Mikrodarlehen für Existenzgründer und junge Unternehmen (MKD)
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Überblick
Wir unterstützen Sie mit einem Mikrodarlehen bei der Verwirklichung Ihrer Geschäftsideen
Der Wunsch, eine gute Geschäftsidee umsetzen zu können oder selbst etwas auf die Beine zu stellen, ist nur der erste Schritt zur Selbstständigkeit. Wer diesen Schritt wagt, braucht auch eine stabile finanzielle Grundlage. Mit dem Mikrodarlehen erhalten Existenzgründer, die eine selbständige Tätigkeit im Freistaat Sachsen aufnehmen wollen, einen finanziellen Anschub für Investitionen und Betriebsmittel.
Wer wird gefördert
Existenzgründer sowie junge Unternehmen innerhalb einer fünfjährigen Existenzgründerphase.
Was wird gefördert
Gefördert werden die zur Aufnahme bzw. Festigung einer selbstständigen wirtschaftlichen Tätigkeit betrieblich bedingten Investitionen und Betriebsmittel.
Voraussetzungen
Existenzgründer sowie jungen Unternehmen können vor und bis fünf Jahre nach ihrer Geschäftsaufnahme ein zinsgünstiges Darlehen über maximal 20.000 Euro direkt bei der Sächsischen Aufbaubank - Förderbank - (SAB) beantragen. Voraussetzung: Für Ihr Vorhaben bringen Sie einen Eigenanteil von mindestens 20 % der Gesamtkosten selbst auf.
Für die Rückzahlung bleibt Ihnen bis zu 6 Jahre Zeit, die Tilgung beginnt spätestens im zweiten Jahr nach Darlehensauszahlung.
Antragsberechtigt sind Existenzgründer und junge Unternehmen bei:
- Gründung eines Unternehmens oder Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit
- erneuter Gründung eines Unternehmens oder erneuter Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit („Zweite Chance“)
- Übernahme eines Betriebes im Wege der Unternehmensnachfolge
- Erwerb einer tätigen Beteiligung durch Erwerb eines Anteils am Gesellschaftskapital von mehr als 25%
- Festigung eines Unternehmens
Weitere Voraussetzungen:
- Durchführung der Maßnahme im Freistaat Sachsen
- Antragsteller erfüllt die Schwellenwerte für Kleinstunternehmen
- tragfähiges Unternehmenskonzept
- Existenzgründung als Haupterwerbsquelle angelegt
- Nachweis notwendiger Kenntnisse und Fähigkeiten (fachlich und kaufmännisch) für die Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit
- positive beziehungsweise befürwortende Beurteilung durch eine fachkundige Stelle
Nicht gefördert werden:
- Handelsvertreter und Vertriebsbeauftragte
- Autohäuser, Auto- sowie Autoteilehandel
- Tankstellen, Hausmeisterservice
- Antragsteller, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist,
- Antragsteller, die eine eidesstattliche Versicherung nach § 807 der Zivilprozessordnung oder § 284 der Abgabenordnung (AO) bzw. Vermögensauskunft abgegeben haben,
- Primärerzeugung entsprechend Anhang I AEUV
- Verarbeitung und Vermarktung entsprechend der Verordnung VO (EU) Nr. 1407/2013 (De-minimis Verordnung)
- exportbezogene Tätigkeiten sowie geförderte Tätigkeiten, durch die heimische Erzeugnisse gegenüber Importwaren begünstigt werden,
- Fahrzeugerwerb im Straßengüterverkehr
- Umschuldungen, Nachfinanzierungen und Finanzierungen von Beratungen
Konditionen
Ablauf/Verfahren
Zuständige Stelle
Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB). Der Antrag ist unter Verwendung der entsprechenden Antragsformulare schriftlich bei der SAB einzureichen.
Verfahrensablauf
- Erstellen Sie für Ihr Vorhaben ein Unternehmenskonzept. Sofern Sie hierfür nicht den SAB-Vordruck VD 60690 verwenden, muss das Unternehmenskonzept den Mindestanforderungen des Vordrucks entsprechen. Das Dokument können Sie unter dem Punkt "Erforderliche Unterlagen" herunterladen.
- Zum Unternehmenskonzept benötigen Sie eine fachkundige Stellungnahme. Wenden Sie sich dazu an: die zuständige Industrie- und Handelskammer, die Handwerkskammer, die berufsständische Kammer oder den Fachverband für die Branche, in der die Gründung erfolgen soll.
- Mit einem positiven Votum der fachkundigen Stelle können Sie Ihren Förderantrag direkt bei der Sächsischen Aufbaubank einreichen.
Frist/Dauer
Sie müssen den Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen, das Sie finanzieren wollen. Als Vorhabensbeginn ist grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- und Leistungsvertrages zu werten. Erst ab Antragstellung (Datum Posteingang bei der SAB) können Sie mit Ihrem Vorhaben starten. Sie erhalten dazu ein Schreiben, welches Ihnen den Eingang Ihres Antrages bestätigt. Bis zur Entscheidung über Ihren Förderantrag beginnen Sie auf eigenes Risiko. Die Antragsbearbeitung kann nur erfolgen, wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen.
Hinweis:
Als Beginn gilt beispielsweise bereits der Abschluss von Kaufverträgen oder die Auftragsvergabe.
Rechtsgrundlagen/Infoblätter
- Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit zur Förderung von Existenzgründern und jungen Unternehmen durch Gewährung von Mikrodarlehen (Richtlinie Mikrodarlehen) vom 22. März 2016
- Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr mit allgemeinen Bestimmungen zur Förderung von aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) sowie dem Europäischen Sozialfonds (ESF) mitfinanzierten Vorhaben in der Förderperiode 2014 bis 2020 im Freistaat Sachsen (EFRE/ESF- Rahmenrichtlinie) vom 6. März 2020
Kosten
Für die Antragsbearbeitung erhebt die SAB keine Gebühren.
