausfüllen: Über die Speicherfunktion können Sie Ihren Antrag jederzeit zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt weiterbearbeiten.
Antragstellung
- KMU-Bewertung
60314 - KMU-Bewertung_Anlage 1
60314-1 - De-minimis_Antrag_Erklärung
60381 - Erklärung Antrag_kein Unternehmen in Schwierigkeiten
61369 - Datenschutzhinweise für Kunden / Interessenten (DSGVO)
64005 - ggf. Vollmacht für Förderverfahren (Zuschüsse)
60135
Auszahlung
Bitte benutzen Sie ab sofort bei neu einzureichenden Auszahlungsanträgen ausschließlich die neue Belegliste SAB-Vordruck 62584-2. Diese ersetzt die bisherige Belegliste gemäß Zuwendungsbescheid (SAB-Vordruck 61389). Sofern Sie bereits einen Auszahlungsantrag unter Verwendung des SAB-Vordrucks 61389 gestellt hatten, dann benutzen Sie bitte für dieses Vorhaben die bisherige Belegliste weiter.
- MSR_Auszahlungsantrag _Programmauswahl
61566 - Belegliste EFRE_FZR 2014-2020
62584-2 - Tätigkeitsnachweis Personal_Stundennachweis
60607 - Tätigkeitsnachweis - Stellenförderung
60609 - Strukturfonds_Originalen gleichgestellte Belege_Wirtschaftsprüfertestat
60612
Verwendungsnachweis
Kontakt
Servicecenter
Mo - Do: 8:00 - 18:00 Uhr, Fr: 8:00 - 15:00 Uhr
0351 4910-4910
0351 4910-21015