Gründerinitiativen - Unternehmensgründungen aus der Wissenschaft
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Überblick
Fördern Sie mit uns innovative Gründer aus dem universitären Umfeld
Visionen verwirklichen, selbständig arbeiten, ein eigenes Unternehmen gründen. Dazu gehören viele Zutaten: eine tragfähige Idee, Eigeninitiative und vor allem eine maßgeschneiderte, finanzielle Starthilfe.
Mit dem Förderprogramm „Gründerinitiativen“ fördern wir sächsische Hochschulen sowie außeruniversitäre Forschungseinrichtungen dabei, Gründer mit innovativen Unternehmen aus den eigenen Reihen hervorzubringen. Die Finanzierung erfolgt in Form eines Zuschusses mit bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben über einen Zeitraum von drei Jahren. Dies umfasst alle Maßnahmen von der Ideenfindung bis zur Vorlage eines Businessplans. Die Zielgruppen der geförderten Beratungsangebote, der Gründerzentren (sogenannter Inkubatoren) oder der Netzwerkveranstaltungen sind in erster Linie Studierende, Absolventen, wissenschaftliches Personal und Promovenden, aber auch Studierende und Absolventen von Berufsakademien.
Unterstützen Sie die Gründung von Unternehmen und informieren Sie sich hier zu unserem Förderangebot.
Unterstützt werden können Gründerinitiativen, die folgenden Bereichen zugeordnet werden können:
- Generierung und Umsetzung von Ideen für Unternehmensgründungen (z. B. durch Ideenwettbewerbe, Businessplankollegs oder Ideenwerkstätten),
- begleitende Beratung und Unterstützung von Gründungsvorhaben (z. B. durch spezifische Beratungsangebote, Technologiegründer- und Patentinformationszentren, Business Angels oder Technologiescouting),
- Entwicklung und Umsetzung von Qualifizierungsmaßnahmen für unternehmerische Selbständigkeit (z. B. durch Aus- und Weiterbildungsangebote, übergreifende Gründerkollegs oder Herausbildung von Persönlichkeitsprofilen) oder
- Sensibilisierung und Motivierung potentieller Gründer (z. B. durch Erfahrungsaustausche oder Veranstaltungen mit erfolgreichen Unternehmern).
Durch die Gründerinitiativen sollen u. a. natur- und ingenieurwissenschaftliche Fachbereiche und Existenzgründer sowie Unternehmer aus der Wirtschaft angesprochen werden.
Zielgruppe der Gründerinitiativen sollen in erster Linie Studierende und unter bestimmten Voraussetzungen Absolventen, das wissenschaftliche Personal und Promovenden der Hochschulen und Forschungseinrichtungen bzw. Studierende und Absolventen der Berufsakademien sein.
Wer wird gefördert
Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen (insbesondere Einrichtungen der Max-Planck- bzw. Fraunhofer-Gesellschaft, der Leibniz- oder von-Helmholtz-Gemeinschaft) außerhalb ihrer Pflichtaufgaben.
Was wird gefördert
Vorhaben zur Unterstützung von Unternehmensgründungen aus der Wissenschaft, die dazu beitragen an sächsischen Hochschulen und Forschungseinrichtungen eine Kultur der Selbständigkeit, Eigeninitiative und des unternehmerischen Denkens zu etablieren.
Voraussetzungen
Die Vorhaben sind modular aufzubauen. Begleitende Beratungen und die Unterstützung von Gründungsvorhaben müssen mindestens ein Drittel des Gesamtvorhabens ausmachen.
Es können nur solche Veranstaltungen gefördert werden, die über das vorhandene Lehrangebot der Hochschule hinausgehen.
Zielgruppe der Gründerinitiativen müssen in erster Linie Studierende, Absolventen der Hochschule bzw. einer Berufsakademie (jeweils bis zu 10 Jahre nach Abschluss des Studiums), wissenschaftliches Personal (bis zu 10 Jahre nach Abschluss der Tätigkeit an der Hochschule bzw. der Forschungseinrichtung) und Promovenden (bis zu 10 Jahre nach Abschluss der Promotion) jeweils mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in Sachsen sein.
Hinweise
Weitere Informationen und Dokumente zum ESF (z.B. die Regeln zu den förderfähigen Ausgaben bzw. Kosten bei der ESF-Projektförderung) finden Sie unter
Konditionen
Ablauf/Verfahren
Zuständige Stelle
Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB). Der Antrag ist unter Verwendung der entsprechenden Antragsformulare schriftlich bei der SAB einzureichen.
Verfahrensablauf
Die Antragstellung erfolgt auf elektronischem Weg über das ESF-Portal der SAB Portal zur Antragstellung .
Die Förderung von neuen, innovativen Modulen ist separat zu beantragen.
