Markteinführung innovativer Produkte - Markteinführungsphase - MEP-Zuschuss
Kontakt
Kontakt
Achtung:
In diesem Förderprogramm ist auch im Jahr 2021 weiterhin eine Antragstellung für die Förderperiode 2014 – 2020 möglich.
Die in der Förderperiode 2014 – 2020 für das Programm „Markteinführung innovativer Produkte“ zur Verfügung stehenden EFRE-Mittel für die stärker entwickelte Region (SER) Leipzig sind mit den vorliegenden Förderanträgen bereits überzeichnet. Eine Antragstellung für Unternehmen in dieser Region ist leider nicht mehr möglich. Aus diesem Grund nimmt die SAB ab sofort keine weiteren Anträge mehr entgegen.
Zur SER-Region zählen die Stadt und der Landkreis Leipzig, der Landkreis Nordsachsen und der Altkreis Döbeln (heute Teil des Landkreises Mittelsachsen).
Überblick
Leitfaden zu den Publizitätsvorschriften der EU für Begünstigte (PDF, 3 MB)
Flyer zur Markteinführung innovativer Produkte (PDF, 694 kB)
Mit dem Programm „Markteinführung innovativer Produkte (MEP)“ unterstützen wir KMU bei der Markteinführung von neuen oder weiterentwickelten, innovativen Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen.
Wer wird gefördert
Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz oder zu begünstigender Betriebsstätte im Freistaat Sachsen und Angehörige der Freien Berufe.
Was wird gefördert
In der Markteinführungsphase werden Projekte zur Markteinführung von neuen oder weiter entwickelten Produkten, Dienstleistungen oder Verfahren, die auf Innovationen beruhen, gefördert. Die Zuschussförderung für die Markteinführungsphase kann durch eine Darlehensförderung für die anschließende Marktbearbeitungsphase ergänzt werden.
Konditionen
Ablauf/Verfahren
Rechtsgrundlagen/Infoblätter
- Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Mittelstandsförderung (Mittelstandsrichtlinie)
- Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr mit allgemeinen Bestimmungen zur Förderung von aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) sowie dem Europäischen Sozialfonds (ESF) mitfinanzierten Vorhaben in der Förderperiode 2014 bis 2020 im Freistaat Sachsen (EFRE/ESF- Rahmenrichtlinie) vom 6. März 2020
- Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung im Bereich der Strukturfonds EFRE und ESF (NBest-SF)
- MSR-MEP-Markteinführungsphase _Infoblatt
60437 - KMU-Informationsblatt
60300 - De-minimis-Regel_Informationsblatt
60380
Formulare/Downloads
Laden Sie sich die benötigen Antragsunterlagen für Ihr Förderprogramm hier herunter. Alternativ können Sie die Formulare direkt online ausfüllen: Über die Speicherfunktion können Sie Ihren Antrag jederzeit zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt weiterbearbeiten.
Antragstellung
- MSR-MEP_Markteinführungsphase _Antrag
60438 - KMU-Bewertung
60314 - KMU-Bewertung_Anlage 1
60314-1 - De-minimis_Antrag_Erklärung
60381 - Erklärung Antrag_kein Unternehmen in Schwierigkeiten
61369 - Datenschutzhinweise für Kunden / Interessenten (DSGVO)
64005 - ggf. Vollmacht für Förderverfahren (Zuschüsse)
60135
Auszahlung
- MSR_Auszahlungsantrag _Programmauswahl
61566 - Belegliste
61389 - Tätigkeitsnachweis Personal_Stundennachweis
60607 - Tätigkeitsnachweis - Stellenförderung
60609 - Strukturfonds_Originalen gleichgestellte Belege_Wirtschaftsprüfertestat
60612
Verwendungsnachweis
Kontakt
Servicecenter
Mo - Do: 8:00 - 18:00 Uhr, Fr: 8:00 - 15:00 Uhr
0351 4910-4910
0351 4910-21015