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Förderrichtlinie zur Marktstrukturverbesserung - RL MSV/2015

Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse sowie Unterstützung neuer Erzeugerzusammenschlüsse

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Wichtige Hinweise

Ab dem 02.02.2024 können wieder Anträge gestellt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass in Folge der Änderung der Förderrichtlinie am 02.02.2024 die Zuwendung je Antrag auf maximal 1 Mio. € begrenzt ist.

Was bietet mir das Förderprogramm?

  • Zuschuss bis zu 75 % für Organisationskosten bei der Bildung neuer Erzeugerzusammenschlüsse oder 
  • Zuschuss bis zu 40 % bei Investitionen

  • Aufwendungen für Organisationskosten zur Gründung und dem Tätigwerden von Erzeugerzusammenschlüssen
  • Investitionen für Errichtung oder Umbau von Gebäuden sowie Beschaffung und Installation von ortsfesten und beweglichen Anlagen, die der Erfassung, Lagerung, Kühlung, Sortierung, marktgerechten Aufbereitung, Verpackung, Etikettierung, Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen dienen
  • Investitionsort: Sachsen

  • Erzeugerzusammenschlüsse und Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse

  • Mindestinvestitionsvolumen für Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse beträgt 30.000 EUR, für Investitionen im Sektor ökologische Produkte 10.000 EUR
  • 40 % der geförderten Verarbeitungskapazität sind durch Lieferverträge mit Erzeugern oder Erzeugerzusammenschlüssen nachzuweisen
  • Bei Baukosten ab 500.000 EUR ist die ordnungsgemäße Bauausführung durch einen Architekten/Bauvorlageberechtigten zu überwachen und zu bestätigen
  • Die verbesserte Ressourcennutzung ist in geeigneter Weise darzustellen

Für die Vorhaben gelten unterschiedliche Fördersätze, die in der nachfolgenden Übersicht dargestellt sind:

Übersicht

Ergänzende Finanzierungsmöglichkeiten:
 
  • Investitionsdarlehen für Landwirtschaft und Umwelt
  • Vorfinanzierungsdarlehen bis zur Auszahlung des Zuschusses

Gern beraten wir Sie zu möglichen Finanzierungen. 

  • Der Antrag ist unter Verwendung der entsprechenden Antragsformulare und inklusive der erforderlichen Anlagen schriftlich bei der SAB vor Beginn des Vorhabens einzureichen.
  • Für den Maßnahmebeginn gelten folgende Regeln:
    • Bei Maßnahmen mit Ausgaben von weniger als 100.000 EUR darf nach Antragstellung bei der SAB (Datum Posteingang) begonnen werden
    • Bei Maßnahmen mit Ausgaben ab 100.000 EUR darf est nach Entscheidung der SAB über den Antrag begonnen werden
    • Bei Baumaßnahmen gelten die Leistungsphasen 1-6 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) nicht als Beginn des Vorhabens, es sei denn, sie sind alleiniger Gegenstand der Antragstellung

Begünstigte sind verpflichtet, auf die Förderung durch die Bundesrepublik Deutschland und den Freistaat Sachsen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" in geeigneter Weise hinzuweisen (Aufstellung eines Hinweisschildes mit Baubeginn, Anbringung einer Erläuterungstafel nach Fertigstellung der Maßnahme).Hinweisschild und Erläuterungstafel müssen das Logo des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft und das  Logo des Freistaates Sachsen tragen. Die Logos müssen die gleiche Größe haben.

Logo des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft

Logo des Freistaates Sachsen
 

{{Beratung_Vorabinformation zum geplanten Vorhaben | 60309}}

{{MSV_Antrag_Investition | 60550}}

​​​​​​​{{MSV_Antrag_ Zusammenschlüsse_ Vermarktungskonzeptionen | 60551}}

{{MSV_Antrag_Rentabilitätsvorschau | 60553}}
​​​​​​​
​​​​​​​{{MSV_Antrag_Anlage mittelgroße Unternehmen | 61499}}

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{{MSV_2015_Antrag_Investition | 60550}}

{{MSV_2015_MSV_Antrag_ Zusammenschlüsse_ Vermarktungskonzeptionen | 60551}}

{{MSV_Antrag_Rentabilitätsvorschau | 60553}}

{{MSV_Antrag_Anlage mittelgroße Unternehmen | 61499}}

{{KMU-Informationsblatt | 60300}}

{{Datenschutzhinweise für Kunden / Interessenten (DSGVO)  | 64005}}
 

{{MSV_2015_Auszahlungsantrag_ Zwischennachweis | 64102}}

{{MSV_2015_Schlussauszahlungsantrag_ Verwendungsnachweis | 64103}}

{{MSV_Verwendungsnachweis _Abnahmeliste Maschinelle Ausstattung | 60554-3}}

{{MSV_Verwendungsnachweis _Kostengegenüberstellung Baumaßnahme | 60554-4}}

{{MSV_Verwendungsnachweis_ Evaluierungsbogen_Investitionen | 61498}}
​​​​​​​
​​​​​​​{{Erklärung zu Ausgleichszahlungen infolge der Corona-Krise | 67308}}

{{MSV_2015_Auszahlungsantrag_ Zwischennachweis | 64102}}

{{MSV_2015_Schlussauszahlungsantrag_ Verwendungsnachweis | 64103}}

{{MSV_Verwendungsnachweis _Abnahmeliste Maschinelle Ausstattung | 60554-3}}

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{{MSV_Verwendungsnachweis_ Evaluierungsbogen_Investitionen | 61498}}
​​​​​​​
​​​​​​​{{Erklärung zu Ausgleichszahlungen infolge der Corona-Krise | 67308}}

  • Errichtung von Getreidelagerhallen, 
  • Anschaffung und Installation neuer Produktions- und   Verarbeitungsanlagen (Etikettiermaschinen, Verpackungsanlagen, Abfüllanlagen, Sortieranlagen, Backöfen, usw.), 
  • Errichtung oder Umbau von Produktions- und Verarbeitungsstätten