Nachrangdarlehen zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur für KMU
Flyer zum Nachrangdarlehen (PDF, 787 kB)
Hinweis für Antragstellung
Die beihilferechtliche Grundlage zur Bewilligung von Nachrangdarlehen im Darlehensprogramm der Richtlinie (RINA 2014-2020) ist zunächst bis 31.12.2021 befristet.
Ab sofort eingehende Anträge für EFRE-Mittel als auch für Landesmittel werden daher bis zur Entscheidung über die Verlängerung der beihilferechtlichen Grundlage vorerst im Wartelistenprinzip weiter angenommen. Ob und wann eine Verlängerung erfolgt, ist derzeit unbestimmt.
Eine Antragstellung für Unternehmen in der stärker entwickelten Region (Leipzig) (SER) ist für EFRE-Mittel nach wie vor ausgeschlossen. Zur SER-Region zählen die Stadt und der Landkreis Leipzig, der Landkreis Nordsachsen und der Altkreis Döbeln (heute Teil des Landkreises Mittelsachsen).
Überblick
Möchte ein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) investieren und wachsen, ist es vielfach auf Kredite angewiesen. Doch fehlendes Eigenkapital kann dazu führen, dass keine Finanzierung gewährt wird.
Mit dem Nachrangdarlehen zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur unterstützen wir Ihr Unternehmen beispielsweise dabei, in neue Wirtschaftstätigkeiten, in die Änderung Ihrer Produktionsprozesse oder in den Ausbau Ihrer Produktionskapazitäten zu investieren.
Das Darlehen hat den besonderen Vorteil, dass es bei der Bilanzanalyse und dem Ratingprozess als wirtschaftliches Eigenkapital gewertet werden kann. So erhalten auch Betriebe, die nicht über genügend bankübliche Sicherheiten verfügen, vereinfachten Zugang zu externen Finanzierungsmöglichkeiten.
Wer wird gefördert
Allgemeine Informationen
Neben dem Investitionszuschuss - Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) unterstützen die Europäische Union und der Freistaat Sachsen Investitionsvorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft auch mit zinsgünstigen Nachrangdarlehen. Ziel der Förderung ist es, wettbewerbsfähige Arbeitsplätze in Sachsen zu schaffen bzw. vorhandene Arbeitsplätze dauerhaft zu sichern. Die Investitionsvorhaben sollen so zur Verbesserung der Einkommenssituation und zur Stärkung der regionalen Wirtschaftsstruktur beitragen.
Das Nachrangdarlehen nimmt eine eigenkapitalnahe Funktion ein, da es zur Vermeidung der Überschuldung im Rang hinter den Forderungen aller übrigen Kredite steht. Dadurch verbessern sich die Kapitalstruktur und die Bonität des Unternehmens. Auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die nicht über genügend bankübliche Sicherheiten verfügen, wird auf diese Weise der Zugang zu weiteren Finanzierungsmitteln ermöglicht.
Bei Vorhaben, für die im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) ein GRW-Investitionszuschuss beantragt wird, kann zur Darstellung der Gesamtfinanzierung auch ergänzend ein GRW-Nachrangdarlehen in Anspruch genommen werden.
Was wird gefördert
Mit dem Nachrangdarlehen werden Investitionen, die zur Schaffung/Erhaltung von Dauerarbeitsplätzen beitragen, gefördert. Das können sein:
Errichtungsinvestitionen, Ausbau der Kapazitäten einer bestehenden Betriebsstätte Diversifizierung der Produktion in vorher nicht hergestellte Produkte, grundlegende Änderung des gesamten Produktionsprozesses sowie der Erwerb stillgelegter oder von Stilllegung bedrohter Betriebsstätten.
Investitionen, die den Kauf von unbebauten und bebauten Grundstücken beinhalten, können bis zu einem Betrag in Höhe von 10 % des GRW-Nachrangdarlehens gefördert werden.
