Tourismusmarketing und Destinationsentwicklung
Kontakt
Kontakt
Überblick
Zuwendungszweck:
Maßnahmen des Tourismusmarketings und der Destinationsentwicklung
Gegenstand der Förderung:
Tourismusmarketing
- Touristische Marketingmaßnahmen zur Gewinnung von neuen Gästen, vorrangig von außerhalb Sachsens
- Stärkung des Images der Destinationen außerhalb Sachsens
- Marketingmaßnahmen, die der Stärkung der touristischen Dachmarke Sachsens dienen
- Maßnahmen der Marktforschung für Destinationen
Destinationsentwicklung
- geeignete Maßnahmen zur Entwicklung wettbewerbsfähiger Destinationen
- Maßnahmen, die auf eine stärkere Nutzung von für den Tourismus zweckgebundenen Finanzierungsinstrumenten zielen
- Maßnahmen zur Entwicklung grenzübergreifender Destinationen
Zuwendungsart und -höhe
Die Zuwendung wird als zweckgebundener, nicht rückzahlbarer Zuschuss zur Projektförderung im Wege der Anteilsfinanzierung gewährt. Es können grundsätzlich Zuwendungen von bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben gewährt werden.
Wer wird gefördert
Destinationsentwicklung:
Touristische Regionalverbände und Marketinggesellschaften (Destinationsmanagementorganisationen DMO)
Tourismusmarketing:
Touristische Regionalverbände und Marketinggesellschaften sowie ordentliche Mitglieder des Landestourismusverbandes e.V., die als juristische Personen errichtet sind und deren Geschäftstätigkeit auf das Tourismusmarketing, dabei aber nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet ist.
Was wird gefördert
Maßnahmen des Tourismusmarketings und der Destinationsentwicklung
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Gewährung der Zuwendung sind
- Bei finanzieller Beteiligung der Tourismuswirtschaft oder sonstiger Partner, ist nachzuweisen, dass diese gesichert ist
- Vorlage einer detaillierten Kalkulation für jede einzelne beantragte Maßnahme
- Der Beitrag des Zuwendungsempfängers aus Eigen- oder Fremdmitteln zur Finanzierung der zuwendungsfähigen Ausgaben des Projektes muss grundsätzlich mindestens 50% betragen. Darin enthalten sein muss grundsätzlich ein Eigenmittelanteil von mindestens 10% der zuwendungsfähigen Ausgaben.
- Wenn Zuwendungen auch bei anderen Zuwendungsgebern beantragt werden, ist darüber in den Anträgen umfassend Auskunft zu geben. Ein Ersatz der Eigenmittel ist nicht zulässig.
Zusätzlich für Maßnahmen des Tourismusmarketing:
- Ein aktueller Marketingplan
- Integration der Rubrik barrierefreies Reisen auf der Internetseite des Antragstellers und die Verlinkung auf entsprechende Seiten der Tourismusmarketinggesellschaft Sachsen
Zusätzlich für Maßnahmen der Destinationsentwicklung:
- Eine vom SMWKT bestätigte Destinationsstrategie
Ablauf/Verfahren
Zuständige Stelle
Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB).
Der Antrag auf Gewährung einer Zuwendung ist durch die zulässigen Antragsteller schriftlich gemäß VD 61074 und VD 61075 und den gemäß FRL Tourismus zusätzlich erforderlichen Unterlagen bei der SAB einzureichen.
Frist/Dauer
Der Antrag auf Gewährung einer Zuwendung kann ab dem 1. Oktober für das Folgejahr sowie in demselben getrennt nach Marketingmaßahmen und Destinationsentwicklungsprojekten eingereicht werden.
Rechtsgrundlagen/Infoblätter
Förderung 2017
- Nähere Informationen zur Antragstellung finden Sie im Merkblatt (PDF, 142 kB) .
Förderung 2018
- Nähere Informationen zur Antragstellung finden Sie im Merkblatt (PDF, 147 kB) .
Förderung 2019
- Nähere Informationen zur Antragstellung finden Sie im Merkblatt (PDF, 147 kB) .
Förderung 2020
- Nähere Informationen zur Antragstellung finden Sie im Merkblatt (PDF, 150 kB) .
Förderung 2021
- Nähere Informationen zur Antragstellung finden Sie im Merkblatt (PDF, 749 kB) .
Formulare/Downloads
Laden Sie sich die benötigen Antragsunterlagen für Ihr Förderprogramm hier herunter. Alternativ können Sie die Formulare direkt online ausfüllen: Über die Speicherfunktion können Sie Ihren Antrag jederzeit zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt weiterbearbeiten.
Antrag
- Tourismus_Antrag
61074 - Tourismus_Antrag_Anlage 1
61075 - Datenschutzhinweise für Kunden / Interessenten (DSGVO)
64005 - Anzeige eines Zeichnungsbefugten (Unterschriftenprobe)_ausschließlich Zuschuss
61547-1 - Erklärung Antrag_kein Unternehmen in Schwierigkeiten
61369 - De-minimis_Antrag_Erklärung
60381
Allgemeine Nebenbestimmungen
Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)
Auszahlung
- Tourismus_Auszahlungsantrag
64199 - Belegliste
61389
Verwendungsnachweis
Tourismus_Verwendungsnachweis
61076
Tourismus_Verwendungsnachweis_Anlage 1_Sachbericht
64200
Belegliste
61389
Kontakt
Servicecenter
Mo - Do: 8:00 - 18:00 Uhr, Fr: 8:00 - 15:00 Uhr
0351 4910-4910
0351 4910-21015