Förderung innovativer Ansätze im Bereich der Gesundheits- und Pflegewirtschaft (Strukturfondsperiode 2014-2020)
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Für Fragen zu inhaltlichen Fördergegenständen kontaktieren Sie bitte
Frau Krämer (Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz)
0351 564-56355Überblick
Wichtige Hinweise:
An interessierte Antragsteller
Der Stichtag 31. März für die Einreichung der Förderanträge wurde aufgehoben. Sie können Ihre Förderanträge laufend stellen.
In diesem Zusammenhang informieren wir, dass in der Region Dresden/Chemnitz noch Fördermittel zur Verfügung stehen. Wir freuen uns auf Ihre Förderanträge.
Abrechnungsrhythmus
Wir sind bemüht, Ihre Auszahlungsanträge möglichst effizient abzuwickeln, damit die Fördermittel rechtzeitig an Sie gelangen. Deshalb bitten wir Sie, auf kleinteilige häufige Auszahlungen zu verzichten. Bündeln Sie bitte Ihre Auszahlungsansprüche in größere Summen und reichen Sie diese höchstens 3mal pro Jahr ein. Beachten Sie dabei immer die folgenden Fristen:
- bis 30.4. Zwischenverwendungsnachweis, vorgesehen durch Nr. 6.1 Satz 2 NBest-SF
- bis 15.9. Auszahlungsantrag, damit die Fördermittel noch im laufenden Kalenderjahr ausgezahlt werden können
Die Einreichung einer dritten Abrechnung im Kalenderjahr ist Ihnen überlassen.
Bei Projektabschluss ist durch Nr. 6.1 N-Best-SF Satz 1 eine 6-monatige-Frist ab dem Ende des Bewilligungszeitraums vorgesehen. Sie können Ihre Abschlussabrechnung mit dem Endverwendungsnachweis aber gern zeitiger vorlegen.
Zwischenverwendungsnachweis
Wir weisen darauf hin, dass gemäß Nr. 6.1 Satz 2 NBest-SF ein Zwischenverwendungsnachweis zu führen ist, wenn der Zuwendungszweck nicht bis zum 31.12. erfüllt wurde. Der Zwischenverwendungsnachweis hat mit dem ersten Mittelabruf im darauffolgenden Jahr, spätestens bis zum 30.4. zu erfolgen.
Verwenden Sie bitte hierzu das Formular 60265 „Verwendungsnachweis FiAG“ und wenn zutreffend das Formular 60622 „Nettoeinnahmen – Anzeige“. Da das Formular 60265 den Auszahlungsantrag bereits enthält, muss das Formular 61323 nicht eingereicht werden.
Antragsstopp in der Region Leipzig
Im Fördergebiet der stärker entwickelten Region Leipzig können keine Anträge mehr gestellt werden, da die EFRE-Finanzmittel für diese Region ausgeschöpft sind.
Zuwendungszweck:
Zweck der Förderung ist es, die Fähigkeit der sächsischen Gesundheits- und Pflegewirtschaft zu Innovationen und deren wirtschaftliche Verwertung auf dem weltweit schnell wachsenden Gesundheitsmarkt zu stärken.
Dazu wird die telematische, interdisziplinäre Vernetzung und die Anwendung moderner Informationsund Kommunikationstechnologien, durch die die Abläufe im Gesundheitswesen verbessert und Bürger, Patienten, Gesundheits- oder Pflegedienstleister miteinander vernetzt werden (E-Health), gefördert.
Weiterhin gefördert werden innovative Anwendungen des Ambient Assisted Living (Altersgerechte Assistenzsysteme für ein selbstbestimmtes Leben - AAL) aus verschiedenen Technologiefeldern, die es ermöglichen unterschiedliche Dienstleistungsbereiche, insbesondere medizinische Dienstleistungen, Pflegeleistungen, Wohnen, Bewirtschaftung, Mobilität, wechselseitig zu vernetzen und interdisziplinäre, innovative Lösungen für die ambulante Versorgung älterer Menschen zu entwickeln.
Zuwendungsempfänger:
Zuwendungsempfänger sind private, freigemeinnützige und öffentliche Unternehmen sowie Hochschulen und Forschungseinrichtungen, sofern diese vorhabensbezogen mit Unternehmen zusammenarbeiten.
Gegenstand der Förderung:
Gefördert wird die Erforschung und Entwicklung von neuen Produkten, Dienstleistungen und Verfahren sowie die Durchführung innovativer Modellvorhaben. Im Bereich des E-Health stehen Maßnahmen zur telematischen, interdisziplinären Vernetzung bei der Durchführung von innovativer Modellvorhaben im Vordergrund. Dies umfasst innovative Organisationsformen, Kooperationsmodelle und technische Lösungen, welche auf Interoperabilität und einen hohen Vernetzungsgrad abstellen.
Zuwendungsart und -höhe:
Die Zuwendungen werden als Projektförderung im Wege der Anteilsfinanzierung in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse gewährt. Die Höhe der Zuwendung beträgt in Abhängigkeit der beihilferechtlichen Grundlage bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.
Wer wird gefördert
Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen
Was wird gefördert
Die nachhaltige Stärkung der Gesundheits- und Pflegewirtschaft im Freistaat Sachsen.
Voraussetzungen
Die Gewährung der Zuwendung setzt u.a. voraus, dass Ausgaben außerhalb gesetzlich vorgeschriebener Aufgaben und Pflichtaufgaben sowie bestehender nationaler Fördermöglichkeiten sowie Finanzierungsmöglichkeiten durch Sozialversicherungsträger entstehen. So ist beispielsweise der Kernbereich der ambulanten und stationären Gesundheitsversorgung von der Förderung ausgeschlossen.
