Forschung und Entwicklung - Projektförderung (FuE-Projektförderung)
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Achtung:
Aufgrund der hohen Nachfrage bei der sächsischen Technologieförderung bestand seit Dezember 2019 ein Antragsstopp zur Einreichung neuer Forschungs- und Entwicklungsprojekte.
Dieser Antragsstopp wurde durch das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zeitlich befristet bis zum 31. Januar 2021 aufgehoben. Bis zu diesem Termin können Anträge (bitte keine Projektskizzen) auf FuE-Projektförderung mit einer Laufzeit von maximal 18 Monaten eingereicht werden. Für diese Fördertranche steht insgesamt ein Budget von 8 Millionen EURO zur Verfügung.
Überblick
Flyer zur FuE-Projektförderung (PDF, 672 kB)
Die Auftragsvergabe soll transparent und nachvollziehbar erfolgen:
Hinweise zum Vergabeverfahren für EFRE und ESF Förderprogramme
Verbessern Sie die Innovationskraft der sächsischen Wirtschaft
Innovationen sind der Schlüssel für mehr Wachstum, sichere Arbeitsplätze und damit die Wettbewerbsfähigkeit der sächsischen Wirtschaft.
Um im nationalen wie internationalen Innovationswettlauf bestehen zu können, sind Unternehmen in Sachsen oft auf die Kooperation mit Forschungseinrichtungen angewiesen. Sie können oft von der Forschungs- und Entwicklungsarbeit hiesiger Forschungseinrichtungen profitieren.
Mit unserem Programm „Forschung und Entwicklung - Projektförderung“ stärken wir gezielt die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren (KMU) sowie großen Unternehmen. Wir unterstützen sächsische Unternehmen bei der eigenständigen Forschung & Entwicklung ebenso wie auch Verbundvorhaben von Betrieben und Forschungseinrichtungen zur Entwicklung von neuen oder verbesserten Produkten und Verfahren.
Wenn Sie als Forschungspartner in Zusammenarbeit mit regionalen Unternehmen innovative Produkte und Verfahren entwickeln, unterstützen wir Sie mit Zuschüssen für Gemeinschaftsprojekte aus unserem Programm „F&E-Projektförderung“.
Wer wird gefördert
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (inkl. Handwerk, aber ohne freie Berufe), im Verbund auch Forschungseinrichtungen im Freistaat Sachsen
Was wird gefördert
Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsprojekte, die der Entwicklung neuer Produkte und Verfahren dienen und die auf eine Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft der gewerblichen Zuwendungsempfänger gerichtet sind. Ein Produkt oder Verfahren gilt als neu, wenn es in der Europäischen Union noch nicht wirtschaftlich verwertet wird. Es kann sich dabei auch um eine Weiterentwicklung eines bereits auf dem Markt befindlichen Produktes oder Verfahrens handeln.
Folgende Kosten sind förderfähig:
- Personalkosten für Forscher, Techniker und sonstige unterstützende Personen, soweit diese mit dem Vorhaben beschäftigt sind
- Kosten für Instrumente und Ausrüstung, soweit und solange sie für das Vorhaben genutzt werden
- Kosten für Auftragsforschung, technisches Wissen und zu Marktbedingungen von unabhängigen Dritten direkt oder in Lizenz erworbene Patente
- sonstige Betriebskosten einschließlich solcher für Material, Bedarfsmittel und dergleichen, die unmittelbar durch das Vorhaben entstehen
- 60 Prozent der Patentierungskosten (nur bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU )
- Gemeinkosten, die unmittelbar durch das Forschungsvorhaben entstehen (bei von der SAB genehmigter LSP-Abrechnung) oder wahlweise vereinfachte Abrechnung mit Gemeinkostenpauschale von 25 % auf die förderfähigen Ausgaben für Personal, Geräte/Ausrüstungen und Betriebskosten
Voraussetzungen
- Betriebsstätte oder Sitz des Unternehmens in Sachsen
- angemessene Beteiligung an der Gesamtfinanzierung mit subventionsfreien Eigen- oder Fremdmitteln
- Nachweis der Marktgängigkeit der geplanten Entwicklungsergebnisse anhand eines Verwertungskonzeptes oder einer Vermarktungsstrategie
Konditionen
Ablauf/Verfahren
Zuständige Stelle
Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB). Der Antrag ist unter Verwendung der entsprechenden Antragsformulare schriftlich bei der SAB einzureichen.
Verfahrensablauf
Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank – Förderbank. Der Antrag ist bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank vor Beginn des Vorhabens (z. B. Abschluss eines Lieferungs- und Leistungsvertrages) einzureichen. Eine Antragstellung ist jederzeit möglich.
Frist/Dauer
Sie müssen den Antrag vor Beginn des zu finanzierenden Vorhabens stellen. Als Beginn gilt beispielsweise bereits der Abschluss eines Lieferungs- und Leistungsvertrages. Erst nach Erhalt einer Förderzusage beziehungsweise nach einer gesonderten Zustimmung der SAB zum vorzeitigen Beginn können Sie mit Ihrem Vorhaben starten.
