SAB Bürgschaftsprogramm Sachsen
Überblick
Wir unterstützen Sie bei der Finanzierung Ihrer Vorhaben durch Ausfallbürgschaften
Im Rahmen des Landesbürgschaftsprogrammes vom 1. Juli 2013 übernehmen wir für Ihr Unternehmen Ausfallbürgschaften gegenüber Ihrer Hausbank, wenn bankübliche Sicherheiten nicht oder nicht im erforderlichen Ausmaß zur Verfügung stehen. Wir sind für Sie der richtige Ansprechpartner bei der Gewährung von Bürgschaften für alle Nicht-KMU und für KMU mit Bürgschaftshöhen von 2,0 – 10,0 Mio. EUR. Bei Bürgschaften unter 2 Mio. EUR unterstützt Sie die Bürgschaftsbank Sachsen GmbH .
Wer wird gefördert
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Freiberufler und Existenzgründer.
Was wird gefördert
Wenn bankübliche Sicherheiten nicht oder nicht im erforderlichen Ausmaß zur Verfügung stehen, übernimmt die SAB Ausfallbürgschaften gegenüber Kreditgebern (z.B. Kreditinstituten und Leasinggebern). Verbürgt werden Kredite, Avale und Leasingfinanzierungen für folgende Maßnahmen:
- Investitionen
- Unternehmensnachfolgen
- Betriebsmittel (Barkredite, Avale, Universalkredite)
- auftragsbezogene Betriebsmittel für Film- und Fernsehproduktionen (Medienbürgschaften)
- Konsolidierungsmaßnahmen in Einzelfällen
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind:
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (ohne Eigenbetriebe von Gebietskörperschaften) und sonstige Einrichtungen der Wirtschaft
- Freiberufler
- natürliche Personen (auch Existenzgründer), die sich mit Hilfe des zu verbürgenden Kredits in leitender Funktion tätig an einem Unternehmen beteiligen wollen
Darüber hinaus müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Der Sitz beziehungsweise die zu fördernde Betriebsstätte des Unternehmens ist in Sachsen.
- Der Antragsteller muss vertrauenswürdig sein und insbesondere seinen steuerlichen Verpflichtungen nachkommen, die rechtsverbindlichen Vorschriften für Umwelt- und Arbeitnehmerschutz beachten sowie über ein geordnetes Rechnungswesen verfügen, soweit dieses gesetzlich vorgeschrieben ist.
- Bürgschaften können nur für Kredite übernommen werden, deren Rückzahlung durch den Antragsteller bei normalem wirtschaftlichen Ablauf erwartet werden kann.
- Der Antragsteller hat alle zumutbaren Kreditsicherheiten anzubieten. Personen, die aufgrund ihrer Stellung als Gesellschafter wesentlichen Einfluss auf das Antrag stellende Unternehmen ausüben können, haben grundsätzlich für den zu verbürgenden Kredit eine persönliche Mithaftung in angemessener Höhe zu übernehmen.
Achtung:
Bei Unternehmen der so genannten "sensiblen Sektoren" ist je nach Bereich eine Förderung nur in eingeschränktem Umfang oder überhaupt nicht möglich. Gegebenenfalls ist eine Einzelfallgenehmigung der EU-Kommission erforderlich.
Grundsätzlich ausgeschlossen sind
- Ausfallbürgschaften in Form von Rettungsbeihilfen und die Verbürgung von Sanierungskrediten,
- die nachträgliche Verbürgung bestehender Risiken des Kreditgebers.
Konditionen
Ablauf/Verfahren
Zuständige Stelle
Antrags- und Bewilligungsstelle ist die SAB.
Verfahrensablauf
Der Antrag ist gemeinsam mit Ihrer Hausbank schriftlich bei der SAB einzureichen. Bitte verwenden Sie die zum Download bereitgestellten Antragsformulare. Ihre Hausbank fügt dem Antrag eine Stellungnahme bei und leitet diesen mit den weiteren erforderlichen Unterlagen an die SAB weiter.
Tipp:
Die Kundenberater der SAB unterstützen Sie gern bei der Strukturierung Ihres Vorhabens
Frist/Dauer
Der Antrag ist vor Abschluss des Kreditvertrages und vor Beginn des Vorhabens zu stellen. Maßgeblicher Zeitpunkt ist der Antragseingang bei der SAB.
Rechtsgrundlagen/Infoblätter
Formulare/Downloads
Laden Sie sich die benötigen Antragsunterlagen für Ihr Förderprogramm hier herunter. Alternativ können Sie die Formulare direkt online ausfüllen: Über die Speicherfunktion können Sie Ihren Antrag jederzeit zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt weiterbearbeiten.
Antragsstellung
- Bürgschaft_Antrag
60695 - Bürgschaft_Fragenkatalog
60696 - Selbstauskunft
60020x - Offenlegung_Wohnungsbau_Immobilienübersicht
60021x - Beteiligungen
60026x - KMU-Informationsblatt
60300 - KMU-Bewertung
60314 - KMU-Bewertung_Anlage 1
60314-1 - De-minimis-Regel_Informationsblatt
60380 - De-minimis_Antrag_Erklärung
60381 - Datenschutzhinweise für Kunden / Interessenten (DSGVO)
64005 - SEPA-Lastschriftmandat (Rahmenmandat)
64021 - SEPA-Lastschriftmandat (Einzelmandat)
64022 - Hinweis:
Grundsätzlich empfehlen wir die Nutzung des Rahmenmandates (VD 64021 ). Dies bedeutet: Für alle Darlehen bei der SAB nutzen Sie das gleiche Einzugskonto.
Sollen unterschiedliche Einzugskonten für die verschiedenen Darlehensverträge gelten, so ist für jeden Darlehensvertrag ein vertragsbezogenes Einzelmandat (VD 64022 ) zu erteilen. - Datenschutz_Bürgschaft
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