Technologietransferförderung
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Überblick
Flyer zur Technologietransferförderung (PDF, 702 kB)
Neues Technologie-Know-how für Ihre Wettbewerbsfähigkeit
Neue Produkte und Verfahren erfordern häufig zusätzliches technologisches Wissen.
Insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) stellt dieser notwendige Wissenszugewinn oft eine Herausforderung dar, da die dafür benötigten Ressourcen häufig nicht vorhanden sind. Durch das Programm „Technologietransferförderung“ unterstützen wir KMU beim Erwerb von neuem technologischen Wissen, um den Technologiebedarf decken zu können und gleichzeitig das technische und finanzielle Risiko bei der Integration neuer Technologien zu mindern.
Wir fördern immaterielle Investitionen wie Patentrechte oder Lizenzen verbunden mit den dazu notwendigen Anpassungsentwicklungen und Beratungsleistungen.
Wer wird gefördert
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
Was wird gefördert
Förderfähig sind Projekte zur Unterstützung des Technologietransfers in Unternehmen. Inhalt dieser Projekte soll der Erwerb technologischen Wissens durch ein Unternehmen unmittelbar von einem Technologiegeber oder mit Unterstützung eines Technologiemittlers zur Realisierung neuer oder an einen neueren technischen Stand angepasster Produkte oder Verfahren sein.
Bestandteil der Förderung können auch Anpassungsentwicklungen und Beratungsleistungen sein, die im Zusammenhang mit dem Erwerb des technologischen Wissen stehen.
Technologiemittler können Technologiezentren (Technologieagenturen, Technologietransferzentren, Technologiegründerzentren, Transferstellen der universitären und außeruniversitären Einrichtungen) sowie Beratungsunternehmen im Freistaat Sachsen sein.
Folgende Kosten sind förderfähig:
1. Technologieerwerb von Technologiegebern:
- Kosten für immaterielle Investitionen (Erwerb von Patentrechten, Lizenzen, Know-how oder nicht patentiertem Fachwissen, Anpassungsentwicklung),
- Kosten für Auftragsforschung zur Weiterentwicklung es erworbenen technologischen Wissens
2. Beratungsleistungen (von Technologiegebern und Technologiemittlern):
- Kosten für die Inanspruchnahme von Beratungsleistungen (Projektmanagement, Innovationsberatungs- und Transferdienste, technische Unterstützung sowie Schulung von Mitarbeitern).
3. Eigene Personalkosten beim Technologienehmer (Antragsteller), soweit das Personal im Vorhaben tätig und die Weiterentwicklung bzw. Anpassung des erworbenen technologischen Wissens im Unternehmen übernimmt.
4. Soweit Personalkosten für eigene Weiterentwicklungen bzw. Anpassungen geltend gemacht werden, kann bei anfallenden Gemein-bzw. Betriebskosten zusätzlich eine Gemeinkostenpauschale von 25 Prozent der förderfähigen Personalkosten beantragt werden
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU).
Darüber hinaus müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Betriebsstätte des Unternehmens in Sachsen
- keine gesellschaftsrechtliche oder personelle Verbindung zu Technologiegebern bzw. Technologiemittlern
- Nachweis der Marktgängigkeit der geplanten Entwicklungsergebnisse anhand eines Verwertungskonzeptes oder einer Vermarktungsstrategie
Ausgeschlossen ist die Förderung von:
- Unternehmen in Schwierigkeiten
- Unternehmen aus den Branchen im Zusammenhang mit der Primärproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse sowie deren Verarbeitung und Vermarktung, der Herstellung von Erzeugnissen zur Imitation oder Substitution von Milch oder Milchprodukten, der Fischerei und Aquakultur
Konditionen
Ablauf/Verfahren
Zuständige Stelle
Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB). Der Antrag ist unter Verwendung der entsprechenden Antragsformulare schriftlich bei der SAB einzureichen.
Verfahrensablauf
Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank -Förderbank - (SAB). Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens bei der SAB einzureichen.
Frist/Dauer
Sie müssen den Antrag vor Beginn des zu finanzierenden Vorhabens stellen. Als Beginn gilt beispielsweise bereits der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages. Erst nach Erhalt einer Förderzusage beziehungsweise nach einer gesonderten Zustimmung der SAB zum vorzeitigen Beginn können Sie mit Ihrem Vorhaben starten. Eine Antragstellung ist jederzeit möglich.
Rechtsgrundlagen/Infoblätter
- EFRE-Technologieförderung 2014 bis 2020 vom 20. Januar 2015, die durch die Richtlinie vom 28. Februar 2017 geändert worden ist
- Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr mit allgemeinen Bestimmungen zur Förderung von aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) sowie dem Europäischen Sozialfonds (ESF) mitfinanzierten Vorhaben in der Förderperiode 2014 bis 2020 im Freistaat Sachsen (EFRE/ESF- Rahmenrichtlinie) vom 6. März 2020
- Bestimmungen:
Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung auf Kostenbasis im Bereich der Strukturfonds EFRE (NBest-SF-Kosten)
Kosten
Es fallen keine Kosten beziehungsweise Gebühren durch die SAB an.
Formulare/Downloads
Laden Sie sich die benötigen Antragsunterlagen für Ihr Förderprogramm hier herunter. Alternativ können Sie die Formulare direkt online ausfüllen: Über die Speicherfunktion können Sie Ihren Antrag jederzeit zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt weiterbearbeiten.
Antragstellung und Auszahlung
- TT_Technologietransfer _Antrag (ATT)
63153 - KMU-Bewertung
60314 - KMU-Bewertung_Anlage 1
60314-1 - KMU-Informationsblatt
60300 - Erklärung Antrag_kein Unternehmen in Schwierigkeiten
61369 - Anzeige eines Zeichnungsbefugten (Unterschriftenprobe)_ausschließlich Zuschuss
61547-1 - Datenschutzhinweise für Kunden / Interessenten (DSGVO)
64005 - Technologieförderung - formgebundenes Angebot
63150 - Technologieförderung_Abschluss von F E-Verträgen_Infoblatt
63095 - Technologieförderung_Handhabung Beleglisten_Merkblatt
63161 - GRW_Antrag_Rentabilitätsvorschau
60319 - Technologieförderung_Stundennachweis
60374
Unterlagen zum Verwendungsnachweis
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Servicecenter
Mo - Do: 8:00 - 18:00 Uhr, Fr: 8:00 - 15:00 Uhr
0351 4910-4910
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