Forschungsinfrastruktur und Forschungsprojekte im Bereich anwendungsnaher öffentlicher Forschung
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Überblick
Die Auftragsvergabe soll transparent und nachvollziehbar erfolgen:
Hinweise zum Vergabeverfahren für EFRE und ESF Förderprogramme
Aktueller Hinweis
Die für die Bewilligung zur Verfügung stehenden Fördermittel der aktuellen Förderperiode sind ausgeschöpft. Bitte sehen Sie von der Einreichung neuer Projektskizzen ab.
Für Fragen zur Fortführung des Programmes in der nächsten Förderperiode wenden Sie sich bitte an das zuständige Fachreferat des SMWK (Referat 41, Grundsatzangelegenheiten Forschung: Referat41@smwk.sachsen.de )
Fördergegenstände im Einzelnen:
- Maßnahmen zur Verbesserung der Forschungsinfrastruktur
- Neu- und Umbaumaßnahmen,
- Geräteinvestitionen
- anwendungsnahe Forschungs- und Entwicklungsprojekte
- Projekte zur Verbesserung der Infrastruktur zur Informationsweitergabe bzw. -verarbeitung an Bibliotheken
- vorwettbewerbliche Forschungsarbeiten, die im Rahmen von konkreten Ausgründungsaktivitäten am Standort Sachsen für einen späteren Transfer erforderlich sind (Inkubationsprojekte)
mögliche Antragsteller:
zu 1.a) und b), 2. und 4.
- die durch das SMWKT institutionell geförderten außeruniversitären Forschungseinrichtungen (z.B. Einrichtungen der Fraunhofer Gesellschaft, der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz und der Helmholtz-Gemeinschaft)
zu 1.b), 2. und 4. zusätzlich auch
- Hochschulen gemäß § 1 Abs. 1 Sächs. Hochschulfreiheitsgesetz,
- Forschungszentren nach § 94 Sächs. Hochschulfreiheitsgesetz,
- gemeinnützige Forschungseinrichtungen im Status AN-Institut gemäß § 95 Sächs. Hochschulfreiheitsgesetz
- Staatliche Berufsakademien der Berufsakademie Sachsen
zu 3.
- Hochschulen gemäß § 1 Abs. 1 Sächs. Hochschulfreiheitsgesetz,
- Sächsische Landesbibliothek - Staats- und Universitätsbibliothek Dresden (SLUB)
Folgende Kosten sind förderfähig:
zu 1.
- Ausgaben für Baumaßnahmen, einschließlich der dafür erforderlichen Planung und Bauvorbereitung sowie Planungsleistungen (außer Außenanlagen, Straßen und Wegen),
- Ausgaben für Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände,
- Ausgaben für Fremdleistungen
zu 2.- 4.
- Personalausgaben/-kosten für Forscher, Techniker und sonstige unterstützende Personen, soweit diese in dem Vorhaben beschäftigt sind,
- Ausgaben für projektgebundene Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände bzw. deren Abschreibung,
- Ausgaben/Kosten für Fremdleistungen,
- Ausgaben/Kosten für Patentierung,
- sonstige Sachausgaben/-kosten,
- bei Abrechnung auf Kostenbasis auch Gemeinkosten, soweit keine vereinfachte Abrechnung unter Beantragung einer Gemeinkostenpauschale durchgeführt werden soll
- zur Abdeckung der indirekten Ausgaben bzw. Gemeinkosten kann eine Gemeinkostenpauschale gemäß V. 7. der Richtlinie beantragt werde
Wer wird gefördert
universitäre bzw. außeruniversitäre Forschungseinrichtungen (Einschränkungen siehe allgemeine Informationen)
Was wird gefördert
Gefördert werden soll die anwendungsorientierte Forschung- und Entwicklungstätigkeiten sowie die Weiterentwicklung der wissenschaftlichen Infrastruktur an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen des Freistaates Sachsen.
