Markteinführung innovativer Produkte – Marktbearbeitungsphase - MEP-Darlehen
Flyer MEP-Darlehen (PDF, 685 kB)
Achtung:
Die in der Förderperiode 2014 – 2020 für das Programm „Markteinführung innovativer Produkte“ zur Verfügung stehenden EFRE-Mittel für die stärker entwickelte Region (SER) Leipzig sind mit den vorliegenden Förderanträgen bereits überzeichnet. Eine Antragstellung für Unternehmen in dieser Region ist leider nicht mehr möglich. Bei der SAB eingehende Förderanträge müssen daher abgelehnt werden.
Zur SER-Region zählen die Stadt und der Landkreis Leipzig, der Landkreis Nordsachsen und der Altkreis Döbeln (heute Teil des Landkreises Mittelsachsen).
Überblick
Innovationen sind der Motor von Fortschritt und Entwicklung unserer Gesellschaft.
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) stecken voller Ideen, und dieses Potenzial gilt es zu heben. Doch oftmals fehlt gerade diesen Betrieben die erforderliche finanzielle Voraussetzung für eigenes Wachstum und die wirtschaftliche Verwertung ihrer Innovationen.
Die MEP-Darlehensförderung soll KMU dazu anregen, neu entwickelte oder weiterentwickelte Produkte oder Dienstleistungen sowie neue oder verbesserte Verfahren an den Markt zu bringen und auf dem Markt zu etablieren. Mithilfe eines zinsgünstigen Darlehens werden Unternehmen finanziell unterstützt. Das Darlehen stellt eine sinnvolle Ergänzung zu der Zuschussförderung dar.
Nutzen Sie das MEP-Darlehen, um Ihre innovativen Ideen zu verwirklichen und auf den Markt zu bringen, und informieren Sie sich hier zu unserem Förderangebot.
Wer wird gefördert
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
Was wird gefördert
Sie können zuwendungsfähige Ausgaben des Projekts zur Markteinführung innovativer Produkte bis zu 100 % mit einem MEP-Darlehen finanzieren. Zuwendungsfähig sind ausschließlich folgende projektbezogene Ausgaben:
- Materialkosten
- Personalausgaben (einschließlich Arbeitgeberanteil), ausgenommen Löhne und Gehälter auf Geschäftsführungsebene und deren Assistenz
- Fremdleistungen
- Investitionen in Anlagegüter, Maschinen und Geräte
- sonstige betriebliche Aufwendungen
Voraussetzungen
- Sie stellen den Antrag für ein KMU mit Sitz in Sachsen.
- Die Produkte, Dienstleistungen oder Produktionsverfahren, die Sie auf den Markt bringen möchten, stellen Innovationen dar, die Sie durch eigene Forschungs- und Entwicklungsleistungen oder in Zusammenarbeit mit einem Forschungspartner entwickelt haben und die neu für Ihr Unternehmen oder den Markt sind.
- Der Planungsstand für die Markteinführung des Produktes auf konkret definierten Absatzmärkten ist schlüssig.
- Die Umsetzung des Projektes muss im Freistaat Sachsen erfolgen. Die Förderung der Aufwände zum Aufbau von Vertriebsstandorten im Ausland sind ausgeschlossen.
- Wird nur das Darlehen in Anspruch genommen, darf die Markteinführung (erstes Anbieten auf dem Markt) bei Antragstellung nicht länger als 6 Monate zurückliegen.
Konditionen
Ablauf/Verfahren
Zuständige Stelle
Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB). Der Antrag ist unter Verwendung der entsprechenden Antragsformulare schriftlich bei der SAB einzureichen.
Verfahrensablauf
Der Förderantrag ist bei der SAB einzureichen.
Nach Abschluss des geförderten Vorhabens ist der SAB die Erfüllung des Zuwendungszwecks durch einen Verwendungsnachweis nachzuweisen.
Für Fragen zur Antragstellung und zum weiteren Verfahren stehen Ihnen die Mitarbeiter unseres Servicecenters sehr gern zur Verfügung.
Frist/Dauer
Mit der Umsetzung des Vorhabens kann nach Antragseingang bei der SAB begonnen werden. Das Risiko, das beantragte Darlehen nicht, nicht in der geplanten Höhe oder nicht zu dem geplanten Zeitpunkt zu erhalten, tragen Sie als Antragsteller.
Der Bewilligungszeitraum für Projekte der Marktbearbeitungsphase umfasst bis zu 30 Monate.
Rechtsgrundlagen/Infoblätter
- Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Mittelstandsförderung (Mittelstandsrichtlinie)
- Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr mit allgemeinen Bestimmungen zur Förderung von aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) sowie dem Europäischen Sozialfonds (ESF) mitfinanzierten Vorhaben in der Förderperiode 2014 bis 2020 im Freistaat Sachsen (EFRE/ESF- Rahmenrichtlinie) vom 6. März 2020
- MSR-MEPDarlehen_Informationsblatt
61721 - MSR-MEP-Marktbearbeitungsphase_Checkliste
61723 - Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung im Bereich der Strukturfonds EFRE und ESF (NBest-SF)
- KMU-Informationsblatt
60300 - De-minimis-Regel_Informationsblatt
60380 - GWG und Abgabenordnung_Infoblatt
65222
Formulare/Downloads
Antragsunterlagen
- MSR-MEP_Darlehensantrag
61582 - Datenschutzhinweise für Kunden / Interessenten (DSGVO)
64005 - KMU-Bewertung
60314 - KMU-Bewertung_Anlage 1
60314-1 - Erklärung Antrag_kein Unternehmen in Schwierigkeiten
61369 - bei juristischen Personen: Informationsblatt zur Umsetzung des Geldwäschegesetzes - Anlage 1 Feststellung des wirtschaftlich Berechtigten
65222-1 - Identitätsfeststellung durch zuverlässige Dritte
60311 - GRW_Antrag_Rentabilitätsvorschau
60319 - GRW_Antrag_ Finanzierungsverbindlichkeiten / Kapitaldienst
61634 - De-minimis_Antrag_Erklärung
60381 - Unterschriftenblatt
64663 - Kontovollmacht_Bank
64662
Auszahlungsunterlagen
Auszahlung MEP-Darlehen
61741
Verwendungsnachweis