GRW-Nachrangdarlehen können Sie über Ihre Hausbank (Antragsteller) beantragen für:
- Errichtung oder Erweiterung einer Betriebsstätte oder Ausbau der Kapazitäten einer bestehenden
- Wachstumsvorhaben, die auf der Ausweitung der Produktion (Diversifizierung) oder auf der grundlegenden Änderung des gesamten Produktionsverfahrens einer bestehenden Betriebsstätte basieren
- Erwerb eines Betriebes, der stillgelegt oder von Stilllegung bedroht ist, durch einen unabhängigen Investor. Kleine Unternehmen können auch von Familienmitgliedern der ursprünglichen Eigentümer oder von ehemaligen Beschäftigten übernommen werden.
Die geförderten Wirtschaftsgüter müssen nach Abschluss des Investitionsvorhabens für mindestens weitere fünf Jahre in der geförderten Betriebsstätte verbleiben. Die neu geschaffenen Arbeitsplätze müssen tatsächlich besetzt, zumindest aber auf dem Arbeitsmarkt dauerhaft an-geboten werden.
Gebrauchte Wirtschaftsgüter können – wenn es sich um die Übernahme einer stillgelegten oder von Stilllegung bedrohten Betriebsstätte handelt oder der Antragsteller sich in der Gründungsphase befindet - dann gefördert werden, wenn sie nicht von verbundenen oder verflochtenen Unternehmen erworben werden und nicht bereits früher mit öffentlichen Mitteln gefördert wurden.
Von der Förderung ausgeschlossen sind:
- Ersatzbeschaffung von Wirtschaftsgütern
- Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten von Fahrzeugen u.ä., die primär dem Transport dienen
- geringwertige Wirtschaftsgüter
- Investitionen in nicht betriebsnotwendige Einrichtungen
- der alleinige Erwerb von Vermögensanteilen
- Bauzeitzinsen
- Investitionen in Energieerzeugungsanlagen, für die ein Vergütungsanspruch nach dem Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien (EEG 2014) besteht
- Investitionen in bestimmten Betriebsstätten gem. Anlage 2 der Richtlinie
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sitz des Unternehmens bzw. der zu fördernden Betriebsstätte in Sachsen oder aber die bestehende Absicht, eine Betriebsstätte in Sachsen zu unterhalten
- überregionaler Absatz
- mindestens 25 Prozent Eigenbeitrag zur Finanzierung (dieser Beitrag muss beihilfefrei sein)
- Vorlage eines bilanzbasierten Ratings
- Investitionsvolumen mindestens 70.000 EUR
Hinweis
Grundsätzlich ausgeschlossen von der Förderung sind:
- Investitionen von Nicht-KMU
- Unternehmen in Schwierigkeiten (Leitlinien der EU)
- Unternehmen aus bestimmten Branchen (s. Förderrichtlinie)
- neu gegründete Unternehmen bzw. Start-up-Unternehmen, die über kein bilanz-basiertes Rating verfügen oder Unternehmen, deren Rating nicht mindestens B+ (Standard & Poors) oder vergleichbar beträgt.
- Unternehmen, deren Gesellschafter zu mehr als 50 Prozent Banken, Versicherungen, Bund, Land oder Kommunen sind.
Konditionen
Ablauf/Verfahren
Zuständige Stelle
Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB). Der Antrag ist unter Verwendung der entsprechenden Antragsformulare schriftlich über die Hausbank bei der SAB einzureichen.
Verfahrensablauf
Antragsteller der GRW-Nachrangdarlehensförderung ist die Hausbank des Darlehensnehmers/des Unternehmens. Die Hausbank reicht die erforderlichen Unterlagen vollständig bei der SAB ein. Die SAB prüft die Unterlagen auf Vollständigkeit und Förderwürdigkeit des Investitionsvorhabens und entscheidet über eine Darlehenszusage. Bei positivem Votum ergeht eine Darlehenszusage an die Hausbank. Nimmt die Hausbank das Darlehensangebot an, verpflichtet sie sich, das Darlehen an den Darlehensnehmer zu festgeschriebenen Konditionen weiterzuleiten.