Ablauf/Verfahren
Zuständige Stelle
Der Antrag auf Gewährung einer Zuwendung ist unter Verwendung der entsprechenden Antragsformulare bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – , Pirnaische Straße 9, 01069 Dresden, zu stellen.
Verfahrensablauf
Anträge sind bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – einzureichen. Die Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – entscheidet auf Grund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz über die Zuwendung.
Eine Zuwendung kann nur solchen Vorhaben bewilligt werden, die noch nicht begonnen worden sind. Ein vorzeitiger Maßnahmebeginn kann erteilt werden, wenn der Antrag hierzu begründet und das Vorhaben sachlich geprüft wurde.
Frist/Dauer
Anträge können laufend bei der SAB eingereicht werden.
Rechtsgrundlagen/Infoblätter
- Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Förderung innovativer Ansätze im Bereich der Gesundheits- und Pflegewirtschaft im Rahmen der Umsetzung des Operationellen Programms des Freistaates Sachsen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung in der Förderperiode 2014 bis 2020 (EFRE-Richtlinie SMS 2014 bis 2020)
- Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr mit allgemeinen Bestimmungen zur Förderung von aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) sowie dem Europäischen Sozialfonds (ESF) mitfinanzierten Vorhaben in der Förderperiode 2014 bis 2020 im Freistaat Sachsen (EFRE/ESF- Rahmenrichtlinie) vom 6. März 2020
- Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung im Bereich der Strukturfonds EFRE und ESF (NBest-SF)
- De-minimis-Regel_Informationsblatt
60380 - EFRE_Merkblatt_Ermittlung Nettoeinnahmen
60610 - KMU-Informationsblatt
60300
Die Auftragsvergabe soll transparent und nachvollziehbar erfolgen:
Hinweise zum Vergabeverfahren für EFRE und ESF Förderprogramme
Flyer zu den Publikationsvorschriften für Empfänger von EU-Fördermitteln (PDF, 3 MB)
Formulare/Downloads
Erforderliche Unterlagen
Laden Sie sich die benötigen Antragsunterlagen für Ihr Förderprogramm hier herunter. Alternativ können Sie die Formulare direkt online ausfüllen: Über die Speicherfunktion können Sie Ihren Antrag jederzeit zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt weiterbearbeiten.
Bitte öffnen Sie die Vordrucke möglichst mit dem Programm „Adobe Acrobat Reader“ und aktivieren Sie JavaScript (unter Bearbeiten > Einstellungen > JavaScript > Acrobat JavaScript aktivieren), um mögliche Fehlerquellen auszuschließen.
Antrag
- Förderantrag FiAG
60260 - Finanzierungsplan FiAG
60259 - Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung
64005 - Projektbeschreibung
Formlose Anlage (Mindestinhalt s. Förderantrag, Pkt. 3.1) - Nettoeinnahmen – Anzeige (wenn zutreffend)
60622 (mehr dazu im Merkblatt – Ermittlung Nettoeinnahmen, 60610 ) - De-minimis-Erklärung (wenn zutreffend)
60381 (mehr dazu im Infoblatt De-Minimis-Regel, 60380 ) - KMU-Bewertung (ergänzend zur De-minimis-Erklärung)
60314 , 60314-1 (mehr dazu im Informationsblatt KMU, 60300 )
Zusätzlich bei juristischen Personen des Privatrechts:
- Kopie des aktuellen, vollständigen Registerauszuges
- Kopie Gesellschaftsvertrag/Satzung
- Erklärung Antrag des Antragstellers – kein „Unternehmen in Schwierigkeiten“
61369 - Nachweis der gesicherten Gesamtfinanzierung z.B. durch Vorlage einer Hausbankbestätigung ( 60261 ) oder Einzelnachweis der Finanzierungsanteile.
- Anzeige eines Zeichnungsbefugten (Unterschriftenprobe)
61547-1 - Personalausweiskopien aller Vertretungsberechtigten (Vorder- und Rückseite)
- Vollmachten, sofern Zeichnungsbefugte nicht durch den Registerauszug legitimiert sind.
Zusätzlich bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts
Auszahlung
- Auszahlungsantrag
60265 - Vergabe_Oberschwellenbereich_Angaben Zuwendungsempfänger
60882
(wenn zutreffend) - Belegliste
61388
Die Ausfüllhilfe zu der Belegliste finden Sie hier (PDF, 238 kB) . Hinweis zum Pkt. 6 der Belegliste: Bitte rechnen Sie die Personalausgaben nicht auf diesem Vordruck ab. Zur Abrechnung der Personalausgaben ist ausschließlich der Vordruck Nr. 60234 „Gesamtübersicht der abgerechneten Ausgaben“ zu verwenden. Die Ausfüllhilfe zu der Belegliste finden Sie hier (PDF, 161 kB) . - Gesamtübersicht der abgerechneten Personalausgaben
60234 - Tätigkeitsnachweis – Stundennachweis
60607 - Tätigkeitsnachweis – Stellenförderung
60609 - Buchführungssystem Wirtschaftsprüfertestat und Erklärung
60612 - Hinweise für die Zusammenstellung der Originalbelege
60870
Zwischen- und Endverwendungsnachweis
Zwischen- und Endverwendungsnachweis. Die Fristen für die Einreichung sind in Nr. 6.1 NBest-SF festgelegt. Im Formular ist der Auszahlungsantrag integriert, somit ist das Formular 61323 mit dem Verwendungsnachweis nicht vorzulegen.
- Nettoeinnahmen – Anzeige
60622 (mehr dazu im Merkblatt – Ermittlung Nettoeinnahmen, 60610 )
Kontakt
Frau Krämer (Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz)
0351 564-56355