Rechtsgrundlagen/Infoblätter
- EFRE-Technologieförderung 2014 bis 2020 vom 20. Januar 2015, die durch die Richtlinie vom 28. Februar 2017 geändert worden ist
- Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr mit allgemeinen Bestimmungen zur Förderung von aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) sowie dem Europäischen Sozialfonds (ESF) mitfinanzierten Vorhaben in der Förderperiode 2014 bis 2020 im Freistaat Sachsen (EFRE/ESF- Rahmenrichtlinie) vom 6. März 2020
Kosten
Es fallen keine Kosten beziehungsweise Gebühren durch die SAB an.
Formulare/Downloads
Laden Sie sich die benötigen Antragsunterlagen für Ihr Förderprogramm hier herunter. Alternativ können Sie die Formulare direkt online ausfüllen: Über die Speicherfunktion können Sie Ihren Antrag jederzeit zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt weiterbearbeiten.
Bestimmungen
Antragstellung und Auszahlung
Einzelbetriebliche FuE-Projektförderung
- Technologieförderung_Antrag gewerbliche Wirtschaft (AZK)
63009 - Technologieförderung - formgebundenes Angebot
63150 - Datenschutzhinweise für Kunden / Interessenten (DSGVO)
64005 - Anzeige eines Zeichnungsbefugten (Unterschriftenprobe)_ausschließlich Zuschuss
61547-1 - Technologieförderung_Abschluss von F E-Verträgen_Infoblatt
63095 - KMU-Informationsblatt
60300 - KMU-Bewertung
60314 - KMU-Bewertung_Anlage 1
60314-1 - Erklärung Antrag_kein Unternehmen in Schwierigkeiten
61369 - GRW_Antrag_Rentabilitätsvorschau
60319 - Belegprüfung-Zusammenstellung von Originalbelegen (Selbstkostenabrechnung)_Hinweise
60871 - Belegprüfung-Zusammenstellung von Originalbelegen (vereinfachte Abrechnung)_Hinweise
60872 - Technologieförderung_Handhabung Beleglisten_Merkblatt
63161 - Technologieförderung_Stundennachweis
60374
FuE-Verbundprojektförderung / Abrechnung auf Kostenbasis
- Technologieförderung_Antrag gewerbliche Wirtschaft (AZK)
63009 - Technologieförderung - formgebundenes Angebot
63150 - Datenschutzhinweise für Kunden / Interessenten (DSGVO)
64005 - Anzeige eines Zeichnungsbefugten (Unterschriftenprobe)_ausschließlich Zuschuss
61547-1 - Technologieförderung_Abschluss von F E-Verträgen_Infoblatt
63095 - KMU-Bewertung
60314 - KMU-Bewertung_Anlage 1
60314-1 - Erklärung Antrag_kein Unternehmen in Schwierigkeiten
61369 - GRW_Antrag_Rentabilitätsvorschau
60319 - Belegprüfung-Zusammenstellung von Originalbelegen (Selbstkostenabrechnung)_Hinweise
60871 - Belegprüfung-Zusammenstellung von Originalbelegen (vereinfachte Abrechnung)_Hinweise
60872 - Technologieförderung_Handhabung Beleglisten_Merkblatt
63161 - Technologieförderung_Stundennachweis
60374 - EFRE_Merkblatt_Ermittlung Nettoeinnahmen
60610 - Nettoeinnahmen_Anzeige
60622
FuE-Verbundprojektförderung / Abrechnung auf Ausgabenbasis
- FuE-Verbund_Antrag Ausgabenbasis (AZA)
63010 - Technologieförderung - formgebundenes Angebot
63150 - Datenschutzhinweise für Kunden / Interessenten (DSGVO)
64005 - Technologieförderung_Abschluss von F E-Verträgen_Infoblatt
63095 - Belegprüfung-Zusammenstellung von Originalbelegen (ANBest-P)_Hinweise
60870 - Technologieförderung_Handhabung Beleglisten_Merkblatt
63161 - Erklärung Antrag_kein Unternehmen in Schwierigkeiten
61369 - Tätigkeitsnachweis - Stellenförderung
60609 - EFRE_Merkblatt_Ermittlung Nettoeinnahmen
60610 - Nettoeinnahmen_Anzeige
60622
Unterlagen zum Verwendungsnachweis
- Technologieförderung_FuE-Projekt/-Verbund/KET/TT_Indikatoren_der_Förderung
63231 - Technologieförderung_Zahlenmäßiger Verwendungsnachweis für Zuwendungen auf Ausgabenbasis (AZA)
63027 - Technologieförderung_Zahlenmäßiger Verwendungsnachweis für Zuwendungen auf Kostenbasis (AZK)
63028 - FuE_Merkblatt_ Zwischenberichte_Sachberichte
63149 - Erklärung zu Ausgleichszahlungen infolge der Corona-Krise
67308
Kontakt
Servicecenter
Mo - Do: 8:00 - 18:00 Uhr, Fr: 8:00 - 15:00 Uhr
0351 4910-4910
0351 4910-21015