Regionales Wachstum
Kontakt
Kontakt
Der Freistaat setzt das Investitionsprogramm „Regionales Wachstum“ fort.
Ab sofort können über unser Förderportal wieder Anträge entsprechend der Förderrichtlinie Regionales Wachstum gestellt werden. Den Link zum Antrag finden Sie unter "Formulare/Downloads" /"Antragstellung"
Bitte klären Sie vor Antragstellung mit unserem Servicecenter unter der Telefonnummer 0351 4910-4910, ob Sie nach den Voraussetzungen der Förderrichtlinie Regionales Wachstum eine Förderung erhalten können. Beachten Sie bitte auch unsere FAQ
Die Medieninformation des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Fortführung des Investitionsprogramms finden Sie hier.
Überblick
Zielgruppe des Förderprogramms sind kleine Unternehmen mit überwiegend regionalem Absatz und Sitz oder Niederlassung in den Landkreisen des Freistaates Sachsen. Die Förderung unterstützt deren Investitionsvorhaben zur Errichtung, Erweiterung oder Modernisierung einer Betriebsstätte mit dem Ziel, die Anpassungs- und Wettbewerbsfähigkeit des Betriebes zu steigern.
Wer wird gefördert
Gefördert werden kleine Unternehmen
- des produzierenden Gewerbes, des Handwerks, des Einzelhandels, der Gastronomie sowie des Dienstleistungsbereiches sowie,
- der freien Berufe, insbesondere technische und naturwissenschaftliche Berufe, Informations- und Kommunikationsberufe, sowie der Kultur- und Kreativwirtschaft,
die ihre Produkte und Leistungen überwiegend innerhalb eines Radius von 50 Kilometern um die zu fördernde Betriebsstätte absetzen.
Das Investitionsvorhaben muss auf dem Gebiet des Freistaates Sachsen durchgeführt werden. Vorhaben in den Städten Dresden, Leipzig und Chemnitz können nicht gefördert werden.
Nicht gefördert werden Unternehmen, wenn in der zu fördernden Betriebsstätte überwiegend eine oder mehrere der hier (PDF, 14 kB) aufgeführten Güter hergestellt/bearbeitet oder Leistungen erbracht werden.
Weitere Förderausschlüsse und Einschränkungen (u.a. weitere Wirtschaftsbereiche) enthält die Förderrichtlinie im Abschnitt Zuwendungsempfänger.
Was wird gefördert
Förderfähig sind die zum Investitionsvorhaben zählenden Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (zum Beispiel Gebäude, Anlagen, Maschinen, immaterielle Wirtschaftsgüter).
Folgende Investitionsvorhaben können gefördert werden:
- Errichtung einer neuen Betriebsstätte,
- Ausbau der Kapazitäten einer bestehenden Betriebsstätte,
- Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte durch vorher dort nicht hergestellte Produkte oder erbrachte Dienstleistungen,
- grundlegende Änderungen des gesamten Produktionsprozesses einer bestehenden Betriebsstätte.
Voraussetzungen
- Das Unternehmen bzw. das Investitionsvorhaben leistet einen Beitrag sowohl zur ökologischen als auch zur sozialen Nachhaltigkeit im Sinne der Förderrichtlinie.
- Mit dem Investitionsvorhaben ist eine Steigerung der betrieblichen Anpassungs- und Wettbewerbsfähigkeit (z. B. Angebotserweiterung, Umsatzausweitung, Prozessoptimierung, Verbesserung der Angebotsqualität) verbunden.
- Das Investitionsvolumen beträgt mindestens 20 000 EUR.
- Das Vorhaben soll innerhalb von 24 Monaten durchgeführt werden.
- Der jahresdurchschnittliche Investitionsbetrag übersteigt die in den letzten drei Jahren durchschnittlich verdienten Abschreibungen - ohne Berücksichtigung von Sonderabschreibungen - um mindestens 50 Prozent oder der Investitionsbetrag beträgt mindestens 10 Prozent des jahresdurchschnittlichen Umsatzes der letzten drei Jahre (gilt nicht für die Errichtung einer neuen Betriebsstätte).
