Stromspeicher mit/ohne Ladestation (RL Speicher)
Kontakt
Kontakt
Servicecenter
Mo - Do: 8 - 18 Uhr, Fr: 8 - 15 Uhr0351 4910 - 4910
0351 4910 - 1788
Überblick
Die Förderung verfolgt den Zweck der Einführung von innovativen Energietechniken im privaten, öffentlichen und im gewerblichen Bereich.
Gefördert werden investive Vorhaben, die einer Erhöhung des Eigenverbrauchs von Solarstrom dienen durch
- Stromspeicher, einschließlich Quartierspeicher und Nachrüstsätze
- und Kombinationen dieser mit Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge (Ladestation).
Die Förderung wird als De-minimis-Beilhilfe gewährt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung.
Wer wird gefördert
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, einschließlich deren Zusammenschlüsse sowie Angehörige Freier Berufe, die Eigentümer, Pächter oder Mieter der Flächen im Freistaat Sachsen sind, auf denen das Vorhaben realisiert werden soll.
Von der Förderung ausgenommen sind Antragsteller, an denen der Freistaat Sachsen zu mehr als
10 % beteiligt ist (einschließlich des Freistaates Sachsen selbst).
Was wird gefördert
Gefördert werden
- Investitionen für Anlagen zur Speicherung von elektrischer Energie (Stromspeicher, einschließlich Quartierspeicher und Nachrüstsätze), die auf Blei- oder Lithium-Ionen-Technologien basieren (konventionelle Stromspeicher) auch in Verbindung mit Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge (Ladestation) und
- Investitionen für Anlagen zur Speicherung von elektrischer Energie (Stromspeicher, ein-schließlich Quartierspeicher und Nachrüstsätze), die nicht auf Blei- oder Lithium-Ionen-Technologien basieren (Modellvorhaben), auch in Verbindung mit Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge (Ladestation) sowie der Mess- und Steuereinrichtungen und Ingenieur- und Planungsleistungen.
Entsprechend werden folgende vier Vorhabenarten gefördert:
- Konventioneller Stromspeicher (ohne Ladestation)
- Konventioneller Stromspeicher mit Ladestation
- Modellvorhaben (ohne Ladestation)
- Modellvorhaben mit Ladestation
Zuwendungsfähig sind die Nettoausgaben (d.h. ohne Umsatzsteuer) für den Stromspeicher und ggf. die Ladestation einschließlich der Nettoausgaben, die mit deren Errichtung in unmittelbarem Zusammenhang stehen (z.B. für Transport- und Montageleistungen sowie für Wechselrichter für den Stromspeicher).
Nicht förderfähig sind Eigenbauten und gebrauchte Komponenten. Nicht förderfähig sind außerdem alle Komponenten, die zur Erzeugung und zur Einspeisung (Wechselrichter für Photovoltaikanlagen) von Solarstrom in das öffentliche Stromnetz erforderlich sind.
Die Besonderheiten bei Modellvorhaben sind im Merkblatt_Stromspeicher_/ Ladestation erläutert.
Voraussetzungen
- Zur Finanzierung dürfen keine Mittel aus anderen gleichartigen Förderprogrammen eingesetzt werden.
- Die Leistung der Netzeinspeisung des mit dem Stromspeicher verknüpften Solargenerators darf nicht mehr als 50 % der Nennleistung dieses Solargenerators unter Standard Testbedingungen (STC) betragen. Dies ist durch den Installateur im Rahmen der Beantragung der Auszahlung der Zuwendung zu bestätigen.
- Der Stromspeicher muss dauerhaft mit einer Photovoltaikanlage und dem öffentlichen Stromnetz gekoppelt sein und über eine Nutzkapazität von mindestens 2,0 kWh verfügen.
- Die Ladepunkte der Ladestation müssen mit dem Stromspeicher verknüpft sein und über eine Ladeleistung von mind. 4,0 kW je Ladepunkt AC (Wechselstrom) bzw. mind. 10,0 kW je Ladepunkt DC (Gleichstrom) verfügen.
- Bei Modellvorhaben muss sich der Antragsteller verpflichten, am Datenmonitoring teilzunehmen und hat mit Abgabe des Förderantrags zu erklären, dass die technischen Voraussetzungen zum Datenmonitoring vorhanden sind bzw. geschaffen werden und die Daten bereitgestellt werden.
- Im Kalendermonat der Inbetriebnahme des Stromspeichers und den vorangegangenen elf Kalendermonaten dürfen keine weiteren durch den Freistaat Sachsen geförderten Stromspeicher in Betrieb genommen worden sein, die sich auf demselben Grundstück, demselben Betriebsgelände oder sonst in unmittelbarer räumlicher Nähe befinden oder denselben Anschlusspunkt nutzen.
Konditionen
Ablauf / Verfahren
Zuständige Stelle
Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB).
Verfahrensablauf
Der Antrag ist unter Verwendung der entsprechenden Antragsformulare schriftlich bei der SAB einzureichen.
Vorhabensbeginn
Der Antrag auf Förderung ist vor Beginn des Vorhabens zu stellen. Als Vorhabensbeginn gilt grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Liefer- und Leistungsvertrags.
Bei Konventionellen Stromspeichern (mit/ohne Ladestation) darf erst nach Eingang des Förderantrags und bei Modellvorhaben (mit/ohne Ladestation) erst nach Maßgabe des Zuwendungsbescheides mit der Umsetzung des Vorhabens begonnen werden.
Rechtsgrundlagen / Infoblätter
- Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr über die Gewährung von Zuwendungen zur Speicherung von Energie (Richtlinie Speicher)
- RL Speicher_Merkblatt_Speicher_ Ladestation
61486 - De-minimis-Regel_Informationsblatt
60380 - Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)
63000 - Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an kommunale Körperschaften (ANBest-K)
61627
Kosten
Die Antragstellung ist für Sie kostenfrei.
Formulare / Downloads
Laden Sie sich die benötigten Antragsunterlagen für Ihr Förderprogramm hier herunter. Alternativ können Sie die Formulare direkt online ausfüllen: Über die Speicherfunktion können Sie Ihren Antrag jederzeit zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt weiterbearbeiten.
Antragstellung
RL Speicher_Förderantrag
61485
De-minimis_Antrag_Erklärung
60381
Datenschutzhinweise für Kunden / Interessenten (DSGVO)
64005
Bei juristischen Personen und -vereinigungen (z.B. Kommunen, GmbH's, Kirchen, Vereinen, Stiftungen, GbR's, KG's) zusätzlich:
Anzeige eines Zeichnungsbefugten (Unterschriftenprobe)_ausschließlich Zuschuss
61547-1
Bei kommunalen Antragstellern zusätzlich:
Antrag_Gemeindewirtschaftliche Stellungnahme
60552
Auszahlung und Verwendungsnachweis
Kontakt
Servicecenter
Mo - Do: 8 - 18 Uhr, Fr: 8 - 15 Uhr
0351 4910 - 4910
0351 4910 - 1788