SAB Sachsenkredit „Universal"

Kontakt
Ansprechpartnerin für Hausbanken und Kooperationspartner in der Sächsischen Aufbaubank - Förderbank - ist:
Ansprechpartner des Kooperationspartnes LBBW sind:
Michael Wagner
michael.a.wagner@lbbw.deMike David
mike.david@lbbw.deAnsprechpartner des Kooperationspartners DZ Bank sind:
Ansprechpartner des Kooperationspartners Oberbank AG sind:
Daniel Punzet
daniel.punzet@oberbank.deThomas Topf
thomas.topf@oberbank.deDarlehen aus diesem Förderprogramm werden über Kooperationspartner der SAB (Zentralinstitute, Hausbanken) vergeben.
Aktuelle Kooperationspartner sind:
LBBW- Zentralinstitut des Sparkassensektors sowie dessen Geschäftsstellen für Gewerbekunden
DZ Bank - Zentralinstitut Genossenschaftsbankensektor sowie dessen Geschäftsstellen für Gewerbekunden
Oberbank AG
An diesem Förderprogramm interessierte Unternehmen wenden sich für eine Beantragung an die Firmenkundenbetreuer-/innen ihrer Hausbank. (Ablauf/Verfahren)
Überblick
Unterstützen Sie Ihre Firmenkunden bei der Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln
Neben dem Förderprogramm "SAB Sachsenkredit Gründen und Wachsen (GuW)" des Freistaates Sachsen für Gründungs- und Wachstumsfinanzierungen bietet die SAB mit ihrem Eigenprogramm SAB Sachsenkredit „Universal“ Unterstützung bei der Finanzierung von Unternehmen.
Mit dem SAB Sachsenkredit "Universal" erhalten speziell große Unternehmen, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden, eine attraktive Finanzierung für Investitionen und Betriebsmittel mit Tilgungszuschüssen. Das Förderdarlehen kann maximal in einer Höhe von bis zu 20 Mio. EUR beantragt werden. Das Förderprogramm kann in Kombination mit anderen Förderinstrumenten angeboten werden. Soweit für ein Vorhaben Förderungen des Freistaates Sachsen zur Verfügung stehen, sind diese vorrangig zu nutzen. Der SAB Sachsenkredit "Universal" ergänzt insbesondere den SAB Sachsenkredit "Gründen und Wachsen (GuW)". Die Kombination der Förderdarlehen SAB Sachsenkredit "Gründen und Wachsen (GuW") und SAB Sachsenkredit "Universal" ist auf eine Gesamtsumme von 20 Mio. EUR begrenzt. Die Förderdarlehen werden mit Tilgungszuschüssen aus eigenen Mitteln der SAB gefördert.
Der Darlehensbetrag kann je Endkreditnehmer maximal einmal pro Kalenderjahr in Anspruch genommen werden.
Wer wird gefördert
Antragsberechtigte:
- Große Unternehmen, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden, sowie kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
- Existenzgründer (natürliche Personen)
- Angehörige der Freien Berufe
der gewerblichen Wirtschaft und des Handwerks mit Sitz oder zu begünstigender Betriebsstätte im Freistaat Sachsen.
Ausgeschlossen ist die Förderung für:
- stille Gesellschafter
- Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft, Fischerei oder Aquakultur
- Branchenausschlüsse gemäß den Regelungen der De-minimis-Beihilfeverordnung bzw. der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung
- Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne des Art. 2 Ziffer 18 der Allgemeinen Gruppengleichstellungsverordnung (AGVO)
Was wird gefördert
Die Anschaffung von Investitionsgütern und Betriebsmitteln.
Investitionsdarlehen
Finanziert werden Vorhaben, zur Weiterentwicklung und Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der sächsischen Wirtschaft. Diese Investitionen können auch auf Innovationen, Markteinführungen und Unternehmensnachfolgen zielen. Dazu gehören:
- Aufbau oder Festigung einer gewerblichen oder freiberuflichen selbstständigen Existenz,
- Vorhaben zur Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte durch neue, zusätzliche Produkte,
- Vorhaben, die einer grundlegenden Änderung des gesamten Produktionsprozesses einer bestehenden Betriebsstätte dienen oder
- Erwerb der Vermögenswerte einer Betriebsstätte unter bestimmten Voraussetzungen
- Übernahme eines Unternehmen durch natürliche Personen im Rahmen einer Unternehmensnachfolgeregelung,
- Erwerb einer tätigen Beteiligung, sofern der Anteil am Gesellschaftskapital von 10% nicht unterschritten ist.
Hinweis: Bei dem Erwerb von Unternehmensanteilen darf es sich nicht lediglich um eine Übernahme von Unternehmensanteilen im Sinne einer Finanzinvestition handeln. Es ist sicherzustellen, dass der Übernahme- oder Beteiligungspreis auf Basis realistischer und nachvollziehbarer Vermögenswerte des Unternehmens (assets) ermittelt bzw. plausibilisiert und dies entsprechend dokumentiert ist. Bestehende Verbindlichkeiten des Unternehmens sind bei der Wertermittlung und damit in der Bemessungsgrundlage zu berücksichtigen.
Förderfähig sind aktivierungsfähige Kosten des Sachanlagevermögens. Dazu zählen beispielsweise:
- Kauf oder Bau von Betriebsgrundstücken und Betriebsgebäuden (Kauf- oder Baukosten einschließlich Bau- sowie Grunderwerbsnebenkosten)
- Kauf von Maschinen, Anlagen und Einrichtungen
- Kauf von Betriebs- und Geschäftsausstattung
- immaterielle Investitionen (Patente, Lizenzen etc.), die zu Marktkonditionen erworben, genutzt und mindestens drei Jahre in der Bilanz aktiviert werden
Betriebsmitteldarlehen
Finanzierung von Umlaufvermögen des Unternehmens, bspw.