Die Auswahl der für eine Förderung in Frage kommenden Vorhaben erfolgt u. a. nach folgenden Kriterien:
- Nachhaltigkeit des Vorhabens
- Vernetzung mit anderen Hochschulen bzw. Forschungseinrichtungen sowie mit Technologietransfer- und Patentverwertungseinrichtungen
- Praxisorientierung der geplanten Veranstaltungen
- Konzept zur Steigerung des Bekanntheitsgrades der Gründerinitiative.
Ist der Zuwendungszweck nicht bis zum Ablauf des Haushaltsjahres erfüllt, ist binnen vier Monate nach Ablauf des Haushaltsjahres über die in diesem Jahr erhaltenen Beträge ein Zwischennachweis zu führen.
Der endgültige Verwendungsnachweis ist spätestens drei Monate nach dem Ende des im Zuwendungsbescheid bestimmten Bewilligungszeitraums zu führen. Die SAB ist berechtigt eine Schlussrate bis nach der Verwendungsnachweisprüfung einzubehalten.
Frist/Dauer
Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens zu stellen. Mit dem Vorhaben kann auf eigenes Risiko begonnen werden, wenn der Posteingang des Antrages bei der SAB schriftlich bestätigt wurde. Bitte beachten Sie die Hinweise in der Posteingangsbestätigung.
Rechtsgrundlagen/Infoblätter
- Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Förderung von Unternehmergeist und innovativen Unternehmensgründungen aus der Wissenschaft mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF-Richtlinie Unternehmensgründungen aus der Wissenschaft)
- Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr mit allgemeinen Bestimmungen zur Förderung von aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) sowie dem Europäischen Sozialfonds (ESF) mitfinanzierten Vorhaben in der Förderperiode 2014 bis 2020 im Freistaat Sachsen (EFRE/ESF- Rahmenrichtlinie) vom 6. März 2020
Formulare/Downloads
Laden Sie sich die benötigen Antragsunterlagen für Ihr Förderprogramm hier herunter. Alternativ können Sie die Formulare direkt online ausfüllen: Über die Speicherfunktion können Sie Ihren Antrag jederzeit zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt weiterbearbeiten.
Antragstellung
Die Antragstellung erfolgt auf elektronischem Weg. Dazu steht eine Software auf dem Portal zur Antragstellung bereit. Dafür benötigen Sie ein Login.
Den im Rahmen der elektronischen Antragstellung auf dem Portal verbindlich gestellten Antrag reichen Sie bitte auch in Papierform mit den weiteren erforderlichen Unterlagen vollständig und rechtsverbindlich unterschrieben bei der SAB ein. Sie erhalten nach Prüfung einen Bescheid.
- Datenschutzhinweise für die Erhebung von personenbezogenen Daten Dritter
64006 - Datenschutzhinweise für Kunden / Interessenten (DSGVO)
64005 - ESF-Projekte_Angaben zur Antragsfreischaltung
60800 - Erklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialbeiträgen
60821 - Identitätsfeststellung durch zuverlässige Dritte
60311 - ESF-Projekte_Anforderungen an Projektbeschreibungen_Infoblatt
61713 - ESF-Projekte_Änderungsmitteilung _Projektförderung
60859 - ESF-Projekte_Anforderungen an ESF-Projektträger bei Ersteinreichung_Infoblatt
60715 - ESF-Projekte_Deckblatt _Trägermappe
60715-1 - Anzeige eines Zeichnungsbefugten (Unterschriftenprobe)_ausschließlich Zuschuss
61547-1
Abruf/Verwendungsnachweis/Teilnehmerdatenerfassung
Alle notwendigen Unterlagen zum Abruf der Mittel und zur Abrechnung im Verwendungsnachweis sind in der Antragssoftware PRANO integriert. Die Teilnehmerdatenerfassung erfolgt über das ESF-Internetportal unter Punkt "Indikatoren".
- ESF-Projekte_Übersicht einzureichende Unterlagen_AUZA/VN
60721 - ESF-Projekte_Mitarbeiter- / Dozentenliste
60835 - ESF-Projekte_Änderungsmitteilung _Projektförderung
60859 - Einholung von Vergleichsangeboten_Dokumentation
64029-1 - ESF-Projekte_Tätigkeitsnachweis _Personalkostenpauschale_ Honorartätigkeit_FZR 2014-2020
60878 - ESF-Projekte_Tätigkeitsnachweis _Verwaltung_Honorartätigkeit _FZR 2014-2020
60879 - ESF-Projekte_Tätigkeitsnachweis _Stellenförderung_FZR 2014-2020
60880 - ESF-Projekte_Teilnehmerfragebogen_Eintritt in Maßnahme
61014 - ESF-Projekte_Teilnehmerfragebogen_Austritt aus Maßnahme
61014-1 - ESF-Projekte_Teilnehmerfragebogen _6 Monate nach Austritt aus Maßnahme
61014-2 - Erklärung zu Ausgleichszahlungen infolge der Corona-Krise
67308
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