- Die vorhandenen Dauerarbeitsplätze in der zu fördernden Betriebsstätte müssen für mindestens drei Jahre nach Beendigung des Vorhabens erhalten und besetzt bleiben.
- Eine nochmalige Förderung eines Unternehmens kann erst erfolgen, wenn vorhergehende geförderte Investitionsvorhaben umgesetzt und deren Vorhabenszeitraum abgelaufen ist.
- Die geförderten Wirtschaftsgüter müssen für mindestens drei Jahre nach Abschluss des Vorhabens im Unternehmen verbleiben.
Konditionen
Ablauf/Verfahren
Verfahrensablauf
Erstellen Sie Ihren Förderantrag online über das Förderportal der SAB. Bitte reichen Sie im Anschluss den rechtsverbindlich unterschriebenen Antrag und die erforderlichen Unterlagen über das Förderportal ein.
Sie dürfen mit Ihrem Vorhaben ab Antragseingang (unterschriebener Antrag im Förderportal) beginnen.
Als Beginn der Arbeiten für das Vorhaben ist entweder
- der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrags oder
- der Beginn der Bauarbeiten für die Investition oder
- die erste rechtsverbindliche Verpflichtung zur Bestellung von Ausrüstung oder
- eine andere Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht
zu werten.
Wenn Sie mit dem Vorhaben vorzeitig beginnen, ist das ein Grund für die Ablehnung Ihres Antrags bzw. die Rücknahme des Zuwendungsbescheids.
Bis zur Entscheidung über Ihren Förderantrag beginnen Sie auf eigenes Risiko. Es ist möglich, die Zuwendung nicht, nicht in der beantragten Höhe oder nicht zum beantragten Zeitpunkt zu erhalten.
Rechtsgrundlagen/Infoblätter
Anhang 7: Positivliste des gemeinsamen Koordinierungsrahmens (PDF, 14 kB)
Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)
KMU-Informationsblatt
60300
De-minimis-Regel_Informationsblatt
60380
Datenschutzhinweise für Kunden / Interessenten (DSGVO)
64005
Formulare/Downloads
Antragstellung
Auszahlung und Verwendungsnachweis
FAQ
Unternehmen, die eine Förderung nach der Richtlinie GRW RIGA erhalten könnten, sind von der Förderung ausgeschlossen. Was ist daher vor der Antragstellung konkret zu prüfen?
Ich habe bereits in den vergangenen Jahren eine Förderung nach der Förderrichtlinie Regionales Wachstum erhalten. Kann ich jetzt ein weiteres Investitionsvorhaben zur Förderung beantragen?
Ich habe bisher eine Förderung nach der Richtlinie GRW RIGA erhalten. Die Voraussetzungen für eine Anwendung der Richtlinie werden jedoch nicht mehr erfüllt. Ist jetzt eine Antragstellung nach der Förderrichtlinie Regionales Wachstum möglich?
Was ist ein „kleines Unternehmen“?
„In sonstiger Weise verbundene Unternehmen“ sind von einer Förderung ausgeschlossen. Was sind „in sonstiger Weise verbundene Unternehmen“?
Wie ist der Beitrag des Unternehmens bzw. des beantragten Investitionsvorhabens zur ökologischen und sozialen Nachhaltigkeit konkret nachzuweisen?
Können die Anschaffung, Herstellung oder Nachrüstung von Fahrzeugen gefördert werden?
Für mein Vorhaben ist eine Baugenehmigung, eine Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz oder eine sonstige Genehmigung erforderlich. Zu welchem Zeitpunkt kann ich den Antrag auf Förderung meines Vorhabens stellen?
Kontakt
Servicecenter
Mo - Do: 8:00 - 18:00 Uhr, Fr: 8:00 - 15:00 Uhr
0351 4910-4910
0351 4910-21015