Frist/Dauer
Sie müssen den Antrag vor Beginn des Vorhabens über die Hausbank bei der SAB stellen.
Bitte starten Sie mit Ihrem Investitionsvorhaben erst, wenn Sie von der SAB die schriftliche Bestätigung erhalten haben, dass die Förderfähigkeit vorbehaltlich einer detaillierten Prüfung grundsätzlich gegeben ist. Eine Förderung ist ansonsten ausgeschlossen. Diese Bestätigung des vorzeitigen Maßnahmebeginns muss auch bei Kombination mit einem GRW-Zuschuss gesondert schriftlich und unter Angabe der Gründe für die Eilbedürftigkeit bei der SAB beantragt werden.
HINWEIS:
Als Beginn gilt bereits der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Liefer- oder Leistungsvertrages oder der Beginn der Bauarbeiten für die Investition oder die erste rechtsverbindliche Verpflichtung zur Bestellung von Ausrüstungen oder eine andere Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht.
Rechtsgrundlagen/Infoblätter
- Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Gewährung von Darlehen zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur für kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft im Zeitraum 2014 bis 2020 (RINA 2014-2020)
- Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr mit allgemeinen Bestimmungen zur Förderung von aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) sowie dem Europäischen Sozialfonds (ESF) mitfinanzierten Vorhaben in der Förderperiode 2014 bis 2020 im Freistaat Sachsen (EFRE/ESF- Rahmenrichtlinie) vom 6. März 2020
- GRW-Koordinierungsrahmens ab 1. Januar 2020 - Regelungen über Voraussetzungen, Art und Intensität der Förderung (PDF, 1 MB)
- Leitlinien für Regionalbeihilfen 2014-2020 (ABl. EU C 209/01 vom 23. Juli 2013) (RLL 2014-2020) (PDF, 1 MB)
Kosten
Die Antragstellung ist für Sie kostenlos.
Formulare/Downloads
Antrag
- GRW-Nachrangdarlehen_Merkblatt
68522 - GRW_Antragstellung _Merkblatt
61611 - GRW-Nachrangdarlehen_Antrag _Kombination
60290 (bei Kombination mit einem GRW-Investitionszuschuss)
Bitte beachten Sie, dass neben dem vorgenannten Antragsformular auch der Antrag für die Investitionszuschuss - Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) vollständig auszufüllen und mit den notwendigen Angaben zu versehen ist. - GRW-Nachrangdarlehen_Antrag
60295 - GRW_Antrag_Darstellung der Gesamtfinanzierung durch die Hausbank
60317 - Dauerarbeitsplätze_Nachweis
60288 - KMU-Informationsblatt
60300 - KMU-Bewertung
60314 - KMU-Bewertung_Anlage 1
60314-1 - GRW_Antrag_ Subventionswertermittlung
61637 - GRW_Antrag_Rentabilitätsvorschau
60319 - GRW_Antrag_Rentabilitätsvorschau Fremdenverkehr
60319-1 - GRW_Antrag_ Finanzierungsverbindlichkeiten / Kapitaldienst
61634 - GRW_Ermittlung des Buchwertkriteriums
60285 - Erklärung Antrag_kein Unternehmen in Schwierigkeiten
61369 - Datenschutzhinweise für Kunden / Interessenten (DSGVO)
64005 - EFRE_Statistikblatt _Nachhaltige Entwicklung_Anlage zum Antrag
60578 - GRW_Ermittlung des besonderen AfA-Kriteriums
60286
Formulare AGB
Auszahlung
- GRW-Darlehen_Auszahlungsantrag
60289 - GRW_Belegliste
60297 - Strukturfonds_Originalen gleichgestellte Belege_Wirtschaftsprüfertestat
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