Förderrichtlinie zur Marktstrukturverbesserung - RL MSV/2015
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Überblick
Flyer zur Marktstrukturverbesserung (PDF, 713 kB)
Die Förderrichtlinie zur Marktstrukturverbesserung - RL MSV/2015 - sieht vor, die Gründung und das Tätigwerden von neuen Erzeugerzusammenschlüssen zu unterstützen sowie die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse zu verbessern. Dadurch sollen die Voraussetzungen für die Absatzsicherung oder Erlösvorteile auf der Erzeugerebene geschaffen werden.
Dazu fördern wir Investitionen für Errichtung oder Umbau von Gebäuden sowie Beschaffung und Installation von ortsfesten und beweglichen Anlagen, die der Erfassung, Lagerung, Kühlung, Sortierung, marktgerechten Aufbereitung, Verpackung, Etikettierung, Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen dienen.
Gefördert werden darüber hinaus Aufwendungen für die Organisationskosten zur Gründung und dem Tätigwerden von Erzeugerzusammenschlüssen.
Die Zuwendungen erfolgen als Projektförderung und werden in Form eines Zuschusses gewährt.
Wer wird gefördert
Erzeugerzusammenschlüsse und Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse
Was wird gefördert
Gründung und Tätigwerden von neuen Erzeugerzusammenschlüssen und Investitionen zur Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse
Beispiele: Errichtung von Getreidelagerhallen, Anschaffung und Installation neuer Produktions- und Verarbeitungsanlagen (Etikettiermaschinen, Verpackungsanlagen, Abfüllanlagen, Sortieranlagen, Backöfen, usw.), Errichtung oder Umbau von Produktions- und Verarbeitungsstätten
Voraussetzungen
Der Investitionsort muss im Freistaat Sachsen liegen.
Das Mindestinvestitionsvolumen für Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse beträgt 30.000,00 Euro, für Investitionen im Sektor ökologische Produkte 10.000,00 Euro.
40% der geförderten Verarbeitungskapazität sind durch Lieferverträge mit Erzeugern oder Erzeugerzusammenschlüssen nachzuweisen.
Bei Baukosten ab 500.000 Euro ist die ordnungsgemäße Bauausführung durch einen Architekten/Bauvorlageberechtigten zu überwachen und im Auszahlungsantrag sowie im Verwendungsnachweis entsprechend zu bestätigen.
Die verbesserte Ressourcennutzung ist in geeigneter Weise darzustellen.
Zur Absicherung evtl. Rückzahlungsansprüche sind Zuschüsse > 1 Mio. Euro durch einen öffentlich-rechtlichen Schuldbeitritt zu besichern.
Für die Investitionsvorhaben gelten unterschiedliche Fördersätze. Detaillierte Angaben zu den möglichen Förderhöhen können Sie der entsprechenden Übersicht entnehmen.
Konditionen
Ablauf/Verfahren
Zuständige Stelle
Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB). Der Antrag ist unter Verwendung der entsprechenden Antragsformulare schriftlich bei der SAB einzureichen.
Verfahrensablauf
Der Antrag ist unter Verwendung der entsprechenden Antragsformulare mit Beifügung der erforderlichen Anlagen schriftlich bei der SAB einzureichen.
Frist/Dauer
Der Antrag ist vor Beginn des zu finanzierenden Vorhabens zu stellen. Bei Maßnahmen mit im Antrag zugrunde gelegten Ausgaben von weniger als 100.000 Euro darf nach Antragstellung bei der SAB (Datum Posteingang) begonnen werden. Bei Maßnahmen mit geplanten Ausgaben ab 100.000 Euro darf erst nach Entscheidung der SAB über den Förderantrag begonnen werden. Bei Baumaßnahmen gelten die Leistungsphasen 1-6 der HOAI nicht als Beginn des Vorhabens, es sei denn, sie sind alleiniger Gegenstand der Antragstellung.
Rechtsgrundlagen/Infoblätter
- Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Förderung der Verbesserung der Verarbeitungs- und Vermarktungsstruktur landwirtschaftlicher Erzeugnisse (Förderrichtlinie Marktstrukturverbesserung 2015 - RL MSV/2015)
- Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)
Formulare/Downloads
Erforderliche Unterlagen
Laden Sie sich die benötigen Antragsunterlagen für Ihr Förderprogramm hier herunter. Alternativ können Sie die Formulare direkt online ausfüllen: Über die Speicherfunktion können Sie Ihren Antrag jederzeit zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt weiterbearbeiten.
Antrag
- Beratung_Vorabinformation zum geplanten Vorhaben
60309 - MSV_Antrag_Investition
60550 - MSV_Antrag_ Zusammenschlüsse_ Vermarktungskonzeptionen
60551 - MSV_Antrag_Rentabilitätsvorschau
60553 - MSV_Antrag_Anlage mittelgroße Unternehmen
61499
Verwendungsnachweis
- MSV_2015_Auszahlungsantrag_ Zwischennachweis
64102 - MSV_2015_Schlussauszahlungsantrag_ Verwendungsnachweis
64103 - MSV_Verwendungsnachweis _Abnahmeliste Maschinelle Ausstattung
60554-3 - MSV_Verwendungsnachweis _Kostengegenüberstellung Baumaßnahme
60554-4 - MSV_Verwendungsnachweis_ Evaluierungsbogen_Investitionen
61498 - Erklärung zu Ausgleichszahlungen infolge der Corona-Krise
67308
Publizitätspflichten
Begünstigte sind verpflichtet, auf die Förderung durch die Bundesrepublik Deutschland und den Freistaat Sachsen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" in geeigneter Weise hinzuweisen (Aufstellung eines Hinweisschildes mit Baubeginn, Anbringung einer Erläuterungstafel nach Fertigstellung der Maßnahme).Hinweisschild und Erläuterungstafel müssen das Logo des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft und das Logo des Freistaates Sachsen (PNG, 30 kB) tragen. Die Logos müssen die gleiche Größe haben.
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