Voraussetzungen
Die Vorhaben müssen thematisch, zeitlich und finanziell von den üblichen Tätigkeiten der Antragsteller abgrenzbar sein und zusätzliche Vorhaben darstellen. Die erforderliche Grundausstattung für Forschungsprojekte und bei allen Vorhaben die eventuellen Folgekosten müssen durch den Antragsteller dargestellt und durch ihn übernommen werden.
Konditionen
Ablauf/Verfahren
Zuständige Stelle
Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB).
Verfahrensablauf
Vor Antragstellung soll eine Projektskizze bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank eingereicht werden. Das Vorhaben darf vorher noch nicht begonnen sein. Als Beginn gilt beispielsweise bereits der Abschluss eines Lieferungs- und Leistungsvertrages. Erst nach Erhalt einer Förderzusage (Bewilligung) beziehungsweise nach einer gesonderten Zustimmung der SAB zum vorzeitigen Beginn können Sie mit Ihrem Vorhaben starten (siehe ausdrücklich VI. 1. der Richtlinie).
Projektskizzen bzw. Anträge für Maßnahmen nach Ziffer II Nummer 1 Buchstabe b und Nummer 2 bis 4 werden durch das SMWKT nach forschungspolitischen Gesichtspunkten und ggf. auf Veranlassung des Staatsministeriums durch externe Gutachter fachlich bewertet.
Rechtsgrundlagen/Infoblätter
- Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Kultur und Tourismus über die Gewährung von Zuwendungen für Forschungsinfrastruktur und Forschungsprojekte im Bereich anwendungsnaher öffentlicher Forschung (RL Forschung InfraPro)
- Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr mit allgemeinen Bestimmungen zur Förderung von aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) sowie dem Europäischen Sozialfonds (ESF) mitfinanzierten Vorhaben in der Förderperiode 2014 bis 2020 im Freistaat Sachsen (EFRE/ESF- Rahmenrichtlinie) vom 6. März 2020
Formulare/Downloads
Bestimmungen
- Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung auf Kostenbasis im Bereich der Strukturfonds EFRE (NBest-SF-Kosten)
- Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung im Bereich der Strukturfonds EFRE und ESF (NBest-SF)
Antragstellung
- Forschungsinfra_ Antrag Forschungs-/ Bildungseinrichtungen Ausgabenbasis (AZA-w)
63151 - Forschungsinfra_ Antrag Forschungseinrichtung _Kostenbasis (AZK-w)
63152 - Projektskizze_ Anwendungsorientierte Forschung
63157 - Anzeige eines Zeichnungsbefugten (Unterschriftenprobe)_ausschließlich Zuschuss
61547-1 - Datenschutzhinweise für Kunden / Interessenten (DSGVO)
64005 - Technologieförderung_Handhabung Beleglisten_Merkblatt
63161 - Belegprüfung-Zusammenstellung von Originalbelegen (ANBest-P)_Hinweise
60870 - Belegprüfung-Zusammenstellung von Originalbelegen (Selbstkostenabrechnung)_Hinweise
60871 - Tätigkeitsnachweis - Stellenförderung
60609 - Technologieförderung_Stundennachweis
60374 - EFRE_Merkblatt_Ermittlung Nettoeinnahmen
60610 - Nettoeinnahmen_Anzeige
60622
Unterlagen zum Verwendungsnachweis
- Technologieförderung_ Forschungsinfra/Energie InET/EuProNet_ Fachdatenblatt
63148 - Forschungsinfra_Zahlenmäßiger Verwendungsnachweis Forschungseinrichtung _Kostenbasis (AZK-w)
63127 - Forschungsinfra_ Zahlenmäßiger Verwendungsnachweis Forschungs-/ Bildungseinrichtungen Ausgabenbasis (AZA-w)
63160 - Technologieförderung_Merkblatt zur Gliederung der Zwischenberichte und des abschließenden Sachberichtes
63163
Kontakt
Servicecenter
Mo - Do: 8:00 - 18:00 Uhr, Fr: 8:00 - 15:00 Uhr
0351 4910-4910
0351 4910-21015