Überbetriebliche Lehrunterweisung im Handwerk
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Überblick
Die Ausbildung im Handwerk stärken
Die Inhalte von Ausbildungsberufen sind in der heutigen Zeit vielgestaltig und anspruchsvoll. Nicht jeder Ausbildungsbetrieb deckt alle Inhalte der Ausbildungsordnung im eigenen Unternehmen ab.
Ziel der Förderung ist es, eine hochwertige betriebliche Berufsausbildung für die Auszubildenden zu gewährleisten und vertiefte Kompetenzen zu vermitteln, um damit der aktuellen und zukünftigen Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt zu entsprechen.
In der betrieblichen Ausbildung dient die ÜLU einer Verbreiterung der Grundausbildung und Vertiefung von Fachkenntnissen. Darüber hinaus finden in die Ausbildung über die ÜLU technische Entwicklungen Eingang und die Ausbildungsbetriebe werden von Unterweisungsaufgaben auf speziellen Gebieten entlastet.
Wer wird gefördert
Sächsische Handwerkskammern
Was wird gefördert
Die Lehrgänge der überbetrieblichen Lehrunterweisung und die Ausgaben bei notwendiger auswärtiger Unterbringung der Auszubildenden.
Voraussetzungen
Konkrete Informationen und Anforderungen zum Antragsverfahren, den Fördervoraussetzungen und weitere Konditionen sind in dem Förderbaustein (PDF, 120 kB) geregelt.
Hinweise
Weitere Informationen und Dokumente zum ESF (z.B. die Regeln zu den förderfähigen Ausgaben bzw. Kosten bei der ESF-Projektförderung) finden Sie unter
Ablauf/Verfahren
Zuständige Stelle
Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB).
Verfahrensablauf
Der Antrag ist unter Verwendung der entsprechenden Antragsformulare schriftlich bei der SAB einzureichen. Die SAB prüft Ihren Antrag und gibt Ihnen umgehend Bescheid.
Vor Beantragung der Förderung kann eine Beratung bei der SAB in Anspruch genommen werden.
Frist/Dauer
Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens zu stellen.
Rechtsgrundlagen/Infoblätter
- Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Förderung der beruflichen Bildung, Fachkräftesicherung und Beschäftigungschancen (ESF-Richtlinie Berufliche Bildung) vom 26. Juni 2017
- Erste Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Änderung der ESF-Richtlinie Berufliche Bildung vom 17. Juli 2018
- Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr mit allgemeinen Bestimmungen zur Förderung von aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) sowie dem Europäischen Sozialfonds (ESF) mitfinanzierten Vorhaben in der Förderperiode 2014 bis 2020 im Freistaat Sachsen (EFRE/ESF- Rahmenrichtlinie) vom 6. März 2020
Kosten
Die Antragstellung ist kostenfrei.
Formulare/Downloads
Laden Sie sich die benötigen Antragsunterlagen für Ihr Förderprogramm hier herunter. Alternativ können Sie die Formulare direkt online ausfüllen: Über die Speicherfunktion können Sie Ihren Antrag jederzeit zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt weiterbearbeiten.
Antragstellung
Abruf/Verwendungsnachweis/Teilnehmerdatenerfassung
Kontakt
Servicecenter
Mo - Do: 8:00 - 18:00 Uhr, Fr: 8:00 - 15:00 Uhr
0351 4910-4930
0351 4910-21015