Neben den Darlehenszinsen können laut Darlehensvertrag und AGB gegebenenfalls weitere Kosten anfallen.
Formulare/Downloads
Allgemeine Informationen zur Antragstellung
Sie haben die Wahl zwischen der elektronischen Antragstellung oder der Antragstellung über das Herunterladen des Antragsformulars. Inhaltlich unterscheiden sich die beiden möglichen Antragsverfahren nicht.
WICHTIGE HINWEISE:
Je nachdem, ob Sie den Antrag als natürliche Person/Einzelunternehmer stellen oder für eine Kapital-/Personengesellschaft, bestehen unterschiedliche Anforderungen an die einzureichenden Unterlagen. Eine Liste hierzu finden Sie unter den nachfolgenden Verlinkungen:
Antragsteller ist eine natürliche Person/ein Einzelunternehmen
Antragsteller ist eine Personen- oder Kapitalgesellschaft
Informationsblätter
- MKD_Infoblatt
60681 - Mikro-D_Infoblatt_ Mindestanforderungen an das Unternehmenskonzept
60777 - De-minimis-Regel_Informationsblatt
60380 - KMU-Informationsblatt
60300 - Für Vorhaben, die in der Region Leipzig (einschließlich ehemaliger Landkreis Döbeln) durchgeführt werden
Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) - Für Vorhaben, die in den Regionen Chemnitz und Dresden durchgeführt werden
Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung im Bereich der Strukturfonds EFRE und ESF (NBest-SF) - GWG und Abgabenordnung_Infoblatt
65222 - Datenschutzhinweise für Kunden / Interessenten (DSGVO)
64005 - SCHUFA_Informationsblatt
0095
Elektronische Antragstellung
Sie können Ihren Antrag zum Programm Mikrodarlehen elektronisch stellen.
Schritt 1: Gehen Sie zum Punkt „Förderportal - elektronischer Antrag Mikrodarlehen“. Dort können Sie die Antragstellung vollständig elektronisch ausfüllen.
Schritt 2: Sie füllen den Antrag online aus. Nach dem vollständigen Ausfüllen und Abschließen des elektronischen Antrags schicken wir Ihnen eine E-Mail, die Ihren Antrag und alle Ihre gemachten Angaben zusammenfasst.
Schritt 3: Den Antrag, den wir Ihnen per E-Mail zugeschickt haben, müssen Sie nur noch ausdrucken, unterschreiben und per Post mit den weiteren im Antrag benannten Unterlagen (Siehe unter „Weitere Antragsunterlagen“ und „sonstige ergänzende Unterlagen) an die SAB versenden.
Förderportal - elektronischer Antrag Mikrodarlehen
Antragstellung über Formulare
Laden Sie sich die benötigen Antragsunterlagen für Ihr Förderprogramm hier herunter. Alternativ können Sie die Formulare direkt online ausfüllen: Über die Speicherfunktion können Sie Ihren Antrag jederzeit zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt weiterbearbeiten.
Bitte beachten Sie, dass je nachdem wo die Maßnahme durchgeführt wird, unterschiedliche Anträge zur Verfügung stehen.
- Wird das Vorhaben in der Region Leipzig durchgeführt, nutzen Sie bitte das nachstehende Antragsformular
Mikro-D_Antrag_Land
60679 - Wird das Vorhaben in den Regionen Dresden oder Chemnitz durchgeführt, nutzen Sie bitte das nachstehende Antragsformular
Mikro-D_Antrag_EU
60680 - De-minimis_Antrag_Erklärung
60381
Weitere Antragsunterlagen (für elektronische Antragstellung sowie Antragstellung per Formular)
- Mikro-D_Unternehmenskonzept
60690 - Mikro-D_Rentabilitätsvorschau
60703 - Mikro-D_Antrag _Selbstauskunft
60680-2 - Mikro-D_Antrag _Stellungnahme fachkundige Stelle
60704 - Identitätsfeststellung durch zuverlässige Dritte
60311 - SCHUFA_Datenübermittlung_ Zustimmung der Kunden
60059 - Mikro-D_Aufstellung der Sacheinlagen
60688 - Unterschriftenblatt
64663
Sonstige ergänzende Unterlagen (für elektronische Antragstellung sowie Antragstellung per Formular)
- KMU-Bewertung
60314 - KMU-Bewertung_Anlage 1
60314-1 - Feststellung des wirtschaftlich Berechtigten
65222-1 - Mikro-D_Antrag_Anlage bei mehreren Antragstellern
60680-1 - Mikro-D_Aufstellung der Selbst- und Nachbarhilfe (SuN)
60689 - Vereinfachte melderechtliche KMU-Selbsterklärung
63521
Abruf
- Mikro-D_Abruf von Förderdarlehen
60684 - Mikro-D_Abruf von Förderdarlehen_Anlage bei mehreren Antragstellern
60684-1 - SEPA-Lastschriftmandat (Einzelmandat)
64022
Verwendungsnachweis
- Mikro-D_Verwendungsnachweis
60699 - Mikro-D_Aufstellung der Selbst- und Nachbarhilfe (SuN)
60689 - Strukturfonds_Originalen gleichgestellte Belege_Wirtschaftsprüfertestat
60612 - Tilgungsaussetzung_Wirtschaft_Corona
67303
Infos zur Förderung
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Servicecenter
Mo - Do: 8:00 - 18:00 Uhr, Fr: 8:00 - 15:00 Uhr
0351 4910-4950
0351 4910-21015