- Material, Rohstoffe und sonstige betriebliche Kosten des laufenden Geschäftsbetriebes
- Finanzierung von zusätzlichem bzw. erhöhtem Betriebsmittelbedarf zum Zweck der Umsatzausweitung
Ausgeschlossen ist die Förderung von:
- Umschuldungen bzw. Nachfinanzierungen bereits begonnener oder abgeschlossener Vorhaben, Anschlussfinanzierungen und Prolongationen
- Energieerzeugungsanlagen, die von der EEG-Förderung 2021 (Anlagen mit Einspeisevergütung) begünstigt sind
- Erwerb von betrieblich genutzten Fahrzeugen (Ausgenommen sind Fahrzeuge, die ohne Straßenzulassung für den innerbetrieblichen Prozess notwendig sind.)
- Erwerb von Fahrzeugen für den Straßengütertransport von Unternehmen des gewerblichen Straßengütertransports
- In-Sich-Geschäfte, wie z. B. der Erwerb aus dem Eigentum des Ehegatten bzw. im Rahmen von Vermögensübertragungen zwischen Unternehmen einer Unternehmensgruppe oder im Rahmen von Betriebsaufspaltungen
- Mehrwertsteuerbeträge, es sei denn, der Antragsteller ist zum Vorsteuerabzug nicht berechtigt
- Übernahme von Unternehmensanteilen im Sinne einer reinen Finanzinvestition (Share Deal)
- Investitionen in Leasinggüter
- Finanzinvestitionen
- Immobilieninvestitionen mit anschließender Fremdvermietung werden grundsätzlich nicht gefördert. Die Vermietung und Verpachtung im Rahmen einer steuerlich anerkannten Betriebsaufspaltung, Organschaft, Mitunternehmerschaft sowie zwischen Eheleuten ist förderunschädlich.
- Treuhandkonstruktionen oder stille Beteiligungen ohne Zusammenhang zu tätigen Beteiligungen
Voraussetzungen
Der Investitions-/ Maßnahmeort muss sich im Freistaat Sachsen befinden.
Große Unternehmen können auf der Grundlage von Regionalbeihilfen nur gefördert werden, wenn der Investitions-/Maßnahmeort in einem C-Fördergebiet gemäß der für die Gewährung von Regionalbeihilfen geltenden sächsischen Fördergebietskulisse (PDF, 127 kB) liegt. Eine Förderung auf Basis der De-minimis-Verordnung ist ohne regionale Einschränkungen im Freistaat Sachsen möglich.
Die Gründung einer selbstständigen Tätigkeit muss auf Dauer angelegt und auf den Haupterwerb ausgerichtet sein.
Der Antragsteller muss über die nötige fachliche und kaufmännische Qualifikation für die unternehmerische Tätigkeit verfügen.
Das Projekt muss finanziell tragfähig sein.
Eine Kombination des SAB Sachsenkredites „Universal“ mit sonstigen öffentlichen Förderangeboten in einem Vorhaben ist unter Beachtung der jeweils geltenden Beihilfevorschriften möglich.
Konditionen
Ablauf/Verfahren
Zuständige Stelle
Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB).
Verfahrensablauf
Der Antrag (inkl. aller notwendigen Erklärungen) ist bei der Hausbank zu stellen. Die Hausbank leitet den Antrag ausschließlich digital an die SAB weiter. Die SAB entscheidet über die Gewährung des Förderdarlehens. Bei positivem Votum ergeht eine Darlehenszusage an die Hausbank. Nimmt die Hausbank das Darlehensangebot an, verpflichtet sie sich, das Darlehen an den Endkreditnehmer zu festgeschriebenen Konditionen weiterzuleiten. Die Hausbank informiert im Darlehensvertrag zwischen ihr und dem Endkreditnehmer u.a. über die Höhe des gewährten Tilgungszuschusses.
Frist/Dauer
Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank gestellt werden.
Kosten
Neben den Kreditzinsen können weitere Kosten anfallen. Dazu zählen Bereitstellungszinsen. Diese sind dem Darlehensvertrag und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Hausbank zu entnehmen.
Formulare/Downloads
Bitte laden Sie benötigte Informationen für den SAB Sachsenkredit „Universal“ hier herunter.
Antragstellung
SAB Sachsenkredite_Informationsblatt Beihilfen
63550
SAB Sachsenkredite_Erklärungen Antragsteller
63551
SAB Sachsenkredite_Erklärungen Hausbank
63552
KMU-Informationsblatt
60300
KMU-Bewertung
60314
KMU-Bewertung_Anlage 1
60314-1
De-minimis-Regel_Informationsblatt
60380
De-minimis_Antrag_Erklärung
60381
Erklärung Antrag_kein Unternehmen in Schwierigkeiten
61369
Datenschutzhinweise für Kunden / Interessenten (DSGVO)
64005
Ansprechpartner für Unternehmen
Ansprechpartner für eine Antragstellung sind die Firmenkundenbetreuer-/innen Ihrer Hausbank.
FAQ
Wie kann ich meinen Antrag bei der SAB einreichen?
Fragen zur Förderfähigkeit
Kontakt
Lüdecke Mandy
0341 70292-1672
Marlene Schimpf
Vor-Ort-Betreuung, Leipzig
marlene.schimpf@dzbank.de