Mittelstandsrichtlinie - Digitalisierung von Geschäftsprozessen (E-Business)
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Achtung:
In diesem Förderprogramm ist auch im Jahr 2021 weiterhin eine Antragstellung für die Förderperiode 2014 – 2020 möglich.
Die in der Förderperiode 2014 – 2020 für das Programm „Digitalisierung von Geschäftsprozessen und Informationsschutz“ zur Verfügung stehenden EFRE-Mittel für die stärker entwickelte Region (SER) Leipzig sind mit den vorliegenden Förderanträgen bereits überzeichnet. Eine Antragstellung für Unternehmen in dieser Region ist leider nicht mehr möglich. Aus diesem Grund nimmt die SAB ab sofort keine weiteren Anträge mehr entgegen.
Zur SER-Region zählen die Stadt und der Landkreis Leipzig, der Landkreis Nordsachsen und der Altkreis Döbeln (heute Teil des Landkreises Mittelsachsen).
Überblick
Leitfaden zu den Publizitätsvorschriften der EU für Begünstigte (PDF, 3 MB)
Flyer zur Digitalisierung von Geschäftsprozessen (PDF, 703 kB)
Gestalten Sie Ihre betrieblichen Abläufe im digitalen Zeitalter
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) verfügen oftmals nicht über die finanziellen Ressourcen, um vorhandene betriebliche Prozesse durch moderne, IT-gestützte Hilfsmittel zu verbessern. Gerade hier kann ein wichtiger Wettbewerbsvorteil liegen.
Mit dem Programm „E-Business“ unterstützen wir KMU bei der Einführung und Weiterentwicklung fortschrittlicher Informations- und Kommunikationstechnologien. Dadurch werden Ziele wie das Erschließen neuer Absatzmöglichkeiten, die Optimierung unternehmensinterner Prozesse aber auch die elektronische Abbildung von Geschäftsprozessen zu Kunden und Lieferanten erreichbar.
Zuschüsse werden beispielsweise für die Planung, Konzipierung und Vorbereitung von Projekten, den Kauf von Software und dafür notwendiger Hardware oder die Einführung von entwickelten Lösungen gewährt.
Wer wird gefördert
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz oder zu begünstigender Betriebsstätte im Freistaat Sachsen. Dazu zählen das Handwerk, der Handel, die Dienstleister, die Kultur- und Kreativwirtschaft, Angehörige der Freien Berufe sowie Existenzgründer. Unternehmen, die Finanz-, Assekuranz- sowie Vermittlungsdienstleistungen anbieten, können nicht gefördert werden. Ausgeschlossen sind zudem Unternehmen, die für das konkrete Projekt selbst als IT-Dienstleister in Betracht kommen.
Was wird gefördert
Folgende Maßnahmen sind zuwendungsfähig:
- Planung, Konzipierung und Vorbereitung von Projekten
- technische Realisierung
- Erwerb von Software und für deren Nutzung notwendige Hardware
- Einführung der entwickelten Lösungen, inkl. Schulungen
Keine Unterstützung erhalten Projekte, die der Einführung allgemein üblicher Standards oder Basislösungen mit niedriger E-Business-Reife dienen.
Zuwendungsfähig sind Ausgaben für:
- Beratungsleistungen, Planung, Konzipierung und Vorbereitung (bis zu 5 Tagewerke, höchstens 900 EUR/Tag)
- Fremdleistungen bei der technischen Realisierung
- den Neuerwerb projektspezifischer Soft- und Hardware
- Fremdleistungen bei der Einführung in die betriebliche Praxis (z. B. Schulungen), höchstens bis zu 20 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben
Nicht zuwendungsfähig sind
- Ausgaben für Standardsoftware, isolierte Internetpräsentationen, Betriebskosten, Leasing-, Lizenz- und vergleichbare Modelle sowie physische und bauliche Maßnahmen.
Konditionen
Ablauf/Verfahren
Zuständige Stelle
Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB).
Der Antrag ist über das Onlineformular im Förderportal auszufüllen und unter Verwendung der entsprechenden Antragsformulare schriftlich bei der SAB einzureichen.
Verfahrensablauf
Nach Abschluss des geförderten Vorhabens ist der SAB die Erfüllung des Zuwendungszwecks durch einen Verwendungsnachweis nachzuweisen.
Für Fragen zur Antragstellung und zum weiteren Verfahren stehen Ihnen die Mitarbeiter unseres Servicecenters sehr gern zur Verfügung.
Frist/Dauer
Mit der Umsetzung des Vorhabens kann nach Antragseingang bei der SAB begonnen werden. Das Risiko, die beantragte Zuwendung nicht, nicht in der geplanten Höhe oder nicht zu dem geplanten Zeitpunkt zu erhalten, tragen Sie als Antragsteller.
Die Projekte sollen nicht länger als 12 Monate dauern.
Rechtsgrundlagen/Infoblätter
- Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Mittelstandsförderung (Mittelstandsrichtlinie)
- Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung im Bereich der Strukturfonds EFRE und ESF (NBest-SF)
- MSR-E-Business_Infoblatt
60440 - MSR-E-Business_FAQ
61733 - KMU-Informationsblatt
60300 - De-minimis-Regel_Informationsblatt
60380
Formulare/Downloads
Die Antragstellung erfolgt elektronisch unterstützt über das Förderportal der SAB.
Bis zum Ermöglichen einer vollständig elektronischen Antragstellung sind die ausgedruckten Antragsunterlagen rechtsverbindlich unterschrieben und mit den notwendigen Anlagen versehen schriftlich bei der SAB einzureichen. Die notwendigen Anlagen zum Antrag können Sie hier herunterladen. Alternativ können Sie die Formulare direkt online ausfüllen: Über die Speicherfunktion können Sie Ihre Eingaben zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt weiterbearbeiten.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass ab dem 01. Januar 2019 per Formular (SAB-Vordruck 60439) eingehende Förderanträge nicht mehr in die Bearbeitung genommen werden. Ab diesem Zeitpunkt sind ausschließlich Förderanträge aus dem Förderportal der SAB zugelassen.
Antragstellung
- Antrag erstellen: E-Business
- Datenschutzhinweise für Kunden / Interessenten (DSGVO)
64005 - KMU-Bewertung
60314 - KMU-Bewertung_Anlage 1
60314-1 - ggf. Vollmacht für Förderverfahren (Zuschüsse)
60135
Auszahlung und Verwendungsnachweis
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Servicecenter
Mo - Do: 8:00 - 18:00 Uhr, Fr: 8:00 - 15:00 Uhr
0351 4910-4910
0351 4910-21015